Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Kosten Drehbrückensanierung (Herr Lötsch) (5.660)

(TOP 5.2.9 am 06.10.2014)

Herr Lötsch habe sich gewundert warum die Sanierung der Drehbrücke in den LN mit 4,2 Mio. Euro angegeben sei.

Gemäß Vorlage VO/2014/01549 betragen die kalkulierten Gesamtkosten 4 Millionen.

Gemäß Vorlage VO/2014/01654 hätte die Behelfsbrücke 750.000,00 € brutto gekostet. Diese waren in den Gesamtkosten berücksichtigt.

Gemäß Vorlage VO/2014/01902 ist die Grundinstandsetzung für 1,6 Millionen Euro vergeben worden. Kalkuliert waren 2 Millionen (jeweils gerundet). Es ergibt sich eine Einsparung von 400.000,00 €.

Damit müssten wir jetzt bei 2,85 Millionen Euro liegen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Bei der Erarbeitung der HU-Bau zur Baumaßnahme Drehbrücke ist die Bauverwaltung von Gesamtkosten in Höhe von rund 4,72 Mio. EUR ausgegangen, hierin war die Behelfsbrücke mit 750.000 EUR berücksichtigt. In der Vorlage VO/2014/01549 (Genehmigung Beginn der Ausschreibung) sind – aufgrund der weggefallenen Behelfsbrücke – die Kosten auf rund 4 Mio. EUR reduziert bzw. korrigiert worden. Herr Lötsch zieht in seiner Anfrage die 750.000 EUR für die Behelfsbrücke doppelt ab.

 

Aufgrund eines Nebenangebotes zum Umsetzen der Brücke am Instandsetzungsort konnte der Auftrag mit rund 400.000 EUR unter dem Schätzpreis der Ausschreibung vergeben werden. Soweit ist das korrekt.

Fakt ist aber auch, dass – obwohl bei den Mengenansätzen noch ein wenig Spielraum ist – die Bauverwaltung davon ausgeht, dass es Mehrmengen geben wird, denn erst nach dem Entfernen des Korrosionsschutzes wird das ganze Schadensausmaß ersichtlich sein.

 

Unter Berücksichtigung des Vergabeergebnisses kommen – nach derzeitigem Stand (vgl. obiger Absatz) – letztlich Gesamtkosten von rund 3,6 Mio. EUR zusammen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Planung und Instandsetzung des wasserhydraulischen Antriebs nicht in den Bauleistungen zur Instandsetzung des Überbaus (gemäß VO/2014/01902) enthalten ist. Diese werden separat ausgeschrieben und vergeben.

 

Bei dem Termin mit den Lübecker Nachrichten gab es die Nachfrage, warum die Kosten sich gegenüber den ursprünglichen Angaben erhöht haben. So hat sich die Berichterstatterin hier auf einen Zeitungsartikel vom 17.06.2014 bezogen, indem geschrieben wurde, dass die Drehbrücke für 1,2 Mio. EUR saniert wird. Diese Kosten waren seitens der LN aber im Juni aus der Vorlage VO/2014/01549 verkehrt abgeschrieben worden. Darin heißt es, dass für 2014   1,2 Mio. EUR eingestellt sind und für 2015 die restlichen Gelder beantragt sind. Zu den in der aktuellen Presseberichterstattung aufgeführten 4,2 Mio. EUR gab es von der zuständigen Projektingenieurin und auch seitens des Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr keine Aussage.

 

Dass sich die Kosten gegenüber den ursprünglich im Brückenbericht von 2008 angesetzten 3,0 Mio. EUR erhöht haben, ist mit der hohen Schadstoffbelastung mit den damit verbundenen notwendigen technischen Vorkehrungen (z. B. feste Einhausung, Schutzausrüstungen, Absaug- und Unterdruckanlagen, erhöhte Entsorgungskosten) sowie der Schadensfortschreitung von 2008 und 2014 zu erklären.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Bushaltestelle „Schlutuper Tannen“ (Herr Lötsch) (5.610)

(TOP 5.2.8 am 06.10.2014)

Herr Lötsch möchte wissen, wann der an der Bushaltestelle „Schlutuper Tannen“ entstandene Unfallschaden beseitigt werde?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Da der vorhandene (alte) Fahrgastunterstand (FGU) an der Haltestelle im Rahmen des Austauschprogramms von Stadtverkehr bzw. Wall AG ohnehin erneuert werden soll, wurde auf eine Reparatur des Anfahrschadens verzichtet. Der Austausch des FGU ist für Mitte November von der Wall AG vorgesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Schaltung von Fußgängerampeln zu Nachtstunden (Frau Kaske) (5.660)

