Vorlage - VO/2024/13487  

Betreff: Projektfortführung für ein Projekt im Rahmen des Bundesförderprogramms Hotspots der biologischen Vielfalt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Koch, Bettina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzierungsplan Projekt Hotspot

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss gibt die 2. Phase des Projektes „Hotspot“ (Umsetzungsphase)r das Teilprojekt „Wir für die Natur“ zur Umsetzung frei


 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.280 Liegenschaften

zustimmend

3.820 Stadtwald

zustimmend

5.691 beck Port Authority

zustimmend

becker Hafengesellschaft

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Auftragsvergabe ist nicht notwendig. Im Projekt ist eine intensive Beteiligung von Kinder und Jugendlichen vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Naturschutzmaßnahmen tragen zum biologischen Klimaschutz bei. Die dort gewonnenen Erkenntnisse zur Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung der Bevölkerung und Umweltbildung fördern damit auch die Akzeptanz von Maßnahmen zur Klimaanpassung bzw. können analog angewendet werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Zusammenfassung:

Am 14.03.2023 hat der Hauptausschuss die erste Phase des Projektes Hotspots freigegeben (VO/2023/11906). Hotspots der biologischen Vielfalt sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, Populationen und Lebensräumen. Das Hotspot-Gebiet 28 umfasst die Westmecklenburgische Ostseeküste und das Lübecker Becken. Ziel ist die Förderung der Biodiversität einschließlich des biologischen Klimaschutzes und die Identifizierung der Bevölkerung hiermit.

Das Projekt wird gemeinsam mit fünf Verbundpartnern umgesetzt. Leadpartner ist der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. Projektpartner in Mecklenburg-Vorpommern sind der BUND MV e.V., die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV. Alle Verbundpartner stellen ihre eigenen Anträge und erhalten somit ihre eigenen Zuwendungsbescheide. Für die administrative Abwicklung der Fördermittel sind die jeweiligen Verbundpartner selbst zuständig.

Ziel des Teilprojektes ist die Förderung der Akzeptanz von Regeln in den Schutzgebieten und damit eine Förderung der Biodiversität. Ein wichtiges Ergebnis der Vorplanungsphase ist die Planung von alternativen Erholungsmöglichkeiten angrenzend an das Schutzgebiet und Inklusionsangebote.

Die Projektlaufzeit beträgt 6 Jahre.

Die Fördersumme für das Teilprojekt „Wir für die Natur“ beträgt insgesamt 1.128.739 €. Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck liegt bei 56.598 € (5 %) verteilt auf die Projektlaufzeit. Der Unteren Naturschutzbehörde ist es gelungen, im Verhandlungswege den Eigenanteil von 10 % auf 5 % zu reduzieren.

Bisheriger Projektablauf:

01.11.2022 31.05.2024 Planungsphase

01.03.2024 30.06.2024 Antragstellung für Umsetzungsphase

 

Weitere Zeitplanung:

01.09.2024 31.08.2030 Umsetzungsphase

Kurzbeschreibung des Projektes:

  1. Teilprojekt „Wir für die Natur Akzeptanz von Regeln in Naturschutzgebieten“

Die untere Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck (UNB) bemerkt seit einigen Jahren, dass die Akzeptanz für die Einhaltung von Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten immer weiter nachlässt. Durch das Projekt sind in der Planungsphase geeignete Methodenkombinationen entwickelt worden, die in der Umsetzungsphase getestet werden, um die Akzeptanz der Besucher:innen für die Regeln in Naturschutzgebieten zu erhöhen.

Das Ziel der Umsetzungsphase ist es, innovative und weithin realisierbare Methodenkombinationen umzusetzen und zu einer erfolgreichen Besucherlenkung zu entwickeln, die zum Standard bei den beteiligten Naturschutzbehörden und -verbänden und darüber hinaus werden können.

