Die Monarchie war ein Wahlkönigtum, das auf das Königshaus beschränkt war, nicht aber auf die männliche Linie. Seine Glanzzeit erlebte das Königshaus mit den Valdemaren, deren Einfluß sich über den größten Teil des Ostseeraumes erstreckte, und später mit Königin Margrete I. (gest. 1412), die den Norden in der Kalmarer Union vereinte.
Nach dem Aussterben der direkten Linien wurde 1448 Herzog Christian von Oldenburg unter dem Namen Christian I. zum dänischen König und außerdem zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein gewählt. Er stammte durch sechs Generationen, darunter drei weibliche Linien, vom Königshaus ab. Seine direkten Nachkommen, die oldenburgische Linie, führten seit der Wahl Frederiks I. im Jahre 1523 abwechselnd die Namen Christian und Frederik, und regierten, bis 1863 Frederik VII. kinderlos starb. Das Wahlkönigtum bestand bis 1660/61 fort, als Frederik III. für Dänemark und Norwegen die Erbmonarchie einführte. Im sogenannten Königsgesetz (kongelov) waren unter anderem die Verhältnisse des Königshauses geregelt, und diese Paragraphen blieben auch in Kraft, nachdem unter Frederik VII. mit der Verfassung vom 5. Juni 1849 die konstitutionelle Monarchie eingeführt wurde.
Nach dem Tod Frederiks VII. im Jahr 1863 kam Prinz Christian von Glücksburg, der in direkter männlicher Linie vom Königshaus abstammte, als Christian IX. auf den Thron. Er erhielt den Beinamen „Schwiegervater Europas“: seine Tochter Alexandra war mit König Eward VII. von England verheiratet, seine Tochter Dagmar mit Zar Alexander III. von Russland und seine Tochter Thyra mit Duke Ernest August of Cumberland. Als auch der Sohn Christians IX., Vilhelm, 1863 unter dem Namen Georg I. König von Griechenland geworden war, konnte sich ein großer Teil der europäischen Königshäuser zu Familientreffen bei Christian IX. auf Schloss Fredensborg versammeln. 1905 wurde der Enkel Carl als Haakon VII. König von Norwegen.
1906 folgte Frederik VIII. auf den Thron, starb aber bereits 1912. Sein ältester Sohn, Christian X., regierte bis 1947 und schrieb sich in das Buch der Geschichte als der König ein, der 1920 über die Grenze in das 1864 verlorengegangene und jetzt wiedergewonnene Südjütland ritt, und der während der deutschen Besetzung des Landes 1940 - 1945 zum Symbol der nationalen Einheit wurde.
Sein ältester Sohn Frederik heiratete 1935 Prinzessin Ingrid von Schweden, Tochter von König Gustaf VI. Adolf, und bestieg 1947 als Frederik IX. den dänischen Thron.
Durch das Thronfolgegesetz vom 27. März 1953 wurde das Erbrecht der glücksburgischen Linie festgeschrieben, demzufolge der Thron auf die Nachkommen Christians X. weitervererbt wird. Dem Gesetz nach haben Söhne das Vorrang vor Töchtern, aber wenn es keinen Sohn gibt, geht das Thronfolgerecht auf die älteste Tochter über. So konnte Kronprinzessin Margrethe unter dem Namen Königin Margrethe II. nach dem Tod ihres Vaters 1972 den Thron erben, und zwar als erste Frau nach der ersten dänischen Königin, Margrete I.
Die Königin hat zwei Schwestern: Prinzessin Benedikte, verheiratet mit Richard, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg in Deutschland, und Prinzessin Anne-Marie, verheiratet mit Exkönig Konstantin von Griechenland.
Königin Margrethe II., die am 10. Juni 1967 Henrik, Prinz von Dänemark und in Frankreich geborener Henri-Marie-Jean-André, Graf de Laborde de Montpezat heiratete, bestieg den Thron am 14. Januar 1972. Das Regentenpaar hat zwei Söhne, Kronprinz Frederik und Prinz Joachim, der 1995 Prinzessin Alexandra (geb. Alexandra Christina Manley) heiratete. Diese Ehe wurde 2005 geschieden.
Am 14. Mai 2004 heiratete der dänische Thronfolger, Kronprinz Frederik, die Australierin Mary Donaldson, die als Kronprinzessin Mary große Popularität im Lande genießt. Am 15. Oktober 2005 wurde dem Paar ein Sohn geboren.
Quelle: Dänisches Kulturinstitut, Bonn. Internet: http://www.dankultur.de
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