Der Vorsitzende schlägt vor diesen TOP mit dem unter TOP 4.2.8 stehenden mündlichen Bericht „Einzelhandel Lohmühle“ parallel zu behandeln.
Herr Schröder erwähnt, dass das Thema Einzelhandel an der Lohmühle in diesem Bericht mit aufgeführt sei. Im Zentrenkonzept sei der Standort Lohmühle als sonstiger Sonderstandort klassifiziert, in dem zukünftig nur nicht-zentrenrelavanter Einzelhandel zulässig sein solle. Der B-Plan 04.36.06, dessen Geltungsbereich den südlichen Bereich der Lohmühle und auch das Grundstück „An der Lohmühle 84“ umfasse, setze ein Sondergebiet für großflächigen nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel und für sonstige Gewerbebetriebe fest.
Herr Schröder führt weiter aus, dass nach dem B-Plan Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment bis zu 200 qm BGF oder nahversorgungsrelevantem Randsortiment bis zu 400 qm Verkaufsfläche zulässig seien. Die ehemals angesiedelten Lebensmittelmärkte (Aldi und Edeka) im nördlichen Bereich der Lohmühle lägen im Geltungsbereich des B-Planes 04.36.10, der bereits vor der Aufstellung des Zentrenkonzeptes rechtskräftig gewesen sei und im Widerspruch zu diesem explizit Lebensmittelmärkte zulasse. Bisherige Anfragen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes im südlichen Bereich der Lohmühle seien abgelehnt worden. Gemäß Stadtplanung solle auch in Zukunft an diesem Standort Lohmühle kein Lebensmittelmarkt angesiedelt werden, endet Herr Schröder seine Ausführungen.
Herr Lötsch erwähnt den Ende 2011 im Bauausschuss vorgetragenen Bericht bezüglich der Verkehrssituation im dortigen Bereich. Er möchte wissen, ob sich der Sachstand hierzu geändert habe.
Herr Dr. Klotz erwähnt, dass der damalige Bericht im Zusammenhang mit „Lübeck staufrei 2015“ gestanden habe und auch einige Maßnahmen umgesetzt wurden, allerdings habe sich der Verkehr An der Lohmühle durch die Ansiedlung von weiteren Gewerben auch weiterhin erhöht, so dass der Streckenzug an der Leistungsgrenze sei. In die Zukunft betrachtet sei auch keine Besserung in Sicht und jede weitere Ansiedlung brächte neuen Verkehr, erörtert Herr Dr. Klotz weiter.
Herr Lötsch möchte wissen, ob es Anträge seitens eines Investors oder Marktbetreibers über bestimmte Größen gäbe, die sich an der Lohmühle 84 ansiedeln wollen.
Herr Schröder teilt mit, dass es eine Nachfrage eines Lebensmittelmarktes gegeben habe in der üblichen Größe von 1.200 qm Verkaufsfläche und eine ergänzende Einrichtung von 600 – 700 qm. Nach den bereits genannten Festsetzungen des B-Planes 04.36.06 sei ein Lebensmittelmarkt nicht zulässig. Der B-Plan müsse geändert werden, was im Widerspruch zu den Zielen des Zentrenkonzeptes stünde, führt Herr Schröder weiter aus.
Herr Nemitz teilt mit, dass sich seiner Meinung nach die Ampellösung als Darstellungsmittel zur Bewertung von Sachverhalten in Berichten bewährt habe. Er führt aus, dass es sich hierbei allerdings in weiten Teilen um ein Konzept eines unbeteiligten Dritten handele. Seiner Meinung nach müsse der Fokus auf dem Konzept des Grundstückeigentümers liegen.
(Änderungen gemäß Bauausschusssitzung vom 18.01.2016).
Herr Nemitz erläutert weiter, dass sich das Zitieren in dem Bericht größtenteils auf das CIMA-Gutachten von 2015 beziehe und auch nur dann darauf zurück gegriffen werde, wenn die These der Verwaltung unterstützt werden solle, die gegen eine Bebauung durch Herrn Schulze spräche. Seiner Meinung nach werde das Fazit des Gutachtens (Seite 55), was keine Überdimensionierung einer Kaufland Ansiedelung sehe, nicht entsprechend beachtet und die Abwägung stehe im Widerspruch. Herr Nemitz möchte weiter wissen, ob es ein anderes Gutachten gäbe, welches das vorliegende CIMA-Gutachten widerlege.
