Senator Möller verweist darauf, dass im Mai 2011 die notwendigen Mittel für die dringende Modernisierung der Lübecker Einsatzleitstelle angemeldet wurden. Des Weiteren wurden bereits im Sommer 2011 haushaltsneutral zehn neue Stellen und zusätzliche Rettungswagen bereitgestellt, um dem seit Jahren steigenden Einsatzaufkommen im Rettungsdienst zu genügen. Zudem bewilligte die Bürgerschaft im September fünf neue Planstellen bei der Feuerwehr, um bei Umsetzung der 48-Stunden-Woche die Löschzüge wieder gemäß Feuerwehrbedarfsplan zu besetzen. Gleichzeitig wurden alle Voraussetzungen geschaffen, um ein zweites Lübecker Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) in den Einsatz zu bringen. Die Krankenkassenverbände haben kürzlich nach hartem Ringen einem einjährigen Probelauf dieses zweiten NEF zugestimmt. Das Fahrzeug wird ab dem 2. Januar 2012 zunächst von montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr zur Verstärkung eingesetzt. Damit wird die Notfallversorgung in Lübeck noch zuverlässiger und auch der Kampf gegen den Herzinfarkt wird gestärkt.
Auch die Erneuerung der Infrastruktur kommt voran: Für den Neubau der Feuerwache 3 in Kücknitz sind die notwendigen Planungsmittel in Höhe von ca. 280.000 Euro für den Haushalt 2012 vorgesehen.
Die Strukturoptimierung bei den Freiwilligen Feuerwehren wird von Verwaltung und Stadtfeuerwehrverband behutsam und zusammen mit den Ehrenamtlichen vorangetrieben. Für die Modernisierung von Gerätehäusern und mittelfristig auch des Löschboots sind Machbarkeits- und Finanzierungskonzepte in der Bearbeitung. Außerdem wird ein Gutachter ab dem Frühjahr 2012 die Wirtschaftlichkeit unserer Feuerwehr untersuchen.
Damit hat Senator Möller seit seiner Amtsübernahme mehrere der nicht oder kaum geregelten größeren und kostenträchtigen Feuerwehr-Themen geregelt. Das betrifft folgende Punkte: die unzureichende Personalausstattung der Berufsfeuerwehr (Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie zur 48-Stunden-Woche seit 2002), die steigende Notarztanforderung, die Leitstellen-Kooperation in Schleswig-Holstein und in Lübeck, Verlegung und Neubau der Feuerwache 3 (gemäß Gutachten von 2008, unzureichender Brandschutz in Lübecks Norden). Offen sind noch die notwendige Strukturoptimierung der freiwilligen Feuerwehren inklusive Standortfragen, der Bauzustand der Gerätehäuser einiger Freiwilliger Wehren (Kücknitz, Kronsforde, Groß Steinrade) und das überalterte und störanfällige Löschboot.
In punkto Leitstellen-Diskussion sagt Möller: „Die Landesregierung in Kiel hat es versäumt, für die Integrierten Leitstellen in Schleswig-Holstein ein Gesetz zu schaffen, das die vier Leitstellen der Polizei zusammen mit den kommunalen Leitstellen geordnet und technisch wie einsatztaktisch zukunftsfähig gemacht hätte. Die Neuordnung überließ sie stattdessen aus Angst vor finanziellen Verpflichtungen den Kreisen und Städten des Landes. Seither haben sich im Land neun verschieden strukturierte Leitstellen herausgebildet oder weiter entwickelt.“
Genau dafür habe der Landesrechnungshof in seinem Bericht vom 3. 2. 2011 die Landesregierung gerügt und nochmals klar die wirtschaftlichen Vorteile der Zusammenführung an den vier Standorten der Polizei-Leitstellen aufgeführt.
Möller erinnert daran, dass für Ostholstein und Lübeck 2006 ein Gutachten erarbeitet wurde, das klare Vorteile in einer gemeinsamen Leitstelle für beide Gebiete darlegte: Erhöhung der Nachtpräsenz für Ostholstein (OH), Personaleinsparungen für OH und Lübeck, beachtliche Investitionskostensenkungen und deutlich steigende Zahlungen der Krankenkassen als „Kooperationsbonus“.
Im Gegensatz zu verschiedenen Äußerungen in der Presse der vergangenen Wochen gebe es jedoch keinen wirklichen Konflikt zwischen den Umlandkreisen und Lübeck. „Im Kreis- und Stadtgrenzen übergreifenden Rettungsdienst oder bei der gegenseitigen Hilfe bei Großschadenslagen klappt die Zusammenarbeit sehr gut. Aus Lübeck kamen daher auch nur positive Äußerungen zur guten und professionellen Arbeit der Einsatzleitstelle in Oldesloe. Entsprechend wurden auch die Gespräche mit den Landräten am 5. 4. 2011 in Lübeck in kooperativer und angenehmer Atmosphäre geführt und der Wille zur Zusammenarbeit z. B. im Katastrophenschutz bekräftigt. Allerdings hatten die Kreise Stormarn und Lauenburg offensichtlich damals schon seit Jahren die Voraussetzungen für eine neue gemeinsame Leitstelle geschaffen und Ostholstein dazu gewonnen“, so Möller.
Abschließend erklärt der Innensenator: „Zur vielfältigen Leitstellen-Struktur im Lande ist seit ca. 2006 die sehr anspruchsvolle Vorbereitung auf den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hinzugekommen. Die Einführung des Digitalfunks in Lübeck ist für das Jahr 2014/15 vorgesehen. Hierfür müssen, um überhaupt beginnen zu können, weitere finanzielle und personelle Kapazitäten bereitgestellt werden“. +++