Vorlage - VO/2012/00013  

Betreff: - Gebührensatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
- Benutzungssatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.416 - Stadtbibliothek Bearbeiter/-in: Hatscher, Bernd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
11.02.2013 
26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung
20.02.2013 
54. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.02.2013 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen Gebührensatzung Stadtbibliothek
Gebührensatzung Stadtbibliothek 2013
Benutzungssatzung Stadtbibliothek 2013

Die Hansestadt Lübeck beschließt die in der Anlage 2 angefügte Gebührensatzung sowie die in Anlage 3 angefügte Benutzungssatzung der Stadtbibliothek

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck beschließt die in der Anlage 2 angefügte Gebührensatzung sowie die in Anlage 3 angefügte Benutzungssatzung der Stadtbibliothek.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung, Zustimmung

1.300 – Recht, Hinweise eingearbeitet, Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte im Rahmen der laufenden Arbeit der Stadtbibliothek, darüber hinaus im Rahmen der regelmäßigen systematischen Kundenbefragung (Bestandteil der Qualitätszertifizierung der Stadtbibliothek). Kinder und Jugendliche können sowohl in der Vergangenheit wie auch bei der neuen Gebührensatzung kostenfrei die Stadtbibliothek nutzen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

Haushaltsordnung erfolgte mit Produkt-haushalt 2013 (Mehreinn. 3.000 Euro).

 

Am 30

Begründung

Am 30.09.2004 wurde die aktuelle Gebührensatzung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 01.11.2004 durch die Bürgerschaft beschlossen.

Am 25.03.1999 beschloss die Bürgerschaft die gültige Benutzungssatzung.

 

Aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 29.11.2012, TOP 12.1 Haushaltssatzung, Konsolidierungsliste Punkt 4.20, erster Teilpunkt, sowie im Rahmen der Anpassung an steigende allgemeine Kosten (vgl. Verbraucherpreisindex, Anstieg seit der letzten Erhöhung um 13,6 %) werden neue Gebührensätze festgelegt.

Die Gelegenheit wird genutzt, um zugleich die 14 Jahre alte Benutzungssatzung zu aktualisieren.

 

Derzeit betragen die Jahresgebühren für Erwachsene:

Jahresausweis                            20 Euro (ermäßigt 10 Euro)

Halbjahresausweis                            13 Euro (ermäßigt 6,50 Euro)

Tagesausweis                              2,50 Euro

 

Nationaler Vergleich ähnlich großer Städte, Jahresgebühren für Erwachsene:

Lübeck              (212.000 Ew.)                            20 Euro (zukünftig 24 Euro)

Augsburg              (267.000 Ew.)                            20 Euro (Neubau Juni 2009)

Kiel              (238.000 Ew.)                            18 Euro

Chemnitz               (242.000 Ew.)                            18 Euro

Gelsenkirchen               (267.000 Ew.)                            16 Euro

Freiburg               (217.000 Ew.)                            15 Euro

Kassel               (197.000 Ew.)                            15 Euro

Halle/Saale               (230.000 Ew.)                            15 Euro

Erfurt              (199.000 Ew.)                            15 Euro

Mönchengladbach               (265.000 Ew.)                            14 Euro

Oberhausen              (217.000 Ew.)                             12 Euro

Braunschweig               (245.000 Ew.)                             12 Euro

Hagen               (190.000 Ew.)                            12 Euro

Magdeburg               (229.000 Ew.)                             10 Euro

Mainz               (197.000 Ew.)                             10 Euro

Rostock               (199.000 Ew.)                               0 Euro

 

Vergleich der kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins, Jahresgebühren für Erwachsene:

Lübeck              (212.000 Ew.)                            20 Euro (zukünftig 24 Euro)

Neumünster              (77.000 Ew.)                            20 Euro

Kiel              (238.000 Ew.)                            18 Euro

Flensburg              (88.000 Ew.)                            15 Euro

 

Vergleich im regionalen Umfeld, Jahresgebühren für Erwachsene:

Lübeck              (212.000 Ew.)                            20 Euro (zukünftig 24 Euro)

Schwerin              (95.000 Ew.)                            15 Euro

Bad Oldesloe               (24.000 Ew.)                            15 Euro

Ratzeburg               (13.000 Ew.)                            13 Euro

Wismar               (44.000 Ew.)                            12 Euro             

Stockelsdorf               (16.000 Ew.)                            12 Euro

Bad Segeberg               (15.000 Ew.)                            12 Euro

Bad Schwartau               (19.000 Ew.)                              0 Euro

             

Gebührenerhöhungen in Bibliotheken von 4 Euro (entspricht einem Preisanstieg von 20 %) führen zu einem Kundenverlust von 10 bis 15 %[1]. Einige Kundinnen und Kunden können mit der Zeit wiedergewonnen werden. Andere reduzieren langfristig auf den Halbjahres- und Tagesausweis und nutzen das Bibliotheksangebot der selbstbestimmten Bildung seltener.

