Die Frauenbeauftragte der Stadt unterstützt die Initiative des Deutschen Frauenrates, der Nachbesserungen beim Bundeselterngeldgesetz fordert. „Die gegenwärtige Ausgestaltung des Elterngeldes verhindert die partnerschaftliche Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung bei Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten, weil sie finanziell völlig unattraktiv ist,“ erläutert Elke Sasse, Frauenbeauftragte der Hansestadt Lübeck.
Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit und damit das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegt, um die Hälfte, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem siebten Lebensmonat des Kindes erschöpft. Dies liegt daran, dass auch bei reduziertem Einkommen ein voller Elterngeldmonat verbraucht und angerechnet wird. Das Gesetz fördert so einseitig die vorrangige Erziehung des Kindes durch ein Elternteil und bewirkt, dass Paare im ersten Lebensjahr ihres Kindes keine gemeinsame Teilzeitarbeit wählen. Das erste Änderungsgesetz sieht hierzu keinerlei Änderungen vor.
In einem Offenen Brief an Bundesministerin von der Leyen fordern jetzt fünf am Gesetzgebungsverfahren gehörte Sachverständige, 22 Verbände und 244 Gleichstellungsbeauftragte eine Lösung dieses Problems. Enttäuscht sind sie darüber, dass diese Korrektur im Änderungsgesetz zum Elterngeldgesetz nicht vorgesehen sind, obwohl bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes 2006 auf die Problematik hingewiesen wurde.
„Uns allen ist wichtig, deutlich zu machen, dass die gegenwärtige Regelung weder im Interesse der Eltern noch der betroffenen Unternehmen liegen kann und zudem die Arbeitsmarktchancen von Frauen deutlich schmälert,“ resümiert Sasse.+++