- Wie war der Ordnungsdienst im Sommer in Travemünde aufgestellt? (Planung und tatsächliches Personal vor Ort)
In Travemünde sind rund um das Jahr insgesamt 3 Mitarbeitende dauerhaft im Einsatz (1x EG 9a Allrounder, 2x Verkehrsüberwachende).
Je nach Lage können zusätzliche Kräfte aus dem übrigen Stadtgebiet nachgeführt werden. Die Nachführung berücksichtigt dabei die Dringlichkeit bzw. das Gefahrenpotential der gemeldeten Störungen.
Im Jahr 2024 konnten beispielsweise bei einem einzigen Einsatz 17 Mitarbeitende in Travemünde eingesetzt werden, um die dortige Störung wirksam zu beseitigen.
- Werden Ordnungswidrigkeiten nur angemahnt (z.B. beim Grillen) oder muss Bußgeld bezahlt werden?
Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die jeweilige Sanktionierung erfolgen nach dem Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG). Die finale Entscheidung über die Höhe des Bußgeldes trifft die Bußgeldstelle.
- Gibt es vom Bereich Ordnungsamt/ Polizei bereits Überlegungen, wie das Verkehrschaos an hochfrequentierten Tagen in Travemünde zukünftig vermieden werden kann?
Die Verkehrssituation in Travemünde – wie auch im gesamten Stadtgebiet – wird ständig im Zusammenwirken mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck im Rahmen der Aufgabewahrnehmung beobachtet. Die Zusammenarbeit gestaltet sich gut.
Die in der Frage enthaltene Bewertung, in Travemünde gäbe es an hochfrequentierten Tagen ein Verkehrschaos, wird seitens der Polizei nicht geteilt.
Insbesondere im Zusammenhang mit der vergangenen Travemünder Woche tauchten entsprechende Verlautbarungen auf.
Im Rahmen der Nachbesprechung zur Travemünder Woche wurde nach hiesiger Kenntnis auch die Verkehrslage während der Veranstaltung thematisiert. Im Ergebnis stellte die Polizei (hier 3. PR Lübeck) mit Ausnahme eines Tages keine größeren Störungen im Verhältnis zur Größe der Veranstaltung fest. Die Berufsfeuerwehr Lübeck stellte keine Schwierigkeiten oder Behinderungen fest. Nach Aussage der LVG konnte auch der Linienverkehr problemlos durchgeführt werden.
Situationen, wie sie sich am Samstag, 20.07.2024, zeigten, treten in ähnlicher Form auch unabhängig von der Travemünder Woche immer mal wieder auf. Sie sind in aller Regel nicht vorhersehbar und vergleichbar mit punktuell auftretenden größeren Verkehrsmengen in anderen Bäderorten.
Nach Bewertung aller Beteiligten greift das über Jahre von der Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei und dem KOD entwickelte Verkehrskonzept grundsätzlich auch an stark frequentierten Tagen und sollte weiter konsequent zur Anwendung kommen.
- Welche Aufgaben wurden von der Polizei auf das Ordnungsamt übertragen? (mit Begründung)
Es wurden keine Aufgaben von der Polizei an das Ordnungsamt (der Hansestadt Lübeck) übertragen. Die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und städtischer Ordnungsbehörden ist grundsätzlich im Landesverwaltungsgesetz (Schleswig- Holstein) geregelt.
Die Aufgabe zur Gefahrenabwehr liegt dabei gem. § 163 LVwG in der gemeinsamen Zuständigkeit von Ordnungsbehörden und Polizei. Hierbei sind die Ordnungsbehörden vor der Polizei zuständig. Sofern die Ordnungsbehörden nicht rechtzeitig tätig werden können, wird die Polizei im Rahmen der Eilkompetenz gem. § 168 LVwG tätig.
Eine Übertragung originär polizeilicher Aufgaben, wie zum Beispiel die Verfolgung von Straftaten, kann nicht erfolgen.
- Welche Schnittstellen gibt es in der Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt?
Aufgrund der zu Fragestellung 4 dargelegten gemeinsamen Zuständigkeit von Ordnungsbehörde und Polizei ergeben sich Schnittstellen in der Zusammenarbeit.
Diese beinhalten insbesondere den Informationsaustausch zur Aufgabenerledigung im Bereich der Gefahrenabwehr. Polizeiliches Tätigwerden zur Gefahrenabwehr wird in vielen Fällen in Berichtsform der originär zuständigen Ordnungsbehörde mitgeteilt.
Ferner ist die Hansestadt Lübeck durch ihren Kommunalen Ordnungsdienst umfangreicher in der Lage, gefahrenabwehrende Maßnahmen, für die sie originär zuständig ist, im Außendienst selbstständig durchzuführen. Somit ergibt sich die Erforderlichkeit der Abstimmung, insbesondere dann, wenn entsprechende Gefahrenlagen bei der Polizei mitgeteilt werden. Beispielsweise wird eine Beschwerde über unzulässigen Lärm, welcher bei der Polizei bekannt wird, an die originär Ordnungsbehörde im Form des KOD übertragen, sofern dieser einsatzbereit ist. Andernfalls erfolgt ein Tätigwerden der Polizei in dieser Sache im Rahmen der genannten Eilkompetenz. Zwischen Ordnungsbehörde und Polizei erfolgen regelmäßig Lagebesprechungen und Absprachen.
- Wie sind die Aufgaben innerhalb des Ordnungsamtes organisiert?
siehe Anlage
- Wer priorisiert welchen Einsatz bzw. welches Einsatzgebiet und welches Prozedere liegt dieser Entscheidung zugrunde? (mit Begründung)
Je Schicht gibt es einen gesamtverantwortlichen Mitarbeitenden, der sowohl Einsatz als auch Einsatzgebiet festlegt und eine Priorisierung vornimmt. Die Priorisierung richtet sich nach erkanntem Gefährdungspotential und etwaiger gesetzlicher Fristen bei Pflichtaufgaben (z.B. Leichenüberführung).
- Nach welchen Kriterien werden die Einsatzorte gewählt? (mit Begründung)
Vorrangig erfolgt der Einsatz anhand der im Auftragspool vorhandenen Aufträge. Im Rahmen freier Streifenkapazitäten wird darauf geachtet, das gesamte Stadtgebiet gleichmäßig zu bestreifen.