Hierzu soll ein Fachbüro für die umweltpsychologische Beratung zur Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind mit circa 46.800 € veranschlagt. Eine Ausschreibung der Leistung hat zu erfolgen. Darüber hinaus sollen die umzusetzenden Besucherlenkungsmaßnahmen von einem Fachbüro begleitet sowie evaluiert werden. Die Kosten für diese Beauftragung belaufen sich auf circa 85.000 . Eine Ausschreibung der Leistung hat zu erfolgen. Hinzukommt die Überarbeitung und Optimierung des bestehenden Besuchermanagements- und Erholungskonzepts für das NSG Dummersdorfer Ufer sowie LSG Dummersdorfer Feld. Die Kosten hierfür sind mit circa 40.000  veranschlagt. Eine Ausschreibung der Leistung hat zu erfolgen. Mit Hilfe von Personenzählgeräten soll ab Ende 2024 eine Zählung der Besucher:innen in dem Untersuchungsgebiet erfolgen. Die Anschaffungskosten für die Zählgeräte liegen bei rd. 25.000 €. Anhand der Zählgeräte soll die Aktivität im Landschaftsschutzgebiet Dummersdorfer Feld als auch im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer dokumentiert werden und Aufschluss darüber geben, wo Maßnahmen sinnvoll sind und ob diese auch wirken. Das Dummersdorfer Ufer soll zudem entlastet werden und eine Erholungslandschaft im Dummersdorfer Feld etabliert werden. Hierzu ist die Einrichtung einer Hundefreilauffläche geplant. Für den Ankauf der Flächen sind 42.000 €r den Grunderwerb eingeplant.  Zudem soll eine Aussichtsplattform im Naturschutzgebiet direkt angrenzend an den barrierefreien Parkplatz eingerichtet werden, um auch Menschen mit Einschränkungen den Blick über die Stülper Huk zu ermöglichen. Die Kosten für die Aussichtsplattform belaufen sich auf rd. 40.000 €. Mit Hilfe von Wildkameras soll es Besucher:innen zudem möglich sein, auch aus der Ferne Tiere in den Schutzgebiete zu beobachten.

 

Allem gemein ist, dass die Maßnahmen vor Ort unter Beteiligung der Öffentlichkeit abgestimmt werden sollen. Zu dem Zweck sind mehrere Workshops vorgesehen.

 

Das ursprünglich geplante 2.Teilprojekt „Wellnessoase für Amphibien und Reptilien Neues Leben im Lehm“ wird aktuell nicht weiterverfolgt, da deutliche Unsicherheiten bestehen, wann und wie viel geeigneter Boden akquiriert werden kann und die Wirtschaftlichkeit der geplanten Sandannahmestelle aufgrund der Kostenkalkulationen in Frage gestellt werden muss.

 

  1.  Personal

r die Projektleitung wurde mit dem Stellenplan 2024 für die Dauer des Projektes eine ganze Stelle geschaffen, eine ¾ Stelle für die Projektmitarbeit soll in den Stellenplan 2025 aufgenommen werden.

Ausblick

Nach der Umsetzung neuer Maßnahmen sowie Methodenkombinationen, sollen bei den Besucher:innen eine höhere Akzeptanz der Verhaltensregeln in Schutzgebieten geschafft und damit die negativen Auswirkungen auf die Umwelt reduziert worden sein. Bezüglich förderpolitischer Ziele soll diese Akzeptanz möglichst über „weiche“ Maßnahmen hergestellt werden, besonders über eine Identifikation der Einwohner:innen mit ihrem Hotspot-Gebiet sowie eine Bewusstseinsbildung bei Besucher:innen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen soll regelmäßig überprüft und die Methode ggf. angepasst werden. Eine abschließende Evaluation soll die Wirksamkeit des Projekts bestätigen.

Finanzierung

Das Projekt wird aus Bundesmitteln, Landesmitteln sowie Eigenmitteln des koordinierenden sowie der jeweils anderen Verbundpartner finanziert.

Aus dem genehmigten Finanzierungplan vom 30.07.2024 ergibt sich für das Lübecker Teilprojekt folgende Aufteilung für den Projektzeitraum der Umsetzungsphase (2024-2030):

Anteil Bundesmittel:              902.350,-- Euro (80 %)

 Anteil Landesmittel:              169.791,-- Euro (15 %)

 Anteil HL:              56.598,-- Euro (5 %)

Gesamtausgaben:              1.128.739,-- Euro

Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck für die Umsetzung des Projektes beläuft sich auf 56.598 Euro für den Projektzeitraum von 6 Jahren. Der Eigenanteil i. H. v. 3.458 Euro für das Jahr 2024 ist im Haushalt eingestellt und der Eigenanteil i. H. v. 8.468 Euro für das Jahr 2025 ist angemeldet. Für die Jahre 2026 bis 2030 müssten die nachfolgend genannten Haushaltsmittel für den Eigenanteil der Hansestadt Lübeck bereitgestellt werden:

Haushaltsjahr

Eigenanteil EUR

2026

9.973,00

2027

14.756,00

2028

7.948,00

2029

7.701,00

2030

4.294,00


 


Anlagen

Anlage 1 - Finanzierungsplan
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzierungsplan Projekt Hotspot (1174 KB)