Auszug - Entwicklung des Stadthausgrundstückes am Lübecker Markt und Rahmenbedingungen für eine Neubebauung  

69. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00100 Entwicklung des Stadthausgrundstückes am Lübecker Markt und Rahmenbedingungen für eine Neubebauung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Weber, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

- zusammen behandelt mit TOP 12

- zusammen behandelt mit TOP 12.1, soweit eine öffentliche Beratung zulässig ist –

 

Herr Lötsch macht deutlich, dass im vorliegenden Bericht und in der zu TOP 12.1 vorliegenden Verkaufsvorlage unterschiedliche Angaben über die Bruttogeschossflächen enthalten sind. Er bittet um Klärung der Differenzen.

 

Herr Senator Schindler erläutert die Gründe für die Abweichungen. Herr Bürgermeister Saxe ergänzt die Ausführungen mit dem Hinweis, dass sich die konkrete tatsächliche BGF aus dem Bauleitplanverfahren ergeben wird. Für die Ermittlung des Kaufpreises sei dies jedoch nicht maßgebend, sondern die Zimmerzahl.

 

Es ergibt sich eine ausführliche Diskussion, an der sich (zum Teil mehrfach) Herr Lötsch, Herr Reinhardt, Frau von Holt, Herr Senator Boden und Frau Jansen beteiligen.

Angesprochen werden in diesem Rahmen die folgenden wesentlichen Punkte:

 

?         Berechnung des Kaufpreises

?         Gewährleistung einer bestimmten Zimmerzahl

?         Ermittlung der BGF

?         Infrastrukturmaßnahmen (Fahrradständer, öffentliche Toiletten)

?         Einbindung der Bevölkerung

?         Begradigung der Bauflächen

?         Durchgang Markttwiete

?         Abstandsflächen

?         Öffentliche Einziehungsverfahren

?         Wettbewerbsverfahren (Dachansicht, Fassadengestaltung, Abstandsflächen)
 


Abschließend gibt Herr Reinhardt einen Hinweis auf die Beratung im Bauausschuss.

 


 

Der Hauptausschuss nimmt den

Der Hauptausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis.