Einschließlich des Gebiets Rothebek hat die Hansestadt Lübeck seit 2015 bereits neues Baurecht für circa 1.540 Wohneinheiten geschaffen, davon etwa 1.300 Wohnungen im Geschosswohnungsbau und circa 240 Einfamilienhäuser in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Da die Verfahren zum Teil vor dem Beschluss „30 Prozent geförderter Wohnungsbau“ eingeleitet worden sind, beträgt der Anteil geförderter Wohnungen mit 137 von 1.300 Geschosswohnungen in diesem Zeitraum nur circa 10 Prozent.
Aktuell sind zwölf Bebauungspläne für Wohnbauflächen in Bearbeitung. Fünf weitere Bebauungspläne sind für gewerbliche und Sonderbauflächen in Arbeit. Insgesamt beabsichtigt die Stadt mit diesen laufenden Verfahren bis 2022 Baurecht für weitere rund 3.000 neue Wohneinheiten zu schaffen. 800 Wohneinheiten sind für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Hierbei überwiegt der Anteil an flächensparenden Reihenhäusern deutlich. Insgesamt circa 2.240 Wohneinheiten sollen im Geschosswohnungsbau entstehen, davon etwa 650 geförderte Wohnungen. Damit wird dem Ziel der Stadt, den Bau von gefördertem, bezahlbarem Wohnraum zu steigern, entsprochen. Die Bürgerschaft hatte im Januar 2016 beschlossen, dass eine 30 Prozent-Quote bei Ersatz-/Neubauvorhaben einzuhalten ist. Im März 2018 wurde konkretisiert, dass 30 Prozent der Wohnfläche (hilfsweise der Geschossfläche) des zulässigen Geschosswohnungsbaus im geförderten Wohnungsbau sicherzustellen sind. Mit der nun vorliegenden Übersicht von derzeit in der Bearbeitung befindlichen Bebauungsplänen wird deutlich, dass bis 2022 Baurecht für das angestrebte Ziel erreicht wird.
Neben dem laufenden, da planungsrechtlich bereits möglichen Neubau von Wohngebäuden in Baulücken, muss für viele Bereiche zunächst Bau- und Planungsrecht durch neue Bebauungspläne geschaffen werden. Bei dem weit überwiegenden Teil der Planungsprojekte handelt es sich um Innenbereichsflächen, die vorher mit anderen, nun nicht mehr benötigten Nutzungen und Gebäuden belegt waren. Beispiele hierfür sind die Bebauungsplangebiete Falkendamm, das Gründungsviertel, der Fischereihafen/Baggersand und das Kepler Quartier. Bei den zwei Gebieten Hagenskoppel und Medenbreite handelt es sich um Außenbereichsflächen in Stadtrand-Lage für den Einfamilienhausbau.
Ein Sonderfall stellt das Bebauungsplangebiet Rothebek dar: Hier besteht bereits seit zehn Jahren Baurecht - durch den Ankauf der Fläche durch die KWL und die nun erfolgte Erschließungsplanung kann dieses Potential nun aktiviert werden.
Auch die aktuellen Verfahren umfassen mehrheitlich Projekte der Innenentwicklung und zur Nachnutzung von Flächen, zum Beispiel die Gebiete Pinassenweg, Güterbahnhof, Bornkamp, Schlutuper Straße und Geniner Ufer. Lediglich bei der Neuen Teutendorfer Siedlung handelt es sich um eine reine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Ebenfalls als zu beschließendes Ortsrecht wird aktuell die Erhaltungssatzung Brolingplatz/St. Lorenz Nord erarbeitet. Ziel ist die städtebaulich prägnante Eigenart des Quartiers zu erhalten und Veränderungswünsche in eine mit dem Altbestand verträgliche Form zu steuern.
In der Liste für die Projekte im Wartestand sind derzeit circa 30 Verfahren für Wohnbau-, Gewerbebau- und Sonderbauflächen aufgenommen. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung empfiehlt hierzu die Bearbeitung in der dargestellten Reihenfolge. Die Reihenfolge ist Resultat der Gewichtung der spezifischen Planerfordernisse:
• Planerfordernis zur Eindämmung der Umnutzungen von Wohnraum zu Ferienwohnungen,
• Planerfordernis zur städtebaulichen Ordnung im Bereich Gärtnergasse,
• Nachnutzung der brachgefallenden Standorte Kühnefabrik und Pommernzentrum und
• bauliche Erweiterung und wirtschaftliche Stärkung von Brüggen.
Für die Außenbereichsflächen Howingsbrook hat der Bauausschuss einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Projekt ist ebenfalls im ersten Drittel gelistet. Mit den ebenfalls vorne gelisteten Verfahren Marie-Juchacz-Weg und Maienweg sind Nachnutzungen für Kita und Wohnungsbau verbunden, bei diesen Projekten handelt es sich um städtische Liegenschaften.
Mit den laufenden Verfahren und den Projekten im Wartestand ist die Abteilung städtebauliche Projekte und Bebauungsplanung auf Jahre ausgelastet. Es ist hiermit das Anliegen des Fachbereichs Planen und Bauen sich mit den Mitgliedern des Bauausschusses verbindlich über die Reihenfolge zu verständigen.
Soll dennoch aufgrund nachvollziehbarer Herleitungen eine Projektaufnahme erforderlich und dringend geboten sein, ist es Ziel mit der Politik Einvernehmen über die Dringlichkeit des jeweiligen Planerfordernisses in Abwägung mit den übrigen Planerfordernissen zu erzielen.+++