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Vorlage - VO/2024/13659  

Betreff: AM Andreas Müller (LINKE & GAL): Änderung des Antragsverfahrens für Wohngeld
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
05.11.2024 
14. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Das Verfahren für die Antragstellung von Wohngeld wird geändert. Es soll auf das Einreichen von Unterlagen (Nachweisen) verzichtet werden. Vielmehr sollen Antragstellende die nötigen Angaben zur Berechnung von Wohngeldanspruch (analog zum Wohngeldrechner) digital oder in Papierform machennnen. Die Angaben werden übernommen und nur in Stichproben überprüft.
 


Begründung

Alle Jahre wieder kommt es bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen zu extrem langen Wartezeiten. Für die Betroffenen führt dies zu erheblichen existenziellen Problemen, denn ohne eine rechtzeitige Zahlung an Wohngeld berechtige Empfänger*innen, können diese die Miete nicht fristgerecht zahlen oder haben an anderer Stelle ein finanzielles Defizit (z.B. bei den Energiekosten oder bei der Lebensmittelversorgung).

Die Gründe r zum Teil Monate lange Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen sind u.a. steigende Antragszahlen und zu wenig Personal.

Um die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen und das städtische Personal zu entlasten, ist es deshalb dringend erforderlich und sinnvoll, die Antragsverfahren zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Unser Vorschlag verzichtet auf die jetzige Praxis der Überprüfung von eingereichten Belegen, Einkommens- und sonstigen Nachweisen. Stattdessen sollen die von Antragstellenden angegebenen Zahlen als korrekt angenommen werden, so dass ähnlich wie beim digitalen Wohngeldrechner automatisch der Betrag errechnet wird, der einer antragstellende Person als Wohngeld zusteht. Es sollen im Laufe des Jahres Stichproben vorgenommen werden, bei denen die Antragstellenden ihre gemachten Angaben nachweisen müssen. Dieses Verfahren bringt Antragstellende dazu, ihre Angaben korrekt vorzunehmen. Sollte in Einzelfällen bei Stichproben herauskommen, dass Angaben zu Gunsten des Antragstellenden nicht korrekt gemacht wurden, werden Rückzahlungen des zu viel gezahlten Wohngelds fällig.
 


Anlagen