Vorlage - VO/2025/14044
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Projekt „BW 180 Gehwegbrücke Morier Hof - Ersatzneubau“ zu beginnen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. §10 StrWG SH | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Die Baumaßnahme ist notwendig, da das alte Bauwerk abgängig ist. Mit dem Ersatzneubau wird eine Geh- und Radwegebeziehung aufrechterhalten. |
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit der Vorlage VO/2022/11418 vom 31.08.2022 „Altstadtbrückenbericht und Bauprogramm bis 2037“ informierte der Bereich Stadtgrün und Verkehr die politischen Gremien über die geplanten Brückenbaumaßnahmen, insbesondere über die kurzfristig anstehenden Maßnahmen. Dazu gehört auch das BW 180 Gehwegbrücke Morier Hof. Mit einer Zustandsnote von 3,7 zur letzten einfachen Prüfung 2022 wird dem Bauwerk ein ungenügender Bauwerkszustand attestiert.
Mit der Sonderprüfung im Herbst 2024 wurde eine Zustandsnote 4,0 attestiert, die eine sofortige Sperrung nach sich ziehen muss. Dies wird im Moment vermieden, da die Brücke derzeit monatlich geprüft und freigegen wird. Gleichzeitig ist eine Erneuerung einzuleiten. Dem entsprechend ist eine Vollsperrung in der nächsten Zeit unumgänglich.
Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen
Die Gehwegbrücke Morier Hof (BW 180) liegt im westlichen Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und ist eine beliebte Abkürzung für den Geh- u. Radverkehr zwischen Groß Steinrade und Dornbreite. Die Brücke überführt einen Wanderweg über den Landgraben.
Abb. 1: Lageplan (Quelle: Open Street Mal)
Der Bestandsüberbau der Brücke besteht aus einer Holzkonstruktion mit einem Eichenbohlenbelag und einem Holzgeländer. Das Bauwerk liegt auf vier Stützen, bestehend aus Holzpfählen, sowie auf zwei flach gegründeten Holzwiderlagern.
Abb. 2: Seitenansicht (Quelle: HL, 5.660)
Abb. 3: Schadensbilder (Quelle: HL, 5.660)
Das Brückenbauwerk wurde im Jahr 1979 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 überwacht. Die Gehwegbrücke Morier Hof weist diverse Schäden in Bezug auf Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit auf, welche sich in der Zustandsnote von 4,0 widerspiegeln.
So ist die Flachgründung der Holzwiderlager verrottet. Weiterhin sind die im Wasser stehenden Holzpfeiler abgängig. Die Eichenlängsträger und der Holzbohlenbelag sind stark ausgeprägt mit Pilz befallen. Zudem sind die Endquerträger des Fachwerkes verfault und weisen einen signifikanten Querschnittsverlust auf.
Eine Instandsetzung des nunmehr 44 Jahre alten Bauwerks (theoretische Nutzungsdauer von Holzbrücken dieser Bauart: 30 Jahre) ist auf Grund der vollständigen Schädigung der Gründungsbauteile und des Holzüberbaus technisch nicht mehr möglich. Eine Sperrung des Bauwerkes 180, hat zur Folge, dass für die Anwohnenden aus Dornbreite und Groß Steinrade auf einem Abschnitt des Landgrabens vom Steinrader Damm bis zur Gehwegbrücke Mori keine Querung mehr möglich ist. Der Umweg wird noch einmal vergrößert, da die Gehwegbrücke Groß Steinrade (BW 104), die in 2023 schon abgerissen werden musste, nicht mehr zur Verfügung steht. Es ist zudem abzusehen, dass für den Ersatz der Gehwegbrücke Groß Steinrade in diesem Jahr keine Maßnahmen durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Eigentümer-Betroffenheiten klären und danach, möglicherweise in 2026, eine Planung angeschoben werden kann.
Ein Ersatzneubau der Brücke ist nunmehr dringend erforderlich.
Der Querschnitt wird als Geh- und Radwegüberführung, mit einer Fahrbahnbreite zwischen den Geländern von 2,50 m ausgebildet. Der Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke wird als Einfeldträger aus Stahl mit GFK–Deck und zwei tiefgegründeten Stahlbetonauflagerbalken geplant.
Diese Bauweise hat im Vergleich zur klassischen Brückenkonstruktion aus Holz den Vorteil, dass sie dauerhafter und auch unterhaltungsärmer ist. Die Nutzungsdauer für Brücken dieser Bauart kann bei regelmäßiger Unterhaltung mit mindestens 60 Jahren angesetzt werden.
Abb. 4: Beispielbild BW 103 G-R-Brücke Mori (baugleich zur geplanten G-R-Brücke Dornbreite)
Im Rahmen der nun anstehenden Grundinstandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:
- Abbruch des Bestandsbauwerkes
- Gründung neuer Stahlbetonauflager
- Herstellung eines Stahlüberbaus mit GFK- Belag.
Termine/ Bauzeitliche Verkehrsführung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab September 2025 bis Ende November 2025 geplant und wird in 5 Bauphasen realisiert:
Bauphase 1: Abbruch des alten Bauwerkes
Bauphase 2: Einbringen der Rammpfähle
Bauphase 3: Herstellen der Widerlager
Bauphase 4: Einhub der Stahlkonstruktion (Überbau) und Montage des GFK-Belags
Bauphase 5: Herstellen des Geh- und Radweges
Für die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. des Geh-/Radweges voll gesperrt werden. Eine Umleitung für Geh- und Radfahrende wird eingerichtet.
Abb. 5: Entwurfsplan – Längsschnitt Muster Mori Brücke
Projektziel ist es, das Bauwerk zu erneuern, um die Geh- und Radwegverbindung zwischen Groß Steinrade und der Siedlung Dornbreite, sowie den Wanderweg zu den Humboldt Wiesen zu erhalten.
Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird mit Zustimmung der Gremien im Sommer 2025 veröffentlicht.
Finanzierung
Für den Ersatzneubau wird mit einem Finanzierungsbedarf von 245. TEUR (brutto) gerechnet. Diese Mittel sind außerplanmäßig zu ordnen.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich wie folgt zusammen:
Bauleistungen Brückenbauwerk (brutto) | ca. 220 TEUR |
Ingenieurkosten insbesondere Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten (brutto) | ca. 25 TEUR |
Finanzbedarf Hansestadt Lübeck (brutto) | ca. 245 TEUR |
Die erforderlichen Mittel werden im investiven Haushalt 2025 im PSK 541001.742.7852000, benötigt. Die Deckung wird durch außerplanmäßige Mittel aus dem laufenden Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt, da die Brücke und die zugehörige Maßnahme einen erhöhten Stellenwert für die Sicherung der Wegebeziehung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur in dem strukturschwachen Übergangsbereich zur Nachbargemeinde Groß Steinrade haben. Dies erfolgt wie folgt:
- 50 T€ von Ersatzneubau Sandbergbrücke – Produkt 542001 (AObj. 145),
- 45 T€ von Ersatzneubau Karlstraßenbrücke – Produkt 542001 (AObj. 156) und
- 50 T€ von Gehwegkonsolen Puppenbrücke – Produkt 544001 (AObj. 068).
Die restlich Ordnung erfolgt im Laufe des Haushaltsjahres aus dem Fachbereichsbudget.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr empfiehlt, die Projektfreigabe für den Ersatzneubau der Gehwegbrücke Morier Hof mit einem Projektvolumen von 245.000 EUR (brutto) zu beschließen.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
2 – Bauwerksübersichtplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen Morier Hof (261 KB) | ||
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2 | öffentlich | 103-7BS-00-ÜBS-001 (1096 KB) |