(TOP 5.2.10 am 06.10.2014)

Frau Kaske spricht den schweren Unfall in der Brandenburger Landstraße an und möchte wissen, ob es ein großer Aufwand wäre, Fußgängerampeln in den Nachtstunden als Bedarfsampeln umzurüsten / umzusignalisieren.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Nach Prüfung des Sachverhaltes kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr durch das zuständige Sachgebiet 5.660.3-4 Verkehrseinrichtungen folgende Antwort zu der von Frau Kaske gestellten Frage geben:

 

Die derzeit angeordneten und gültigen Betriebszeiten der Fußgängersignalanlagen in der Brandenbaumer Landstraße sind derzeit für die Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr festgelegt. Sämtliche Anlagen sind dabei als sogenannte Bedarfsanlagen geschaltet, d.h. eine Freigabe der Fußgängergrünzeiten erfolgt nur nach einer Bedarfsanforderung durch Betätigen des Anforderungstasters. Da diese Signalanlagen nicht miteinander koordiniert geschaltet sind, sind die Wartezeiten bzw. die Reaktionszeiten der Anlagen sehr kurz.

 

Die gestellte Anfrage ist dahingehend missverständlich, da Fußgängersignalanlagen i.d.R. immer als sogenannte Bedarfsanlagen geschaltet werden. Ausnahmen bilden Anlagen, die anderen Randbedingungen unterliegen wie z.B. die Fußgängersignalanlage Fackenburger Allee / Lindenplatz, welche durch die geforderten Countdownsignalgeber (Anzeige der Restrotzeit für Fußgänger) ständig im Umlauf geschaltet wird oder die Fußgängersignalanlage Kohlmarkt / Sandstraße, bei der der Kfz- und Radverkehr bzw. die Busse anfordern müssen, da hier dem Fußgängerverkehr aufgrund seiner Bedeutung an dieser Stelle Vorrang eingeräumt wird.

 

In den Regelfällen erfolgt eine Schaltung, in der in der Grundstellung für den Kfz-Verkehr Grün angezeigt wird und der Fußgängerverkehr anfordern muss. Es wird aufgrund der Anfrage von Frau Kaske daher davon ausgegangen, dass z.B. eine Schaltung gemeint ist, in der die Kfz-Signale dunkel (also aus) sind und diese bei Anforderung durch den Fußgängerverkehr erst über eine Mindestgrünzeit auf Rot geschaltet werden.

 

Für eine Beurteilung über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme erfolgte durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Anfrage an die Polizeidirektion Lübeck zum genaueren Unfallgeschehen. Von dort wurde zum genauen Unfallort mitgeteilt, dass sich der Unfall in Höhe Brandenbaumer Landstraße Nr. 17 ereignet hat. Dies ist im Bereich der Einmündungen „Zum Gartenbrook“ bzw. „Im Rund“.

 

Von dort sind die benachbarten Fußgängersignalanlagen auf Höhe „Soldatenweg“ und „Pensebusch“ jeweils ca. 250 Meter entfernt. Aufgrund dieser Entfernung, welche dann vermutlich einen Umweg von ca. 500 Metern bedeutet hätte, ist davon auszugehen, dass auch bei längerem Betrieb der benachbarten Fußgängersignalanlagen dieser Umweg nicht gegangen worden wäre. In der Folge ist daher davon auszugehen, dass auch längere Betriebszeiten der benachbarten Fußgängersignalanlagen, diesen Unfall vermutlich nicht verhindert hätten.

 

Aus diesen genannten Gründen sieht der Bereich Stadtgrün und Verkehr keinen Handlungsbedarf zur Veränderung der Schaltungen oder der Betriebszeiten der Fußgängersignalanlagen in der Brandenbaumer Landstraße“.

 

Weitere Nachfrage von Frau Kaske am 03.11.2014:

Frau Kaske möchte wissen, ob es generell die Möglichkeit gäbe, alle Fußgängerampeln in den Nachtstunden so zu schalten, dass der Fußgänger „Grün“ anfordern kann und was dies kosten würde.

Herr Dr. Klotz bat um Benennung der speziellen Ampelanlage, um dann dafür die Kosten zu ermitteln.