Herr Nemitz spricht weiter die Aufteilung der Flächen von 1/3 Wohnfläche zu 2/3 Verkaufsfläche an, bei der aus seiner Sicht die Grünflächen, welche auch 1/3 des Gesamtareals ausmachten, vergessen worden seien. Diese Zahlen widersprächen der ausgegebenen Kernthese, dass hier primär Wohnungsbau geschaffen werden solle. Herr Nemitz erörtert, dass das Projekt von Herrn Schulze 130 Wohneinheiten schaffen könne, mit 50% sozialem Wohnungsbau.
Herr Nemitz beantragt für die FDP-Fraktion, dass hier nicht nur ein Bericht zur Kenntnis genommen werde, sondern auch ein vorhabenbezogener Aufstellungsbeschluss von der Verwaltung gefordert werde, welcher die 3.800 qm Verkaufsfläche und 130 Wohneinheiten beinhalte, welche bezüglich der Verträglichkeit mit dem vorliegenden CIMA-Gutachten belegt seien.
Herr Senator Boden spricht zuerst die verkehrliche Situation bei der Lohmühle an, wo jede zusätzliche Ansiedlung auch zusätzliche Verkehre mit sich brächte. Der erste Bauabschnitt am Knotenpunkt Schwartauer Allee / Bei der Lohmühle / Karlstraße sei bereits erfolgt und die weitern Bauabschnitte seien vorgesehen. Seiner Meinung nach werde der Verkehr, bei einer weiteren Überlastung des Straßenzuges „Bei der Lohmühle“, zunehmend Schleichwege durch die angrenzenden Wohnquartiere suchen.
Bezüglich des ehemaligen Schlachthofgeländes führt Herr Senator Boden weiter aus, dass Gutachten nicht immer die Realität widerspiegeln würden und angeforderte zweite Gutachten auch nicht immer mit dem Ersten kompatibel seien. Herr Senator Boden verweist auf die bereits bestehenden großen Verbrauchermärkte in den Stadtteilzentren, östliche Ziegelstraße und in der Schwartauer Landstraße. Ein zusätzlich großer Verbrauchermarkt (3.800 qm) auf dem ehemaligen Schlachthofgelände sei nicht erforderlich und werde negative Auswirkungen auf die bestehenden Zentren haben.
Herr Senator Boden erläutert weiter, dass die Verwaltung vorschlüge, den bereits vorhandenen kleinen, in die Jahre gekommenen und eventuell auch zu kleinen Versorger im Umfeld des bestehenden Standortes zu ersetzen oder zu sanieren. Dadurch könne man auch deutlich mehr als 130 Wohneinheiten realisieren.
Herr Senator Boden führt weiter aus, dass sich der Investor damit auseinandersetzen müsse, was der zukünftige B-Plan vorgebe. Es gehe hier auch nicht um Investoren oder um Namen von Versorgern, sondern lediglich um die Auswirkungen.
Herr Lötsch möchte wissen, ob die unterschiedlichen Ansichten bezüglich einer Verträglichkeit des Einzelhandels in einem Verfahren überprüft würden, was Herr Senator Boden ihm bestätigt.
Herr Pluschkell erwähnt, dass er dem vorliegenden Bericht nur zum Teil zustimmen könne. Er führt weiter aus, dass es sinnvoll sei, im Hinblick auf die Zahl der Flüchtlinge, vermehrt Wohnraum zu schaffen. Weiter verweist Herr Pluschkell auf den bereits seit 10 Jahren bestehenden Wunsch das ehemaligen Schlachthofgelände umzugestalten. Eine Umsetzung von Wohnraum sei hier zuzustimmen, da bereits im Umfeld eine Infrastruktur vorhanden sei.
Bezüglich der Lohmühle sehe Herr Pluschkell es als sinnvoll an, auf der in Rede stehenden Fläche einen kleinen Nahversorger in der Größenordnung von 1.200 bis 1.400 qm zu realisieren, was seiner Meinung nach auch nicht für zusätzliche Verkehr sorgen würde.
Herr Stüttgen meint, es müsse klargestellt werden, was mit einem Nahversorger bei der Lohmühle gemeint sei. Seiner Meinung nach haben sich die ehemaligen Geschäfte (Aldi und Edeka) dort offenbar nicht bewährt. Daher könnte dieser Standort aus dem Zentrenkonzept gestrichen werden.
Herr Schröder erklärt, dass sich für den Aldi bereits eine Nachnutzung gefunden habe.
Herr von Zamory ergänzt, dass dieser Standort als sonstiger Sonderstandort ausgewiesen sei und die beiden ehemaligen Nahversorger dem Zentrenkonzept nicht entsprochen hätten.
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob der bestehende B-Plan an die Vorgaben des Zentrenkonzeptes angepasst werden müsse, was Herr Schröder ihm bestätigt, da der B-Plan langfristig an die Vorgaben des Zentrenkonzeptes angepasst werden solle, da seitens der Marktbetreiber aber keine Nachnutzung bestünde, sehe er keine akute Erforderlichkeit.
Herr Stolzenberg sieht den bestehenden Handlungsbedarf und ist der Meinung, dass der Bauausschuss die Verwaltung hierfür beauftragen müsse.
Bezüglich des ehemaligen Schlachthofgeländes bestätigt Herr Stolzenberg die Ausführungen von Herrn Senator Boden. Seiner Meinung nach solle man eine Standortentscheidung keinem Gutachter überlassen. Er sehe die Anliegen der Initiative Brolingplatzes, welcher mittig zwischen den hier diskutierten Standorten liege, als sehr interessant an. Dort gäbe es viele Anwohner, die kein Fahrzeug hätten und auf kleine Nahversorger angewiesen seien.
Bezüglich der Verkehre sieht Herr Stolzenberg eine Zunahme dieser, wenn sich an dem Standort ein attraktiver Markt niederlassen würde. Daher wäre ein kleiner Nahversorger eine gute Alternative.
Herr Senator Boden erläutert, dass man die Gesamtsituation letztendlich beurteilen müsse und was zur Konsequenz führen könne, dass die Flächen in der Schwartauer Allee nicht mehr für den Einzelhandel zur Verfügung stünden.
Frau Kempke vom Lübeck Management, der vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt wird, teilt mit, dass sie grundsätzlich eine Entwicklung auf dem ehemaligen Schlachthofgeländes als positiv bewerte. Sie sehe die Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes für einen Nahversorger als überdimensioniert und möchte wissen, ab welcher Fläche eine Nahversorgung aufhöre.
Herr Senator Boden erläutert, dass man dies nicht an einer Quadratmeterzahl ausmachen könne, sondern die Zahl der angebotenen Artikel hier eine höhere Relevanz habe.
Herr Rathcke äußert sich zu den Aussagen von Herrn Senator Boden und Herrn Stolzenberg dahingehend, dass deren Einschätzungen falsch seien. Seiner Meinung nach müsse man sich die Gesamtsituation bezüglich des Schlachthofgeländes ansehen. Es gäbe dort heute eine große Fläche die dort seit Jahren als Brache liege.
Herr Rathcke führt weiter aus, dass die Hansestadt Lübeck nicht in der Lage sei eigene Flächen zu bewirtschaften bzw. zu entwickeln. Bezüglich der Eigentumsverhältnisse erwähnt er, dass diese dort so seien, wie sei seien und er empfände es als erstaunlich, dass in der Stellungnahme coop mit angeführt werde, obwohl die kein Besitzer dieser Fläche seien.
Herr Rathcke ist der Meinung, dass die Fläche nicht im Eigentum der Hansestadt Lübeck sei und diese daher auch kein Recht habe darüber zu bestimmen, wie das fremde Eigentum zu nutzen sei.
Herr Rathcke äußert sich bezüglich des CIMA-Gutachtens dahingehend, dass dessen Inhalt, gemäß der Bemerkung von Herrn Senator Boden, keine Aussagekraft habe.
Herr Rathcke ist die Meinung, dass gemäß der Äußerung von Herrn Senator Boden in der Zukunft alle Gutachten in der Hansestadt Lübeck obsolet seien. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Hansestadt Lübeck das CIMA-Gutachten seinerzeit mit bezahlt habe.
Herr Rathcke verweist auf die in dem Bericht auf der Seite 4 befindlichen Kreise und erwähnt, dass allen bekannt sein müsse, dass der Sky-Markt in der Schwartauer Allee in den nächsten zwei bis drei Jahren abgängig sei. Ohne diesen Nahversorger sei in dem Bereich kein weiterer Einzelhandel.
Herr Rathcke spricht diesbezüglich auch das seiner Meinung nach gescheiterte Nahversorgungskonzept im Stadtteil Buntekuh an.
Es sei seiner Meinung nach, wenn man die aufgeführten Argumente betrachte, in Summe zu begrüßen, dass der momentane Investor diese Fläche bewirtschaften wolle.
Abschließend erwähnt Herr Rathcke, dass er nicht verstehen könne, dass man über Sachen diskutiere, die einem nicht gehören.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass die Stadt Lübeck aus städtebaulicher Sicht die Möglichkeit habe Flächen, die sich in Privatbesitz befänden, zu überplanen. Er möchte weiter wissen, ob sich die Hansestadt Lübeck bei dem CIMA-Gutachten von 2015 anteilig beteiligt habe.
Herr Schröder verneint dies, bestätigt allerdings, dass das in 2012 in Auftrag gegebene Gutachten seitens der Stadt mitfinanziert wurde. Herr Schröder weist darauf hin, dass hier aufgezeigt werde, dass die Verwaltung keine Gutachten im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis beauftrage, da dieses Gutachten überwiegend den Zielen der Verwaltung widerspräche.
Herr Nemitz moniert erneut, dass die Verwaltung sich nur auf einzelne die Fakten des Gutachtens bezogen, aber am Ende entschieden habe, eben dieses Gutachten für die grundsätzliche Bewertung als nicht relevant zu betrachten. Bezüglich der Verkehrstauglichkeit weist Herr Nemitz auf das vom Investor bezahlte Gutachten hin, auf das in dem Bericht kein Bezug genommen worden sei.
Herr Senator Boden erklärt, dass seine getätigten Ausführungen bezüglich der verkehrlichen Belastungen, sich auf die Straße Bei der Lohmühle bezogen haben und nicht auf die Schwartauer Allee.
Herr Quirder erörtert, dass eine Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck fast immer Planungen über Grundstücke beträfe, die der Hansestadt selber nicht gehören. Bezüglich der Einzelhandelsfläche erwähnt Herr Quirder noch einmal, dass diese auf dem ehemaligen Schlachthofgelände deutlich unter 2.000 qm liegen müsse. Er könne sich eine Fläche von 1.500 qm in Verbindung mit 250 Wohneinheiten vorstellen.
Herr Freitag fasst noch einmal zusammen, dass alle dafür seien, dass die Fläche des ehemaligen Schlachthofgeländes dringend entwickelt werden müsse. Er empfindet es als gute Idee, dass die Verwaltung diese Fläche hinsichtlich der Verträglichkeit noch einmal gutachterlich prüfen werde. Allerdings werde es von der CDU-Fraktion – unabhängig von einem erneuten Gutachten - nur eine Zustimmung geben, wenn die Zu- und Abfahrt zu dem Gelände im Verfahren „rechts rein – rechts raus“ geregelt werde.
Bezüglich der Lohmühle erwähnt Herr Freitag, dass keinerlei neue Ansiedlung zugelassen werden solle, solange der Verkehr dort in dieser momentanen Intensität vorherrsche und die Straße nicht ausgebaut bzw. mit einer weiteren Fahrspur für den abbiegenden Verkehr umgebaut worden sei.
Herr Dr. Brock erwähnt noch einmal, dass die Hansestadt Lübeck bauleitplanerisch Einfluss auf eine Gestaltung der Flächen habe, deren Eigentümerin sie nicht sei.
Herr Dr. Brock verweist auf den §12 BauGB im Bezug auf einen, wie von Herrn Nemitz geforderten, „vorhabenbezogenen B-Plan“, und erläutert, dass dieser mit der Gemeinde abzustimmen sei. Aus diesem Grund sei ein vorhabenbezogener B-Plan für diesen Standort nicht möglich. Seiner Meinung nach könne man hier nur von einem „ergebnisoffenen B-Plan“ sprechen.
