Nach kurzer Debatte hat die Lübecker Bürgerschaft am Donnerstag abend das geänderte Feinkonzept zur Verkehrsberuhigung in der Altstadt mehrheitlich angenommen. Abgeordnete von SPD und CDU bezeichneten den Beschluß als vernünftigen Kompromiß, der den Interessen von Wirtschaft, Bürgerinitiativen und Verbänden Rechnung trage. Sprecher der Grünen kritisierten, das Konzept verdiene nicht mehr die Bezeichnung Verkehrsberuhigung, da nur noch wenige Straßen Fußgängerzonen, die übrigen aber nach unterschiedlichsten Regelungen befahrbar seien.
Die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem am 29. Januar 1998 beschlossenen Feinkonzept zur Verkehrsberuhigung betreffen den Geschäftsbereich um König- und Wahmstraße sowie die Schleife Marlesgrube, Obertrave und Dankwartsgrube. Die bislang geplante 24-Stunden-Verkehrsberuhigung (Durchfahrt nur für besonders zugelassenen Verkehr) in der Marlesgrube zwischen Parkhaus und Obertrave, der Obertrave zwischen Marlesgrube und Dankwartsgrube sowie der Dankwartsgrube selbst, wird aufgehoben. Diese Straßen bleiben wie heute ganztägig befahrbar, der Verkehr wird jedoch durch Beschilderung auf Anlieger beschränkt. Das heißt, diese Straßen bleiben vom Durchgangsverkehr verschont.
In der Königstraße zwischen Wahmstraße und Koberg sowie in den Einkaufsstraßen Wahm-, Hüx- und Fleischhauerstraße bleibt die bisherige Regelung bestehen. Gleiches gilt für Schlumacherstraße, An der Mauer zwischen Fleischhauer- und Krähenstraße und Balauerfohr zwischen Krähen- und Hüxstraße sowie für Krähenstraße und Rehderbrücke. Das bedeutet, die Straßen bleiben in der Zeit von sonntags bis freitags in der Zeit von 11.30 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 10 bis 18 Uhr verkehrsberuhigt.
Von dem im Konsens von Bürgerinitiativen, Wirtschaft, Politik und Verwaltung erarbeiteten Bürgerschaftsbeschluß geht zugleich das Signal aus: Lübeck ist für seine Besucherinnen und Besucher erreichbar.