Gerade Vollzeitbeschäftigte verbringen die längste Zeit ihres wachen Tages am Arbeitsplatz. Oftmals werden die Einstellungen und Haltungen, die positiv wie auch negativ am Arbeitsplatz entstehen, auf das Privatleben übertragen.
Arbeit stellt nicht nur die materielle Existenzgrundlage dar, sondern bietet auch Raum für soziale Beziehungen und Anerkennung durch Andere. So verwundert es nicht, dass Suchtkranke oftmals eher bereit sind, den Verlust von Familienbindungen als den Verlust des Arbeitsplatzes in Kauf zu nehmen. In Zeiten von Privatisierung und Arbeitsverdichtung sind Suchtkranke die ersten, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen.
Die öffentliche Verwaltung, viele Großbetriebe und zunehmend auch kleinere Betriebe haben durch betriebliche Vereinbarungen verbindliche Vorgaben für den Umgang mit Suchtmittelmissbrauch entwickelt. In den Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen wird anhand eines festgelegten Verfahrens der stufenweise Ausstieg aus der Sucht ermöglicht. Der Ausstieg ist oft erst möglich, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Zusammen mit Vorgesetzten, Personal- und Betriebsräten und Suchtsachverständigen wird anhand des Stufenverfahrens ein Ausstieg aus der Suchtkrankheit und damit der Erhalt des Arbeitsplatzes ermöglicht.
Suchtprävention setzt allerdings bereits viel früher ein, nämlich da wo Sucht entstehen kann. Unter Suchtprävention wird allgemein die Stärkung von Persönlichkeitsentwicklung und Lebenskompetenz meist in Verbindung mit Information und Aufklärung über schädliche Substanzen oder Verhaltensweisen verstanden. Betriebe als geschlossene Institutionen eignen sich besonders gut für Präventionsmaßnahmen. Dabei ist zwischen verhaltens- und verhältnisbezogener Prävention zu unterscheiden.
Verhaltensbezogene Maßnahmen sind beispielsweise Seminare über Sucht, Nichtraucherkampagnen, Anti-Stress-Training, Anregung zu sportlicher Betätigung, Kommunikationsschulungen und weitere - also das weite Feld der Gesundheitsförderung. Verhältnisbezogene Prävention beinhaltet weitergehende Maßnahmen wie die aktive Gestaltung eines guten Arbeitsklimas, Führungskräfteentwicklungsprogramme, Personal- und Organisationsentwicklung und Entwicklung eines Teamgedankens.
Dass dies nötig ist, belegt die Tatsache, dass sich der Alkoholkonsum in Betrieben zwar reduzieren, aber nicht verbannen lässt und dass andere Suchtformen, bei denen die betriebliche Intervention wesentlich schwieriger ist, immer mehr zunehmen. Hierzu zählen insbesondere der Medikamentenmissbrauch und der Genuss illegaler Drogen wie beispielsweise Cannabis, Ecstasy oder Kokain. Aber auch Essstörungen, Spielsucht und andere Verhaltensauffälligkeiten beeinträchtigen die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Leistung und Wirtschaftlichkeit eines Betriebes.
Die Veranstaltung am 18. Juni 2007, 9 – 18 Uhr, „Alkohol am Arbeitsplatz“ im Überblick:
- 10 Uhr - Einführung:
Bürgermeister Saxe, Leiter der größten Verwaltung in Lübeck - Anschließend - „Alkohol am Arbeitsplatz – erkennen und bewältigen“ - Referat von Dr. Veltrup, Leiter der Holstein-Klinik Lübeck.
- Suchtkrankenhelfer und –innen aus den Betrieben stehen bis 18 Uhr für Gespräche zur Verfügung. Sie informieren über die bereits bestehende betriebliche Suchtkrankenhilfe vor Ort und ihre Erfahrungen.
- Filme über Alkohol am Arbeitsplatz runden die Veranstaltung ab.
Der Eintritt ist frei.
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