Vorlage - VO/2024/13774
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten zum Umgang mit der Fußgängerbrücke des Hubbrücken-Ensembles dem Ausschuss zu berichten. In dem Bericht sind insbesondere folgende Aspekte zu benennen:
1. Wann wurde die Verwaltung von den Verschrottungsabsichten zur Fußgängerbrücke informiert? Wie hat die Verwaltung reagiert? Gibt es eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde dazu mit welchem Inhalt?
2. Ist aus fachlicher Sicht das Welterbe betroffen und gibt es eine Stellungnahme von Icomos?
3. Wurden Alternativen zur Verschrottung überprüft? Warum wurden diese verworfen?
4. Kann die Hansestadt Lübeck auf einen Erhalt und die denkmalgerechte Sanierung der Fußgängerbrücke hinwirken, ggf. mit welchen Konsequenzen? Welche konkreten Schritte wären in welchem Zeitraum erforderlich?
5. Wie ist der Stand der weiteren Sanierungsplanung für die Fahrzeug- und die Bahnbrücke?
Begründung
Von der beabsichtigten, kurzfristigen Verschrottung der Fußgängerbrücke des Hubbrücken-Ensembles haben die Mitglieder des Kulturausschusses aus der Presse erfahren. Auch dieser Brückenteil steht unter Denkmalschutz. Es verwundert, dass sich der Bund über die fachliche Bewertung hinwegsetzt. Zusätzlich verwundert, warum der Fachausschuss keine rechtzeitige Information über den Sachverhalt erhielt. Dies wäre gegenüber den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung erforderlich, da eine Meinungsbildung zum Umgang mit der Fußgängerbrücke möglich bleiben muss.
Die Hubbrücken in Lübeck haben im historischen, technischen und kulturellen Kontext der Stadt eine hervorgehobene Bedeutung. Ihre Erhaltung ist nicht nur eine Frage des Denkmalschutzes, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber der Geschichte und Identität Lübecks. Zukünftige Maßnahmen sollten darauf abzielen, diese besonderen Bauwerke für kommende Generationen zu erhalten und deren Bedeutung weiterhin zu schätzen und zu vermitteln.
Anlagen