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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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| Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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| Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 06.10.2014 |
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SI/2014/413 |
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| Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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| Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ?
Satzungsbeschluss
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße
Abschließender Beschluss |
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VO/2014/01944 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann |
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03.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße - in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
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18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.21 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.32 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "02.11.00 ? Ratzeburger Allee/Gärtnergasse" auf Dritte durch Vertrag (5.660)
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VO/2014/01946 |
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| Ö 3.2 |
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Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 |
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VO/2014/01995 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.2.1 |
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Zwischenbericht 2/2014 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2014 des Fachbereichs Planen und Bauen |
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VO/2014/02022 |
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| Ö 4.2.2 |
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Mündlicher Bericht (5.651):
Stand Umbaumaßnahmen der Zulassungsstelle |
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| Ö 4.2.3 |
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Mündlicher Bericht (5.610):
Aktueller Sachstand Sternwarte |
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| Ö 4.2.4 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Neue Ampel am Lindenplatz / Moislinger Allee |
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| Ö 4.2.5 |
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Mündlicher Bericht (5.651):
Sachstand Schulsanierung Groß Steinrade |
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| Ö 4.2.6 |
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Bericht Verkehrsversuch Lindenplatz |
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VO/2014/01970 |
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| Ö 4.2.7 |
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Mitteilung (5.610):
Reaktivierung des AK Verkehrsberuhigung Schlutup für zwei Sitzungen |
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| Ö 4.2.8 |
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Mündlicher Bericht (5.610):
Umbau der Linienbushaltestelle Overbeckstraße / Kronsforder Allee von einer Busbucht zur Fahrbahnrandhaltestelle |
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| Ö 4.2.9 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Eröffnung B104 |
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| Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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| Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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| Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 5.2.1 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg bzgl. Sanierung Schleusenstr., Eckbusch und Oberbüssauer Weg |
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VO/2014/02017 |
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| Ö 5.2.2 |
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Weitere neue Anfragen |
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| Ö 5.3 |
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Anträge |
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| N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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| N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 06.10.2014 |
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| N 6.2 |
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Mitteilungen |
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| N 6.3 |
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Berichte |
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| N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| N 7 |
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Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
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| N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 7.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 8 |
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Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
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| N 8.1 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Priwall Waterfront, Teilbereich 1, Hochbau (5.691) |
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| N 8.2 |
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Vergabe von Dienstleistungen nach VOL/A Abschnitt 2 für die elektrische Oberleitung der Lübecker Hafenbahn (5.691) |
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| N 8.3 |
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Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen über 175.000,- EUR
Energetische Sanierung der Mühlenweg Schule, Moislinger Mühlenweg 56-58, 23560 Lübeck
Gewerk: Elektroarbeiten |
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| N 9 |
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Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
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| N 9.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR netto |
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| N 10 |
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Aufträge über 25.000 ? |
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| N 10.1 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme Gleiserneuerung von Teilabschnitten der Hafenumgehungsbahn (5.691) |
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| N 11 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| N 12 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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| N 12.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 12.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 12.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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| Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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