Veröffentlicht am 01.01.2021

Gesundheitsamt weist auf Einschränkungen in der Aussagekraft und falsche Schlussfolgerungen aus negativen Corona-Antigen-Schnelltests hin

Negative Testergebnisse von Antigen-Tests können eine falsche Sicherheit vermitteln – die AHA-Regeln haben auch weiterhin Gültigkeit

Angesichts von vielen kommerziellen Anbietern von so genannten Schnelltests (Antigen-Tests) weist das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck auf Einschränkungen und eine falsche Erwartungshaltung an die Testergebnisse hin. Antigen-Tests werden vielfach in pflegerischen Einrichtungen zur Untersuchung von Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern bei einer hohen Inzidenz eingesetzt und haben dort ihren eingeschränkten Stellenwert.

Untersuchungen in der Normalbevölkerung sieht das Gesundheitsamt mit Sorge. Wichtig ist, dass ein Test einen Arztbesuch des Patienten nicht ersetzen kann. Darüber hinaus kann anhand der Symptome einer Person eine COVID-Infektion nicht verlässlich ausgeschlossen oder bestätigt werden.

Bei Patienten mit milden oder fehlenden Symptomen liegt die Empfindlichkeit der Anti-gen-Tests bei zum Teil nur 70 Prozent oder deutlich darunter. Dies hat eine Untersuchung des Robert Koch-Instituts (RKI), des Nationalen Konsiliarlaboratoriums für Coronaviren (Institut für Virologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin), des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB) München und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ergeben.

„Die Aussagekraft von Antigen-Tests ist am höchsten, wenn die Viruslast, das heißt Virusmenge im Nasen-Rachen-Raum, möglichst hoch ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn auch die Symptome des Patienten am stärksten ausgeprägt sind“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamts.

„Ein negatives Testergebnis liefert immer nur eine Momentaufnahme und ist entscheidend abhängig von der Qualität des entnommenen Abstrichs durch geschultes medizinisches Personal sowie der Verarbeitung und dem Ablesen des Testergebnisses. Diese Anforderungen gelten an medizinische Labore sowie Schnelltestzentren gleichermaßen.“, so Mischnik, selbst Mikrobiologe und Infektiologe, weiter.

Bereits eine falsche Abnahmetechnik, wie zum Beispiel ein nicht korrekt durchgeführter Abstrich, schränkt die Aussagekraft eines Tests deutlich ein. Das Gesundheitsamt Lübeck fordert bei COVID-19 stets einen kombinierten Nasen-Rachen-Abstrich (nasopharyngealer Abstrich), um ein möglichst verlässliches Ergebnis zu erreichen.

Zusätzlich führt eine nicht sachgerechte Verarbeitung eines Tests, zum Beispiel durch nicht ausreichend geschultes Personal oder ungeeignete Untersuchungsbedingungen (z.B. im Freien, Vorliegen von Temperaturschwankungen etc.), zu so genannten falsch-positiven Ergebnissen.

Jeder positive Antigen-Befund muss dem Gesundheitsamt gemeldet und durch einen zweiten Test (PCR-Untersuchung) bestätigt werden. Personen mit einem positiven Anti-gen-Befund dürfen keinen öffentlichen Personennahverkehr (Bus, Bahn, Taxi) mehr nutzen. Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeldern belegt. 

Wichtig ist, dass bei einem negativen Testbefund die Hygieneregeln (AHA-Regeln) weiterhin ihre Gültigkeit haben und nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Eine Testung darf kein falsches Sicherheitsgefühl geben. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen, das regelmäßige Händewaschen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bleibt auch nach einer Testung Pflicht für alle Bürger:innen. Ebenso gelten die Kontaktbeschränkungen zu Hause und im öffentlichen Raum weiter.

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus .+++