Vorlage - VO/2012/00041
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Beschlussvorschlag
1. Die Hansestadt Lübeck beschließt Sportförderrichtlinien (Anlage 1).
2. Die bisherigen Regelungen zu Sport gegen Gewalt (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1995 zu TOP 10.2, Ziffer 4 (Drucksache Nr. 882),
Erstattung von Straßenreinigungsgebühren (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) und
Zuschüsse hauptamtliche ÜbungsleiterInnen (Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964) werden aufgehoben.
Die Bestimmungen zur Sportlerehrung sind enthalten und ersetzen die vormaligen Regelungen (Beschluss des Senats vom 20.12.1978 zu TOP 10).
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | x | 1.160 Frauenbüro Anmerkungen tlw. eingearbeitet; Stellungnahme als Anlage 4 beigefügt.
1.201 - Haushalt und Steuerung Keine Zustimmung hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher investiver Fördermittel in Höhe von 50.000 EUR -
1.210 - Buchhaltung und Finanzen Kenntnisnahme/ keine Rückmeldung -
1.300 Recht Zustimmung/Hinweise und Anmerkungen wurden eingearbeitet -
2.530 Gesundheitsamt Zustimmung -
5.651 Gebäudemanagement Zustimmung -
5.670 - Stadtgrün und Friedhöfe Kenntnisnahme/ keine Rückmeldung -
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja, Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist über die Sportjugend des TSB erfolgt.
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: | X | Siehe unten |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 3) |
Begründung
1. Einführung einer eigenen Sportförderrichtlinie
Die Hansestadt Lübeck hat bisher keine Sportförderrichtlinien. Die Verwaltung orientiert sich an den Förderrichtlinien des Landesportverbandes Schleswig-Holstein sowie an einzelnen innerstädtischen Richtlinien und Beschlüssen zu dieser Thematik.
Im Sportentwicklungsplan der Hansestadt Lübeck wurde empfohlen, eigene Sportförderrichtlinien zu entwickeln und so die finanzielle Förderung bzw. Fördertatbestände speziell auf den Lübecker Bedarf auszurichten. Dieser Empfehlung wird mit dieser Vorlage gefolgt.
Die Eingaben und Vorschläge vom Frauenbüro (siehe Anlage 4) werden in der praktischen Abwicklung mit den Vereinen berücksichtigt. Eine Kürzung der Jugendförderung zu Gunsten eines gezielten Ausbaus der Angebote für Mädchen und junge Frauen unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten erscheint aufgrund der geringen Fördersumme und des zusätzlichen Arbeitsaufwandes als nicht praktikabel.
2. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Einführung der Sportstättennutzungsentgelte betreibt die Hansestadt Lübeck einen Betrieb gewerblicher Art Sportstätten soweit die Sportstätten Dritten zur Nutzung überlassen werden. Nach aktuellen Ermittlungen ist mit einer Vorsteuererstattung von ca. 300.000 bis 400.000 EUR pro Jahr zu rechnen.
Das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement im Sport werden durch diesen Beschluss nachhaltig gefördert und gesichert. Diese Maßnahme wird vor dem Hintergrund des Sportentwicklungsplans als sinnvolle Investition in die Sportentwicklung angesehen.
Im Ergebnisplan werden die vorhandenen Haushaltsmittel neu geordnet. So ist die allgemeine Jugendsportförderung mit einem Betrag von aktuell 7,67 EUR seit 12 Jahren unverändert. Um die Erhöhung der Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen, für Vereine einen stärkeren Anreiz für eine gute Jugendarbeit zu schaffen und sich den Förderbeträgen anderer kreisfreier Städte anzunähern (Flensburg zahlt z.B. 12,00 EUR), ist eine Erhöhung auf einen Betrag von 10,30 EUR pro jugendliches Mitglied vorgesehen.
Steigende Energiekosten sowie wärmetechnisch schlecht ausgestattete Vereinsgebäude bringen Vereine mit eigenen Anlagen an den Rand der Überlebensfähigkeit.
Nicht nur eine Unterstützung bei den laufenden Kosten ist notwendig, sondern es muss gerade im investiven Bereich eine Aufstockung der Mittel stattfinden. Nur so können die Vereine ihre Immobilien energetisch sanieren und die Hansestadt Lübeck Fördergelder (z.B. im Rahmen des Baus von Kunstrasenflächen) zeitnah auszahlen, ohne dass die Vereine eine Zwischenfinanzierung abschließen müssen.
Im Zusammenhang mit der sich verändernden Schullandschaft und denen dabei geforderten Kooperationen zwischen Sportverein und Schule liegen finanziell gesunde und leistungsfähige Sportvereine im besonderen Interesse der Hansestadt Lübeck.
3. Aufhebung alter Regelungen
Mit Inkrafttreten der Sportförderrichtlinie sollen die unten angegebenen Bestimmungen und Richtlinien ihre Gültigkeit verlieren. Deren Inhalte finden sich in den Sportförderrichtlinien wieder. Mit den jetzt vorgelegten Sportförderrichtlinien wurden alle Fördertatbestände rund um den Sport zusammengefasst. Dieses ist übersichtlich und vereinfacht die Arbeitsabläufe.
Folgende Regelungen werden aufgehoben:
Sport gegen Gewalt:
Am 28.09.1995 hat die Bürgerschaft zu TOP 10.2 (Drucksache Nr. 882) unter Ziffer 4. beschlossen, Kosten für 0,5 SozialarbeiterInnen, BAT IV b, befristet bis zum 31.12.1999 als Sachmittel beim Sportamt zur Haushaltsstelle 55.10.7020 Zuschüsse an sonstige Vereine und Verbände zur Verfügung zu stellen (Kosten 1995: DM 42.450), um die damalige Jugend- und Sozialarbeit zu verstärken.
Die Aufgaben des Projektes Sport gegen Gewalt finden sich zukünftig in der Schulsozialarbeit wieder, welche kontinuierlich ausgebaut wurde und mittlerweile für jeden Lübecker Stadtteil eine den dortigen Gegebenheiten angepasste Förderung vorsieht. Mit den eingesparten Mitteln wird der Ansatz der Jugendsportförderung erhöht. Davon profitieren besonders gemeinsame Projekte von Schulen und Vereinen, wie im Sportentwicklungsplan empfohlen.
Erstattung von Straßenreinigungsgebühren
Die Bürgerschaft hat am 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) beschlossen, den Sportvereinen die von ihnen zu zahlenden Straßenreinigungsgebühren zu erstatten, soweit die Straßenreinigungsgebühr Grundstücken oder Grundstücksanteilen zuzurechnen ist, die von der Grundsteuer befreit sind.
Zuschüsse für hauptamtliche Übungsleiter
Diese Förderung beruht auf einer Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964. Sie kam bisher nur wenigen Vereinen zu Gute. Diese Vereine profitieren zukünftig von der Erhöhung der Jugendsportförderung sowie der Einführung einer Betriebskostenerstattung für Vereine mit eigenen Anlagen.
SportlerInnenehrung
Am 20.12.1978 hat der Senat zu TOP 10 die Richtlinien über die Verleihung der Sportplakette des Senats der Hansestadt Lübeck an hervorragende Sportler beschlossen.
Anlagen
Anlage 1: Text der Sportförderrichtlinien
Anlage 2: Vergleichsberechnung alte/neue Sportförderung
Anlage 3: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 4: Stellungnahme Frauenbüro
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Text der Sportförderrichtlinien (95 KB) | ||
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2 | öffentlich | Vergleichsberechnung alte/neue Sportförderung (66 KB) | ||
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3 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen (48 KB) | ||
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4 | öffentlich | Stellungnahme Frauenbüro (41 KB) |