Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-
fordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungs-
grad zu überprüfen.
Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wurden zuletzt mit Datum vom 24.02.2012 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 10. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 9. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.
Verwaltungsgebührensatzung
Zu § 3
Ziff. 5
Die in den bisherigen Ziffern 5 und 6 genannten Rechtsgrundlagen sind zum Teil außer Kraft. Viele Begriffe haben sich im Sozialwesen verändert. Die neue Formulierung der Ziffer 5 er- fasst den bisherigen Befreiungstatbestand, ohne einzelnen Gesetzesgrundlagen zu nennen.
Ziff. 6
Die bisherige Regelung von bis zu 10 gebührenfreien Beglaubigungen führte in der Vergangenheit zu einer Flut von Beglaubigungen in den Stadtteilbüros. Die Befreiung war nicht auf Lübecker Schulen begrenzt, so dass Beglaubigungen von Schulzeugnissen usw. aus anderen Städten und sogar aus dem Ausland abgefordert wurden. Häufig wurden die Beglaubigungen dann nicht abgeholt. Durch die jetzt vorgenommene Begrenzung auf 3 Beglaubigungen von Abschlusszeugnissen je Schülerinnen und Schülern von Lübecker Schulen wird es zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den Stadtteilbüros kommen. Weitere Beglaubigungen sind dann nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren abzurechnen. Eine jährliche Verbesserung der Einnahmesituation um 12.000 EURO wird erwartet. Die Maßnahme wurde von der Bürgerschaft am 29.11.2012 als Konsolidierungsmaßnahme beschlossen.
Teil I (Bereichsspezifische Gebühren)
Soziale Sicherung/Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
Zu Ziff. 7.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 11.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Die bisherigen Bereiche Naturschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz und Tiergesundheit wurden zusammen geführt.
Entsorgungsbetriebe
Zu Ziff. 26.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Stadtgrün und Verkehr
Die bisherigen Bereiche Verkehr und Stadtgrün und Friedhöfe wurden zusammen geführt.
Zu Ziff. 35.
Mit der Nutzung/Bereitstellung von digitalen Geodaten und Fachdaten sowie dem Einsatz neuer Anwender-Software haben sich zum einen der Bedarf und die Nachfrage nach analogen Produkten wie beispielsweise Plots auf Papier oder Folie verändert. Zum anderen ist der digitale Datenfluss aufgrund neuer Datenformate fast vollständig anders. Dieses bedingt eine Neufassung des Gebührentatbestandes.
Zu Ziff. 36
Es erfolgte eine Differenzierung der Messtruppen in Ingenieur/Gehilfe und Techniker/Gehilfe.
Eine Anpassung der Stundensätze für Vermessungsleistungen auf Basis der Personaldurchschnittswerte wurde vorgenommen.
Zu alt 52. streichen
Die Ziff. 52 ist ersatzlos zu streichen, da es zwischenzeitlich eine „Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) gibt.
Entgeltordnung
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 7.- 9.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Die bisherigen Bereiche Naturschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz und Tiergesundheit wurden zusammen geführt.
Archiv
Zu Ziff. 12.-19.
Das Entgelt für die Nutzung aus privaten oder geschäftlichen Gründen wurde erhöht um zumindest teilweise den Zuschussbedarf für die Benutzerbetreuung zu reduzieren.
Die Tariftatbestände des Archivs müssen wegen der Übernahme neuer Aufgaben (Übernahme des Standesamtsschriftgutes) angepasst werden. Diese Dienstleistungen des Archivs sind gesetzliche Pflichtaufgaben.
Die Entgelttatbestände wurden in den Formulierungen aktualisiert und angepasst. Das Entgelt für das Fotografieren von Archivalien wurde differenzierter und übersichtlicher gestaltet.
In den Anlagen 3 und 4 sind die Veränderungen (neu/alt/%) in der Verwaltungsgebühren-
satzung und der Entgeltordnung gegenübergestellt (Synopse).