Frau Kaske möchte für beide Fußgängerampeln in der Brandenbaumer Landstraße diese Kosten aufgezeigt haben, was Herr Dr. Klotz zusagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Geschwindigkeitsbegrenzung Kronsforder Landstraße (Frau Metzner) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 15.09.2014)

Sachstandsabfrage zu dem Schreiben einer Lübecker Bürgerin vom 01.09.2014 hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbegrenzung für den Bereich Kronsforder Landstraße 42 – 110 auf 50 km/h

 

Das oben genannte Schreiben der Bürgerin soll zwischenzeitlich an den Bereich Verkehr weiter gegeben und bereits im AK Verkehr diskutiert worden sein.

  • Kann im BA am 15.09.2014 ein Sachstand zu dem Ersuchen abgegeben werden?
  • Ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in dem beschriebenen Bereich nach Fertigstellung des Straßenabschnittes umsetzbar?
  • Ist eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Abschnitt realisierbar?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die hiesige Straßenverkehrsbehörde und insbesondere der Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) haben sich umfassend mit den gestellten Fragen befasst, letztmalig in der Sitzung des AKV am 10.09.2014.

Dem Votum des AKV folgend kann nunmehr die Beantwortung der Fragen wortgleich zur Antwort an das Ministerium und als Antwort für den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 18.11.2014 erfolgen:

 

Zur Frage der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h im o. a. Bereich der Kronsforder Landstraße (L92) nimmt die Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Dieser Bereich der L92 stadtauswärts hinter der Einmündung Malmöstraße (K13) ist nicht mehr in städtischer Straßenbaulast, sondern in der Straßenbaulast des Landes außerhalb der geschlossenen Ortslage.

Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Grundsätzlich wäre diese Höchstgeschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt, der eine wichtige Verbindungsfunktion zum nördlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg erfüllt, somit auch zulässig. Aufgrund des Ausbauzustandes mit einer Breite von ca. 7 m, mit an den Fahrbahnrändern stehenden Bäumen, den vorhandenen Zufahrten und der Fahrzeugfrequenz aufgrund der Bedeutung als Verbindung zum Kreis Herzogtum Lauenburg, ist die Geschwindigkeit vor geraumer Zeit bereits mit Zeichen 274-57 auf 70 km/h beschränkt worden. Der Hinweis auf die Verkehrsgefährdung durch den Sog der vorbeifahrenden Fahrzeuge kann von hier nicht nachvollzogen werden, da sich die Verkehrsflächen für die Fußgänger nicht unmittelbar am Fahrbahnrand befinden. In Teilbereichen führt eine Anliegerstraße parallel zur Kronsforder Landstraße zu den Hausgrundstücken und es sind Grünstreifen und Geh / Radwegflächen vorhanden.

Der von der Anwohnerin vorgebrachte Vergleich mit der Baltischen Allee ist aufgrund der unterschiedlichen Ortslagen nicht möglich, da sich die Baltische Allee innerorts hinter dem Ortsschild der Hansestadt Lübeck befindet und somit schon durch die Regelung in § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO die vorgeschriebene innerörtliche Höchstgeschwindigkeit zum Tragen kommt.

 

Die angeordnete Geschwindigkeit entspricht der nach wie vor im dortigen Bereich vorhandenen verkehrlichen Situation in der Kronsforder Landstraße. Eine Unfallhäufung bzw. gefährliche Verkehrssituationen aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten sind nicht bekannt.

 

Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrszeichen, also auch der zur Geschwindigkeitsbegrenzung, ist nach § 45 Abs. 9 StVO die zwingende Notwendigkeit aufgrund der besonderen Umstände. Diese können von der Straßenverkehrsbehörde in diesem Fall nicht festgestellt werden

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sind nicht gegeben, sodass diese nicht angeordnet werden kann.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Radweg Dummersdorfer Straße (Herr Prieur) (5.610)

(TOP 5.2.9 am 07.07.2014)

Herr Prieur spricht den Radweg in der Dummersdorfer Straße an, dessen Sanierung nicht möglich sei, aber ein Aufbringen von Fahrspuranzeigern auf der gegenüberliegenden Seite zugesagt sei, ist bis heute noch nicht geschehen. Er möchte wissen, ob dies vergessen wurde oder sich noch in der Planung befinde?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 06.10.2014 (TOP 5.1.3):

Die Verbesserung der Radverkehrsführung in der Dummersdorfer Straße ist im Maßnahmenprogramm 2014 enthalten, besitzt innerhalb des Programms aber keine besondere Priorität. Aus Kapazitätsgründen wurden die vorliegenden Planungen zur Dummersdorfer Straße daher nicht weiter abgestimmt. Die Maßnahme wird ins Programm 2015 aufgenommen werden und weiter bearbeitet. Eine Realisierung in 2015 kann jedoch zurzeit nicht zugesagt werden, da die Abteilung Verkehrsplanung die Radverkehrsführungen an Hauptverkehrsstraßen schwerpunktmäßig bearbeiten wird, da hier größerer Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht.

