Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Hansestadt Lübeck hat seinen Jahresbericht für das abgelaufene Kalenderjahr vorgelegt. Dieser liefert einen Überblick über die wichtigsten Eckwerte der Arbeit des KOD.
Insgesamt wurden 14.534 Vorgänge zu Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben 2024 erfasst. Hinzu kommen 63.068 eingeleitete Verfahren wegen Verstößen im ruhenden Verkehr sowie 104.798 eingeleitete Verfahren im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. All diese statistisch messbaren Vorgänge werden durch unzählige Bestreifungen des öffentlichen Raumes mit seinen mehr als 1.500 Straßen ergänzt.
Besondere Fallzahlensteigerungen ergaben sich bei den Ermittlungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (+127 Prozent), den Ruhestörungen (+128 Prozent), den Fahrerer:innenmittlungen zur Beweisführung im Bußgeldverfahren (+209 Prozent) und den Zwangsstilllegungen von Kraftfahrzeugen (+512 Prozent). Die Aufgaben der Fahrerer:innenmittlungen und Zwangsstilllegungen wurden in 2023 zum KOD verlagert und 2024 damit erstmals ganzjährig wahrgenommen.
Breites Aufgabenspektrum des Kommunalen Ordnungsdiensts
Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzer:innen, Ermittlungen zu illegalen Müllablagerungen, Durchsetzung straßenverkehrsrechtlicher Regelungen, Kontrollen der Grünanlagen, Einschreiten bei Ruhestörungen und Zwangsstilllegungen von Kraftfahrzeugen – dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Aufgaben, die beim KOD der Hansestadt Lübeck gebündelt wahrgenommen werden und vom dort eingesetzten Vollzugspersonal bewältigt werden.
Mit Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und dem Vollzug von Verwaltungsakten trägt der KOD dazu bei, die öffentliche Sicherheit in der Hansestadt Lübeck zu gewährleisten.
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