Saxe bei Bundeskanzler Schröder zum Meinungsaustausch
Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe reist am kommenden Montag, 6. September 2004, nach Berlin und trifft sich mit Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Meinungsaustausch. Im Rahmen eines Abendessens geht es dieses Mal um das beabsichtigte neue Vergaberecht und die Konzessionsabgabe. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Vergaberecht erheblich verschlankt, das heißt, vereinfacht werden. Im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts kommt es auch zu Änderungen in der Konzessionsabgabenverordnung. Konzessionsabgaben sind nach wie vor eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen, die von den Energieversorgern entrichtet werden müssen. So erwartet die Hansestadt Lübeck für das Jahr 2004 ein Aufkommen bei der Konzessionsabgabe von 14,2 Millionen Euro.
Für Bürgermeister Saxe ist die Verschlankung des Vergaberechts ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau: „Die Modernisierung des Vergaberechts ist nötig, um einerseits eine wirtschaftliche Durchführung öffentlicher Investitionen sicherzustellen und andererseits aber auch den Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu garantieren und Korruption zu verhindern.“ Die mit einer Vereinfachung und Verschlankung des Vergaberechts verbundenen Schritte und Maßnahmen seien insbesondere für die Kommunen als mit Abstand größtem öffentlichen Auftraggeber von besonderem Interesse, betont Lübecks Bürgermeister.
Zu der bevorstehenden Änderung bei der Konzessionsabgabenverordnung sagte der Verwaltungschef: „Das darf auf keinen Fall zu keinen finanziellen Einbußen bei den Kommunen führen und auch nicht deren Einfluß auf die Bestimmung des Grundversorgers für Energie schmälern.“
Lübecks Bürgermeister, der zuletzt im Juni beim Kanzler war, lobt die ehrliche und konstruktive Atmosphäre der Gespräche: „Das zeigt deutlich, daß der Kanzler ein offenes Ohr für die Belange der kommunalen Familie hat.“
Hintergrund zur geplanten Änderung des Vergaberechts:
Am 12. Mai 2004 hat das Bundeskabinett das Eckpunktepapier für eine Verschlankung des Vergaberechts verabschiedet, womit ein Beitrag zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Vergaberechts geleistet wird.
Die Eckpunkte für eine Verschlankung des Vergaberechts sehen vor, daß die Auftraggeber es künftig bei allen Aufträgen oberhalb der EU-Auftragswerte mit nur einer einheitlichen Vergabeverordnung zu tun haben werden. Die bislang in diesem Bereich anzuwendenden drei Verdingungsordnungen VOL, VOB und VOF sollen entfallen.
Bei den Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte soll es beim Haushaltsrecht bleiben. Eine Ausdehnung des Rechtsschutzes, der oberhalb der EU-Schwellenwerte über Vergabekammern und Oberlandesgerichte gewährt wird, würde zu nicht hinnehmbaren Investitionsverzögerungen führen und soll daher sowohl im Interesse der öffentlichen Auftraggeber als auch der (klein- und mittelständischen) Wirtschaft vermieden werden. In diesem unterschwelligen Bericht soll auch die VOB erhalten bleiben.
Auf der Grundlage dieser Eckpunkte wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen Gesetz- und einen Verordnungsentwurf bis Ende 2004 erarbeiten, die gleichzeitig auch die im Februar 2004 beschlossenen novellierten EU-Vergaberichtlinien umsetzen werden.
Das Projekt soll bis Ende 2005 abgeschlossen sein.
(Quelle: Bundesregierung, 19. Juli 2004) +++