Vorlage - VO/2024/13759
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Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss möge beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, einmal jährlich im zweiten Quartal eines jeden Jahres einen standardisierten Bericht über den aktuellen Umsetzungsstand des Teilhabeplans von und für Menschen mit Behinderung in Lübeck vorzulegen.
- Der Bericht soll folgende Aspekte beinhalten:
Eine Übersicht über die im vergangenen Jahr umgesetzten Maßnahmen des Teilhabeplans- Eine Darstellung der noch ausstehenden Maßnahmen und deren geplante Umsetzungszeiträume
- Etwaige Herausforderungen oder Hindernisse bei der Umsetzung und mögliche Lösungsansätze
- Erfolge und positive Entwicklungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Lübeck
- Rückmeldungen und Erfahrungsberichte von Betroffenen und Interessenvertretungen
- Der Bericht soll dem zuständigen Ausschuss sowie der Bürgerschaft vorgelegt und in öffentlicher Sitzung diskutiert werden.
- Die Verwaltung wird gebeten, den Bericht in barrierefreien Formaten zur Verfügung zu stellen, um die Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Begründung
Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Inklusion und Gleichberechtigung in unserer Stadt. Um die kontinuierliche Umsetzung und Weiterentwicklung des Plans sicherzustellen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung unerlässlich. Durch den jährlichen Bericht wird Transparenz geschaffen und die Möglichkeit eröffnet, den Fortschritt zu bewerten, eventuell notwendige Anpassungen vorzunehmen und die Öffentlichkeit über die Entwicklungen zu informieren. Dies fördert nicht nur das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadtgesellschaft, sondern ermöglicht auch eine kontinuierliche Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten in Lübeck. Die regelmäßige Berichterstattung dient zudem als Grundlage für politische Entscheidungen und hilft, die Ressourcen gezielt und effektiv einzusetzen, um die Ziele des Teilhabeplans zu erreichen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist bei der Erhebung aktiv zu beteiligen.
Anlagen