Tagesordnung - 69. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 69. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2013
SI/2013/086  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Antwort des Bereiches Steuern betr. Umstellung der Grundsteuerverfahren auf die MACH-Software (Anfrage von AM Herrn Zander am 29.01.13)    
Ö 3.2  
Anfrage von AM Peter Reinhardt zum Hauptausschuss am 26.02.2013 betr. Personalie Stadtwerke
VO/2013/00315  
Ö 3.3  
Anfrage von Frau Kaske betr. Wiederbesetzung der Planstelle beim Seniorenbeirat der HL    
Ö 3.4  
Anfrage von Herrn Lötsch betr. Sporthallenplanung TSV Travemünde    
Ö 3.5  
Anfrage von Frau Kaske betr. Verteilung der Lübecker Stadtzeitung im Bereich Karlshof    
Ö 3.6  
Anfrage von Herrn Petersen betr. Ablauf der Diskussion zum Grünstrand in der Einwohnerversammlung    
Ö 4  
Berichte    
Ö 4.1  
Entwicklung des Stadthausgrundstückes am Lübecker Markt und Rahmenbedingungen für eine Neubebauung
Enthält Anlagen
VO/2013/00100  
Ö 4.2  
Dienstpostenbewertung (Dipo) bei der Hansestadt Lübeck
VO/2013/00139  
Ö 4.3  
Umschuldung
Enthält Anlagen
VO/2013/00174  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Wissenschaftsmanagement Lübeck - Entwicklungskonzept (Aktualisierung des Beschlussvorschlages (Ziffer 2) - (zurückgestellt am 29.01.13))
Enthält Anlagen
VO/2012/00062  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.      Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
 

2.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zunächst bis 31.05.2015 zu verstetigen.
 

3.      Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
 

4.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
 

5.      Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
 

6.      Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

   
    16.01.2013 - Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 5.1 - (offen)
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
 

2.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zu verstetigen.
 

3.      Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
 

4.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
 

5.      Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
 

6.      Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

 

Der FiPA leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum

Der FiPA leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum
weiter, verbunden mit der Maßgabe, dass den
weiteren Beratungsgremien eine detaillierte
Kostenaufstellung über das Jahr 2012
vorgelegt wird.

   
    29.01.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
 

2.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zu verstetigen.
 

3.      Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
 

4.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
 

5.      Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
 

6.      Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig

Vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig
vertagt bis zur nächsten Sitzung.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2013.01.21 Aktenvermerk zum Fipa_Finanzen_kl_final (69 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kostenübersicht SdW 2012 Zwischenstand 21.01.2013_final Änderung 29.01.2013 (17 KB)    
   
    31.01.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.5 - zurückgestellt
   

Beschluss:

  1. Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
     
  2. Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zu verstetigen.
     
  3. Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
     
  4. Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
    geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
     
  5. Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
     
  6. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt

Der TO-Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.

   
    26.02.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
 

2.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zunächst bis 31.05.2015 zu verstetigen.
 

3.      Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
 

4.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
 

5.      Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
 

6.      Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage
einstimmig ohne Votum an die
Bürgerschaft weiter.

   
    28.02.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
     
  2. Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zunächst bis 31.05.2015 zu verstetigen.
     
  3. Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
     
  4. Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
    geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
     
  5. Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
     
  6. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag zur Protokoll:

Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag zur Protokoll:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              45

Nein-Stimmen:              6

Enthaltungen:              3

 

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              45

Nein-Stimmen:              6

Enthaltungen:              3

 

Ö 5.2  
- Gebührensatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck - Benutzungssatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2012/00013  
Ö 5.3  
Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2012/00041  
Ö 5.4  
Lübecker Schwimmbäder - Wirtschaftsplan 2013
Enthält Anlagen
VO/2012/00048  
Ö 5.5  
Gemeinsame Stellungnahme der Lenkungsgruppe Entwicklungsachse A1 zur Aufnahme regionaler Verkehrsinfrastrukturprojekte in den BVWP 2015
Enthält Anlagen
VO/2013/00095  
Ö 5.6  
Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Geschäftsjahr 2013
Enthält Anlagen
VO/2013/00141  
Ö 5.7  
10. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und zur 9. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00142  
Ö 5.8  
Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Verein "HanseVerein ? Verein zur Förderung des internationalen Städtebunds DIE HANSE e.V." sowie Vertretung der Hansestadt Lübeck im Vorstand des Vereins "HanseVerein ? Verein zur Förderung des internationalenStädtebunds DIE HANSE e.V.".
Enthält Anlagen
VO/2013/00196  
Ö 5.9  
Nachbesetzung Gestaltungs- und Welterbebeirat
Enthält Anlagen
VO/2013/00260  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.)    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.)    
Ö 8     Verschiedenes (Es liegt nichts vor.)    
Ö 8.1  
Herr Senator Boden betr. Sachstand Brücke Reecke    
N 9     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2013      
N 10     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 10.1     Antwort des FB 5 betr. Werbeverträge mit der Wall-AG; hier: Zahlungen (Anfrage von AM Herrn Rathcke am 29.01.13)      
N 10.2     Anfrage von Herrn Lötsch betr. Sachstand Aqua Top-Grundstück      
N 10.3     Anfrage von Herrn Rathcke betr. Sachstand Wanderweg Brodten      
N 10.4     Anfrage von Herrn Reinhardt betr. Ferienhaus am Brodtener Ufer      
N 11     Berichte      
N 11.1     Quartalsbericht IV/2012 der städtischen Gesellschaften und Betriebe (inkl. Austauschblätter vom 19.02.2013) (Aktualiserte Fassung !)      
N 11.2     Bericht betr. externes Gutachten zur Rekommunalisierung der Stadtwerke Lübeck (Die Anlage wird hiermit nachgereicht.)      
N 12     Beschlussvorlagen      
N 12.1     Verkauf eines Grundstücks in Lübeck-Innenstadt      
N 12.2     Verkauf eines Gewerbegrundstückes in der Novgorodstraße      
N 12.3     Beteiligungsveräußerung der Stadtwerke Lübeck GmbH      
N 12.4     Vergleichsweise Beendigung eines Rechtsstreits betr. die Errichtung der Nordtangente, Eric-Warburg-Brücke      
N 13     Verschiedenes (Es liegt nichts vor.)      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse