Auszug - Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03097 Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg merkt an, dass ihm nicht genügend Zeit gegeben wurde, um die Vorlage insbesondere die Abwägung zu lesen

Herr Stolzenberg merkt an, dass ihm nicht genügend Zeit gegeben wurde, um die Vorlage insbesondere die Abwägung zu lesen. Daher könne er heute keine Entscheidung treffen.

 

Herr Howe schließt sich der Anmerkung von Herrn Stolzenberg an.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            11 Stimmen

Enthaltungen:                                          4 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Pause (17:32 Uhr).

 

Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (17:44 Uhr).

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.