Am 30.09.2004 wurde die aktuelle Gebührensatzung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 01.11.2004 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Am 25.03.1999 beschloss die Bürgerschaft die gültige Benutzungssatzung.
Aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 29.11.2012, TOP 12.1 Haushaltssatzung, Konsolidierungsliste Punkt 4.20, erster Teilpunkt, sowie im Rahmen der Anpassung an steigende allgemeine Kosten (vgl. Verbraucherpreisindex, Anstieg seit der letzten Erhöhung um 13,6 %) werden neue Gebührensätze festgelegt.
Die Gelegenheit wird genutzt, um zugleich die 14 Jahre alte Benutzungssatzung zu aktualisieren.
Derzeit betragen die Jahresgebühren für Erwachsene:
Jahresausweis 20 Euro (ermäßigt 10 Euro)
Halbjahresausweis 13 Euro (ermäßigt 6,50 Euro)
Tagesausweis 2,50 Euro
Nationaler Vergleich ähnlich großer Städte, Jahresgebühren für Erwachsene:
Lübeck (212.000 Ew.) 20 Euro (zukünftig 24 Euro)
Augsburg (267.000 Ew.) 20 Euro (Neubau Juni 2009)
Kiel (238.000 Ew.) 18 Euro
Chemnitz (242.000 Ew.) 18 Euro
Gelsenkirchen (267.000 Ew.) 16 Euro
Freiburg (217.000 Ew.) 15 Euro
Kassel (197.000 Ew.) 15 Euro
Halle/Saale (230.000 Ew.) 15 Euro
Erfurt (199.000 Ew.) 15 Euro
Mönchengladbach (265.000 Ew.) 14 Euro
Oberhausen (217.000 Ew.) 12 Euro
Braunschweig (245.000 Ew.) 12 Euro
Hagen (190.000 Ew.) 12 Euro
Magdeburg (229.000 Ew.) 10 Euro
Mainz (197.000 Ew.) 10 Euro
Rostock (199.000 Ew.) 0 Euro
Vergleich der kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins, Jahresgebühren für Erwachsene:
Lübeck (212.000 Ew.) 20 Euro (zukünftig 24 Euro)
Neumünster (77.000 Ew.) 20 Euro
Kiel (238.000 Ew.) 18 Euro
Flensburg (88.000 Ew.) 15 Euro
Vergleich im regionalen Umfeld, Jahresgebühren für Erwachsene:
Lübeck (212.000 Ew.) 20 Euro (zukünftig 24 Euro)
Schwerin (95.000 Ew.) 15 Euro
Bad Oldesloe (24.000 Ew.) 15 Euro
Ratzeburg (13.000 Ew.) 13 Euro
Wismar (44.000 Ew.) 12 Euro
Stockelsdorf (16.000 Ew.) 12 Euro
Bad Segeberg (15.000 Ew.) 12 Euro
Bad Schwartau (19.000 Ew.) 0 Euro
Gebührenerhöhungen in Bibliotheken von 4 Euro (entspricht einem Preisanstieg von 20 %) führen zu einem Kundenverlust von 10 bis 15 %[1]. Einige Kundinnen und Kunden können mit der Zeit wiedergewonnen werden. Andere reduzieren langfristig auf den Halbjahres- und Tagesausweis und nutzen das Bibliotheksangebot der selbstbestimmten Bildung seltener.
Zunächst ist ein Rückgang der Einnahmen nicht auszuschließen, langfristig werden zusätzliche Einnahmen in der Größenordnung von jährlich 5.000 bis 10.000 Euro erwartet.
Gegenüberstellung wesentlicher Veränderungen zur bisherigen Gebührensatzung:
Inhalt | Gebühren-satzung 2004 | Gebühren-satzung 2013 | Erläuterung |
Bibliotheks-Jahresausweis regulär (Erwachsene) | 20 Euro | 24 Euro | |
Halbjahresausweis (Erw.) | 13 Euro | 15 Euro | |
Jahresausweis ermäßigt[2] | 10 Euro | 12 Euro | 50 % des regulären Ausweises |
Halbjahresausweis erm. | 6,50 Euro | 7,50 Euro | dito |
Einmalige Nutzung (Leihfrist 4 Wochen) | 2,50 Euro | 3 Euro | Anpassung in Relation zu vorher genannten Gebühren. |
Auswärtiger Leihverkehr, Fernleihe (= Beschaffung bei anderen Bibliotheken) | 1,50 Euro | 2 Euro | Zum Vergleich, in S-H: 1,50 Euro, andere Stadtbibliotheken in Deutschland außerhalb S-H: 1,50 Euro bis 2,50 Euro. |
Bestsellerservice | nicht vorhanden | 2,50 Euro | Für Zukunft geplante und offen zu haltende Serviceidee, Einnahme dient ausschließlich der Refinanzierung des Service, keine erhöhten Einnahmen. |
Internetnutzung | 1,50 Euro / 30 Minuten | 1 Euro / 30 Minuten | Reguläres Informationsmedium, Nutzungsgebühr bisher vergleichsweise zu hoch, Einnahme rückläufig. Attraktivitätssteigerung mit dem Ziel der Konsolidierung der Einnahme. |
Gegenüberstellung wesentlicher Veränderungen zur bisherigen Benutzungssatzung:
Inhalt | Benutzungs-satzung 1999 | Benutzungs-satzung 2013 | Erläuterung |
Anmeldung | nur mit Personalausweis | auch Pass mit Meldebe-scheinigung | Anpassung an kundenfreudlicheres Verfahren. |
Ausleihbeschränkung für Bücher der Erscheinungsjahre … | bis 1900 | bis 1945 | Schutz historischer Bestände, begründete Ausnahme möglich. Deutschlandweiter Standard. |
Abgabetermin | Fristblatt, Lochkarte | Elektronischer Katalog | Anpassung an EDV-Technik. |
Leihfristverlängerung | ungeregelt | bis zu 3 mal, auch über Internet | Anpassung an bisheriges Verfahren seit 13 Jahren, Aufnahme der Verlängerungs-möglichkeit via Internet. |
Ausschluss bei Gebührenhöhe 10 Euro | volle Nutzung unabhängig von ausstehenden Gebühren | Nutzungsaus-schluss bei ausstehenden Gebühren über 10 Euro | Anpassung an gängiges Verfahren in Deutschland, in Lübeck bereits angewendet, Gebühreneinzug leichter möglich. Vermeidung von Willkür. |
Kontrolle Medien auf Vollständigkeit | ungeregelt | Kunde prüft zusätzlich | Anpassung an gängige Praxis, in Bibliothek wird Medium stets auf Vollständigkeit geprüft, bei einer unvollständigen Rückgabe bisher keine rechtlich eindeutige Regelung der Ersatzpflicht. |
Hausrecht | nur Biblio- theksleitung | Vertretungs-fälle geregelt | |