Zunächst ist ein Rückgang der Einnahmen nicht auszuschließen, langfristig werden zusätzliche Einnahmen in der Größenordnung von jährlich 5.000 bis 10.000 Euro erwartet.

 

 

Gegenüberstellung wesentlicher Veränderungen zur bisherigen Gebührensatzung:

 

Inhalt

Gebühren-satzung

2004

Gebühren-satzung

2013

Erläuterung

Bibliotheks-Jahresausweis regulär (Erwachsene)

 

20 Euro

24 Euro

 

Halbjahresausweis (Erw.)

13 Euro

15 Euro

 

 

Jahresausweis ermäßigt[2]

10 Euro

12 Euro

 

50 % des regulären Ausweises

Halbjahresausweis erm.

6,50 Euro

7,50 Euro

 

dito

Einmalige Nutzung (Leihfrist 4 Wochen)

2,50 Euro

3 Euro

 

 

Anpassung in Relation zu vorher genannten Gebühren.

 

Auswärtiger Leihverkehr, Fernleihe (= Beschaffung bei anderen Bibliotheken)

1,50 Euro

2 Euro

Zum Vergleich,

in S-H: 1,50 Euro,

andere Stadtbibliotheken in Deutschland außerhalb S-H: 1,50 Euro bis 2,50 Euro.

 

Bestsellerservice

nicht vorhanden

2,50 Euro

Für Zukunft geplante und offen zu haltende Serviceidee, Einnahme dient ausschließlich der Refinanzierung des Service, keine erhöhten Einnahmen.

 

Internetnutzung

1,50 Euro / 30 Minuten

1 Euro /

30 Minuten

Reguläres Informationsmedium, Nutzungsgebühr bisher vergleichsweise zu hoch, Einnahme rückläufig. Attraktivitätssteigerung mit dem Ziel der Konsolidierung der Einnahme.

 

 


Gegenüberstellung wesentlicher Veränderungen zur bisherigen Benutzungssatzung:

 

Inhalt

Benutzungs-satzung

1999

Benutzungs-satzung

2013

Erläuterung

Anmeldung

nur mit Personalausweis

auch Pass mit Meldebe-scheinigung

 

Anpassung an kundenfreudlicheres Verfahren.

Ausleihbeschränkung für Bücher der Erscheinungsjahre …

bis 1900

bis 1945

Schutz historischer Bestände, begründete Ausnahme möglich. Deutschlandweiter Standard.

 

Abgabetermin

Fristblatt, Lochkarte

Elektronischer Katalog

 

Anpassung an EDV-Technik.

Leihfristverlängerung

ungeregelt

bis zu 3 mal, auch über Internet

 

 

Anpassung an bisheriges Verfahren seit 13 Jahren, Aufnahme der Verlängerungs-möglichkeit via Internet.

 

Ausschluss bei Gebührenhöhe 10 Euro

volle Nutzung unabhängig von ausstehenden Gebühren

Nutzungsaus-schluss bei ausstehenden Gebühren über 10 Euro

Anpassung an gängiges Verfahren in Deutschland, in Lübeck bereits angewendet, Gebühreneinzug leichter möglich. Vermeidung von Willkür.

 

Kontrolle Medien auf Vollständigkeit

ungeregelt

Kunde prüft zusätzlich

Anpassung an gängige Praxis, in Bibliothek wird Medium stets auf Vollständigkeit geprüft, bei einer unvollständigen Rückgabe bisher keine rechtlich eindeutige Regelung der Ersatzpflicht.

 

Hausrecht

nur Biblio-

theksleitung

Vertretungs-fälle geregelt

 

 

 


[1] bundesweiter Mittelwert von rund 70 Gebührenerhöhungen 2002 2011

[2] gültig für: volljährige Schüler, Auszubildende, Studierende, Lübeck-Pass-Inhaber sowie Bundesfreiwilligendienst Leistende

Anlage 1: finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1: finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Gebührensatzung, Neufassung

Anlage 3: Benutzungssatzung, Neufassung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Gebührensatzung Stadtbibliothek (47 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Gebührensatzung Stadtbibliothek 2013 (85 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Benutzungssatzung Stadtbibliothek 2013 (91 KB)