 

Weitere Nachfrage von Herrn Prieur am 06.10.2014:

Herr Prieur moniert, dass die Sanierung des Radweges in der Dummersdorfer Straße zurückgestellt werde, da es keine Hauptstraße sei. Für ihn kommt es in erster Linie auf den Grad der Gefährdung an, egal ob Haupt- oder Nebenstraße.

 

Zwischenantwort am 06.10.2014:

Herr Senator Boden sagt zur nächsten BA-Sitzung einen Zwischenbericht bezüglich der Radwegsanierungen zu.

 

Zwischenantwort des Bereichs am 03.11.2014:

Nach mehreren Ortsbegehungen durch die Abteilung 5.610.4 (Verkehrsplanung) wird in der Dummersdorfer Straße die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn als unkritisch angesehen. Die Radwegebenutzungspflicht könnte daher aufgehoben werden. Die genaue zukünftige Radverkehrsführung soll (voraussichtlich im November 2014) in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei geklärt werden.

Eine abschließende Beantwortung der Nachfrage ist daher erst zu einer späteren Sitzung des Bauausschusses möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Pflege von Kriegsgräbern (Herr Kämer) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 15.09.2014)

Herr Kämer möchte wissen, was mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln für Kriegsgräber gemacht werde und gemacht werden müsse. Auch möchte er die Höhe der Fördergelder wissen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Insgesamt befinden sich ca. 4.650 Kriegsgräber in verschiedenen Kriegsgräberanlagen auf dem Ehrenfriedhof, dem Vorwerker Friedhof und dem Waldhusener Friedhof. Die Mittel differenzieren sich in zwei Positionen. Dies ist zum einen eine Ruherechtspauschale in Höhe von etwa 214.500,- EUR (nach dem Gräbergesetz haben die Kommunen neben der Pauschale für die Pflege der Kriegsgräber einen Anspruch auf Ruherechtsentschädigung für Vermögensnachteile, die ihnen durch die Belastung ihrer Grundstücke mit dem Ruherecht entstehen). Zum Anderen werden 101.000,- EUR für die Pflege der Kriegsgräber gezahlt. Zur Pflege der Kriegsgräber werden Personal- und Sachkosten aufgewendet. Diese dienen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und werden außerdem für die Bepflanzung, die Reinigung der Flächen und der Grabsteine sowie die Instandsetzung der Anlagen verwendet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7              Abgesackte Schachtdeckel in der Posener Straße (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.6 am 15.09.2014)

Herr Quirder spricht diverse abgesackte Schachtdeckel in der Posener Straße an und möchte wissen, ob die Beseitigung noch unter die Gewährleistung falle, ob dies Problem überhaupt schon bekannt sei und wie dort nachgebessert werden solle.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die von Herrn Quirder gestellte Frage hat sich mit dem Handeln der Verwaltung zwischenzeitlich überschnitten. Danach kann vom zuständigen Sachgebiet 5.660.5-3 / Verkehrsflächenbewirtschaftung Stadtbezirk West mitgeteilt werden, dass bei einer Vorortbegehung in der Posener Straße Mängel festgestellt wurden, die tatsächlich im Zuge der Gewährleistungsfrist vom Baubetrieb behoben werden müssen. Es handelt sich hierbei um offene Nähte und Risse in der Fahrbahndecke sowie einen Gasschieber und zwei Schachtabdeckungen, die der Fahrbahnoberkante angepasst werden müssen. Eine Gefahrenstelle liegt allerdings nicht vor. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung wurde dem Baubetrieb übergeben. Bis wann die angezeigten Mängel vom Baubetrieb abgestellt werden, ist der Bauverwaltung noch nicht bekannt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8              Herrenburger Weg (Herr Kämer) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 15.09.2014)

Herr Kämer verweist auf die unter TOP 5.1.3 im BA am 01.09.2014 gegebene Antwort bezüglich des Herrnburger Weges hin und führt hierzu weiter aus, dass noch erheblicher Sanierungsbedarf bestehe. Er möchte wissen, was eine Sanierung kosten würde, um diese dann politisch einzufordern.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Nach eingehender Prüfung durch das zuständige Sachgebiet 5.660.5-3 / Verkehrsflächenbewirtschaftung Stadtbezirk Ost ist zur Sanierung der Gehwege der Einsatz einer Fräsmaschine und damit ein weitgehend maschineller Arbeitsablauf nicht möglich, da der Unterbau der Gehwege zu schlecht ist. Somit wird ein Einbau einer zusätzlich aufgebrachten DSK (Dünnschichtbelag im Kalteinbau) vorgeschlagen.

Für die Sanierung der beidseitigen Gehwege von 205m Länge und (zusammen rund) 5m Breite (1.025 m²) werden Kosten in Höhe von etwa 27.000,- € veranschlagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.9              Kostentragung zum Hubbrückenersatzneubau (Herr Stolzenberg) (5.660)

(TOP 5.2.10 am 07.07.2014)

Besteht auf Seiten der Stadtwerke die Verpflichtung, im Falle des Abrisses der Fußgängerhochbrücke die Kosten für die Dükerung der betroffenen Leitungen zu finanzieren?

Inwieweit ist der städtische Haushalt aufgrund der Beteiligung an den Stadtwerken davon indirekt betroffen (Tragung des Defizits bzw. Verringerung der Gewinnausschüttung der Stadtwerke)?

Besteht eine vertragliche Verpflichtung zwischen den Stadtwerken und der Hansestadt Lübeck nach dem die Kosten für Nutzung, Verlegung und Betrieb der städtischen Leitungen direkt gezahlt werden müssen?

             

Begründung:

Im BA im Mai 2014 wurde von Herrn Senator Boden erklärt, dass der HL durch den aktuell geplanten Hubbrückenersatzneubau keine Kosten entstünden. Durch den Abriss der feststehenden Fußgängerhochbrücke wird ersatzweise die Dükerung der bestehenden Leitungen erforderlich. Hiervon sind auch Stadtwerkeleitungen betroffen. Die Anfrage dient der Klärung dieses Sachverhalts.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Gemäß der von Herrn Lötsch ebenfalls ähnlich gearteten Nachfrage im Hauptausschuss am 16.09.2014 (TOP 3.16) und am 07.10.2014 (TOP 3.7) und der von der Verwaltung in der Vorlage VO/2014/02031 hierzu gegebenen Antwort, ist die Beantwortung dieser Frage hiermit ebenfalls abgedeckt.

 

Frage und Antwort aus der o.g. Vorlage für den Hauptausschuss:

Herr Christopher Lötsch hat am 16.09.2014 folgende Frage gestellt: „Welche Folgekosten entstehen der HL und den städtischen Gesellschaften im Zusammenhang mit der Sanierung der Hubbrücke?“ Am 07.10.2014 wurde die Anfrage erweitert und auf einen „Neubau“ ausgedehnt.

 

Die Bauverwaltung kann aus ihrem Einflussbereich hierzu folgende Antwort geben:

In den im Jahr 2013 geführten Gesprächen zwischen der Bauverwaltung (Bausenator, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Brückenbau) und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) sind keine Kosten benannt oder gar beziffert worden, die der Hansestadt Lübeck (Kernverwaltung) auferlegt werden, wenn das Hubbrückenensemble durch das WSA erneuert wird.

 

Möglich wäre allerdings, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die in ihrer endgültigen Lage fixierte ehemalige Eisenbahnbrücke der Hansestadt Lübeck „schenkt“, da sie diese nicht mehr benötigt, der Eisenbahnverkehr inzwischen stillgelegt wurde und damit für diese Behörde entbehrlich ist. Die Folge wäre, dass die Stadt die regelmäßige Unterhaltung leisten müsste, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

 

Darüber hinaus könnten den kommunalen Versorgungsunternehmen beim Neubau der Straßenbrücke bzw. Fußgängerbrücke ggf. Kosten entstehen, die aus Leitungsumverlegungen (temporär während der Baumaßnahmen oder auch dauerhaft bei einer endgültigen Lageänderung) resultieren. Mögliche Gespräche oder andersartige Abstimmungen hierzu haben unter der Beteiligung der Bauverwaltung nicht statt gefunden und sind mithin nicht bekannt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.