Bernd Saxe, Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, zeigt sich erfreut darüber, dass die Zusammenkunft in Lübeck erfolgte: „Erstmals in der Geschichte des Städtetages tagt eines der Gremien des Deutschen Städtetages in Lübeck, der Stadt, dessen Wahrzeichen er in seinem Briefkopf führt. Lübeck ist als Königin der Hanse Symbol für den Freiheitswillen der Städte und des immerwährende Kampfes um das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung. Viele Themen der Sitzung sind auch für die aktuelle Politik in Lübeck von großer Bedeutung: Mobilität in der Stadt, Zukunft der Grundsteuer, Zweckentfremdung von Wohnraum - Themen, die auch in der Hansestadt auf der Tagesordnung stehen.“
Beraten wurde unter anderem sowohl zum Thema „Wohnraumvermietung über Internetportale“ als auch über die Reform der Grundsteuer. Die Ergebnisse dazu wurden heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Die deutschen Städte wollen die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen in Gebieten mit Wohnungsknappheit kontrollieren und wo nötig eindämmen können. Dafür fordern sie von Bund und Ländern entsprechende Gesetze und Rechtsinstrumente. Wer in Gegenden mit Wohnraummangel seine Wohnung vollständig und wiederholt als Ferienwohnung vermieten möchte, soll dafür künftig eine Genehmigung beantragen müssen, verlangen die Städte. Sie wünschen sich außerdem, dass Wohnungsanbieter auf den einschlägigen Portalen für die Kommunen erkennbar sind. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, sagte nach den Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages: „Wenn Mieter oder Eigentümer ihren Wohnraum über so genannte Sharing-Portale hin und wieder Gästen überlassen, ist das unbedenklich. Das fördert womöglich den Städtetourismus und sorgt für Mehreinnahmen bei Gastronomie und Handel. Die Sharing-Idee teilen wir in den Städten durchaus. Problematisch wird es aber, wenn dort, wo der Wohnraum schon sehr knapp ist, durch gewerbliche Fremdvermietungen über Sharing-Portale dauerhaft Wohnungen vom Markt genommen werden. Diese zweckentfremdete Nutzung verteuert und verknappt den Wohnraum in diesen Städten zusätzlich. Außerdem schafft sie Konflikte im Zusammenleben der Menschen, etwa durch Lärmbelästigung. Solche negativen Auswüchse bis hin zu ‚illegalen Hotels‘ wollen die Städte vermeiden können.“ Und weiter: „Bund und Länder sollten die Plattformanbieter verpflichten, Anfragen der Städte zu den Beherbungsanbietern zu beantworten. Und die EU-Kommission muss die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dazu schaffen. Außerdem gilt es, potenzielle Vermieter für das Problem zu sensibilisieren und vor der missbräuchlichen Vermietung abzuschrecken. Und es geht darum, die Städte in die Lage zu bringen, Verstöße effektiv sanktionieren zu können. Eine Anzeigepflicht von Vermietern gegenüber der Kommune in Kombination mit der verpflichtenden Angabe einer anonymisierten Aktennummer im Vermietungsangebot erscheint als der richtige Weg, um lokale Zweckentfremdungsverbote von Wohnraum kontrollieren zu können“, so Städtetagspräsident Lewe.
Zum Thema „Reform der Grundsteuer“ verlangt der Deutsche Städtetag von der Bundesregierung und den Ländern eine zügige Reform der Grundsteuer. Anlass ist die aktuelle Überprüfung der Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht, die zumindest vorübergehend zu erheblichen Steuerausfällen für die Kommunen führen könnte. Deshalb fordern die Städte von Bund und Ländern neben der Grundsteuerreform die verbindliche Zusage für einen Ausgleich von Einnahme-Ausfällen. Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sagte nach den Sitzungen: „Seit langem ist bekannt, dass eine Reform der Grundsteuer nötig ist. Denn aktuell wird Grundvermögen immer noch auf der Basis von jahrzehntealten Daten bewertet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar schon angedeutet, dass es die derzeitigen Regelungen für nicht verfassungsgemäß hält. Bund und Länder müssen die Grundsteuer deshalb dringend und sofort reformieren. Wir laufen sonst Gefahr, dass die Gemeinden die Grundsteuer womöglich für gewisse Zeit gar nicht mehr erheben dürfen. Das aber würde die Kommunen in eine Finanzkrise stürzen. Denn die Grundsteuer ist mit aktuell rund 14 Milliarden Euro jährlich die zweitwichtigste Gemeindesteuer. Hohe Einnahmeausfälle für die Städte wären auch dann zu befürchten, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist zur Neugestaltung der Grundsteuer festlegt, die nicht ausreicht, die Grundsteuerreform zu beschließen und auch umzusetzen.“
Hintergrund zum Deutschen Städtetag:
Der Deutsche Städtetag ist der kommunale Spitzenverband der kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte in Deutschland. In ihm haben sich rund 3400 Städte und Gemeinden mit fast 52 Millionen Einwohnern zusammengeschlossen. Er vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung und nimmt die Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen wahr. Darüber hinaus berät er seine Mitgliedsstädte und informiert sie über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen. Der Deutsche Städtetag stellt den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern her und fördert ihn in zahlreichen Gremien. +++