Wer möchte ehrenamtliche Richterin oder Richter werden?
Lübecker Bürgerinnen und Lübecker Bürger, die das Ehrenamt eines Schöffen/ einer Schöffin beziehungsweise Jugendschöffen/Jugendschöffin für die Amtsperiode 2005 bis 2008 übernehmen wollen, können sich ab sofort darum bewerben.
Gesucht werden 523 Schöffen/Schöffinnen und 176 Jugendschöffen/ Jugendschöffinnen. Aus den Vorschlagslisten sind vom Schöffenwahlausschuß 80 Haupt- und 98 Hilfsschöffen und 46 Jugendhaupt- und 44 Jugendhilfsschöffen zu wählen.
Bewerbungsvordrucke sind in der Rathauspförtnerei, in den Stadtteilbüros St. Lorenz Nord, Moisling, St. Gertrud, Kücknitz und Travemünde sowie in der Stadtbibliothek erhältlich.
Die Bewerber/Bewerberinnen für das Schöffenamt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen unter anderem Deutsche sein, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, alle Bewerber müssen am 1. Januar 2005 mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber dürfen noch keine 70 Jahre alt sein. Ferner müssen die Bewerber/ Bewerberinnen für das Schöffenamt beziehungsweise Jugendschöffenamt am 30. August 2004 mindestens ein Jahr in der Hansestadt Lübeck wohnen.
Bewerber/ Bewerberinnen zum Jugendschöffenamt sollten außerdem erzieherisch befähigt beziehungsweise in der Jugenderziehung erfahren sein.
Ergänzende Auskünfte erteilen der Bereich Logistik (Hildegund Schröter, Telefon (0451) 122-73 12) und der Bereich Jugendarbeit - Jugendamt (Jörg Geller, Telefon (0451) 122-51 10). Von dort können Bewerbungsunterlagen auch gegen Einsendung eines Briefumschlages mit Rückporto angefordert werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit. Aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes ist ferner körperliche Eignung erforderlich.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. +++