Vorlage - VO/2024/13660
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Beschlussvorschlag
Anfrage:
- Wer ist für die Pflege und Instandhaltung des denkmalgeschützten Krans an der Spitze der Nördlichen Wallhalbinsel zuständig?
- Wann wurde der Kran das letzte Mal von der Denkmalpflege begutachtet?
- Wann wird der Kran vom Rost und ggf. sonstigen Schäden befreit und restauriert?
Begründung
- Der Bockdrehkran (Bj. 1893; DenkmallistenNr. 1113) ist Eigentum der Hansestadt Lübeck und wird durch den Fachbereich 5, Lübeck Port Authority in Zusammenarbeit mit einem Verein betreut.
- Nach Sachstand vom 08.02.2022 werden regelmäßige Kontrollen der Verkehrssicherung durchgeführt. Die letzte Instandsetzung und Restaurierung erfolgte 1994 (Kranhaus) und 1995 (Ausleger). Für Instandhaltungsmaßnahmen wie Erneuerung des Anstrichs, Ersatz von Bruchglas, Gangbarhaltung der beweglichen Bauteile bedarf es keiner gesonderten Denkmalrechtlichen Genehmigung. Weiterreichende Maßnahmen sind durch die Denkmalbehörde abzustimmen und zu begleiten.
- Lübeck Port Authority wird gebeten, den aktuellen Zustand zu überprüfen. Nach Ermittlung der Schäden und zu erwartenden Kosten der Maßnahme/Restaurierung müssen hierzu Gelder in den Haushalt eingestellt werden.
Anlagen
Keine
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