Herr Howe äußert seine Bedenken dazu, dass ein kleiner Nahversorger an der Lohmühle schnell wieder schließen könne.
Frau Kaske stört sich an der Argumentation des Investors, dass dieser nur investieren wolle, wenn möglichst viel Gewinn für ihn übrig bleibe. Sie sieht es als notwendig an, auch im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Flüchtlingen, möglicht im großen Stil Wohnungsbau voranzutreiben. Allerdings müsse man auch dafür sorgen, dass nicht nur Wohnraum für Flüchtlinge entstehe, sondern auch für andere Menschen.
Herr Michael Fuljahn von der coop eG; dem vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt wird, erläutert, dass eine Schließung des Sky-Marktes in der Schwartauer Allee nicht angedacht sei, es gäbe nur Überlegungen den Markt – ggf. unter Einbeziehung des Nachbargrundstücks – weiter zu entwickeln. Man habe lediglich in der Vorwerker Runde vor zwei bis drei Jahren ein alternatives Konzept entwickelt und der Verwaltung vorgelegt.
Herr Rathcke ergänzt noch einmal seine Aussage, dass die hoheitliche Entwicklung eines Grundstückes bei der Hansestadt Lübeck läge.
Herr Rüdiger Arfmann von der Initiative Brolingplatz, der vom Bauausschuss Rederecht bekommen hat, erläutert, dass seitens der Initiative die Bestrebung bestehe, dass wieder ein Nahversorger an den Standort bei der Lohmühle komme, da im Quartier viele ältere Bewohner leben, die fußläufig zum Einkaufen gelangen müssen.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (19:55 Uhr).
Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (20:08 Uhr).
Herr Quirder stellt für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Die Verwaltung soll bei der Aufstellung eines B-Planes für das Gelände des ehemaligen Schlachthofes (5.610) die Größe der VK auf Verträglichkeit sachgerecht überprüfen.
Herr Pluschkell möchte wissen, ob eine zusätzliche Prüfung der Verwaltung in Bezug auf die verkehrliche Situation bei der Lohmühle mit beantragt werden könne.
Herr Lötsch schlägt vor, erst einmal weitere Informationen der Verwaltung bezüglich der verkehrlichen Entwicklung abzuwarten und dies zu einem späteren Zeitpunk zu einem gesonderten Auftrag zu formulieren.
Herr Senator Boden erläutert noch einmal, dass ein vorhabenbezogener B-Plan für den Standort an der Schwartauer Allee nicht in Frage komme.
Herr Nemitz beantragt, in abgewandelter Form des ersten Antrages, für die FDP-Fraktion, dass ein Aufstellungsbeschluss von der Verwaltung ins Verfahren gegeben werde, welcher die gutachterliche Prüfung der 3.800 qm Verkaufsfläche und mindestens 130 Wohneinheiten beinhalte.
Der Vorsitzende lässt über folgende Punkte zusammen abstimmen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss ins Verfahren zu geben, welcher 3.800 qm Verkaufsfläche und mindestens 130 Wohneinheiten beinhalte. Die Verwaltung soll bei der Aufstellung eines B-Planes für das Gelände des ehemaligen Schlachthofes (5.610) die angedachte Größe der Verkaufsfläche auf Verträglichkeit sachgerecht überprüfen. Es müssen mindestens 130 Wohneinheiten geschaffen werden.
Unabhängig von einem erneuten Gutachten, müsse die Zu- und Abfahrt zu dem Gelände im Verfahren „rechts rein – rechts raus“ geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Für die zur Abstimmung stehenden Punkte: 14 Stimmen
Herr Stolzenberg war bei der Abstimmung nicht mehr anwesend
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, einen Aufstellungsbeschluss mit den oben genannten Kriterien ins Verfahren zu bringen.
Herr Lötsch möchte wissen, zu wann dieser Aufstellungsbeschluss im Bauausschuss zur Abstimmung gebracht werden könne.
Herr Senator Boden sagt als voraussichtlichen Termin die Sitzung am 18.01.2016 zu.
Der Bauausschuss nimmt von dem Bericht Kenntnis.