Vorlage - VO/2024/13406  

Betreff: Gründung des Lübecker Klimafonds
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Fröhlich, Birte
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.09.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung      
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Finanzielle Auswirkungen_Klimafonds
Anlage_2_Konzept Lübecker Klimafonds
Anlage_3_Förderrichtlinie_Klimafonds

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Lübecker Klimafonds auf Basis des als Anlage 2 beigefügten Konzeptes im Bereich 3.390 aufzubauen.

2. Über die Aktivitäten des Klimafonds wird durch die Klimaleitstelle jährlich berichtet.

3. Als Anschubfinanzierung des Klimafonds werden für 2025 und 2026 jeweils 120.000€r die Projektförderung zur Verfügung gestellt.

4. Für die Umsetzung des Klimafonds sind 1,5 Personalstellen zu schaffen (Teilzeit Stelle TVöD 9c, Vollzeit Stelle TVöD 11).

5. Es ist ein Beirat zu gründen, der aus 4 politischen Vertreter:innen, 2 Bürger:innen, 2 Expert:innen, 2 Vertreter:innen von Initiativen und 2 Mitgliedern des Projektteams besteht. Der Beirat beschließt über die Projektanträge bis zu einem Betrag von 100.000€rdersumme.

6. Die als Anlage 3 beigefügte Förderrichtlinie wird beschlossen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche werden im Klimafonds-Beirat berücksichtigt

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

Umsetzung der Beschlüsse zum Masterplan Klimaschutz:

VO/2023/12779

VO/2023/11957-02

VO/2023/11957-01-04-01

 

Klimaschutz als Pflichtaufgabe voraussichtlich ab 01.01.20257 Abs. 2 EWKG). Klimafonds dient der Erfüllung der Aufgaben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Mit der Gründung des Klimafonds werden Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte finanziert. So werden Treibhausgasemissionen eingespart.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

beck hat sich ein ambitioniertes Klimaschutzziel gesetzt. Zur Erreichung dieses Ziels müssen alle Ebenen ins Handeln kommen und Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gemeinschaftsaufgaben mit dem Umsetzen des Klimafonds zeigt die Hansestadt Lübeck, dass an gelingendem Klimaschutz alle Akteur:innen der Gesellschaft aktiv teilhaben können.

 

Die langfristig angelegten Vorhaben des Masterplans Klimaschutz und des Klimaanpassungskonzeptes geben die Maßnahmen für die Verwaltung vor. Der Lübecker Klimafonds ergänzt diese Bemühungen und ermöglicht die Umsetzung von Maßnahmen außerhalb der Stadtverwaltung. So können wirksame Sofortmaßnahmen gefördert werden. Sie schließen Handlungslücken im (kommunalen) Klimaschutz und der Klimaanpassung, die bislang nicht über bestehende Konzepte und Maßnahmen erreicht werden können. Der Klimafonds bringt kleinteiligere, aber wichtige Projekte schnell in die Umsetzung. So können kurzfristig und unkompliziert Treibhausgasemissionen reduziert und Anpassungen an Klimawandelfolgen getätigt werden.

 

Zudem können durch den Klimafonds zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und die Klimaanpassung mobilisiert werden. Private Mittel aus Stiftungsgeldern und freiwilligen Spenden von Unternehmen und Privatpersonen ergänzen den Betrag an öffentlichen Mitteln und entlasten so den städtischen Haushalt.

Am Ende profitieren alle: der Gemeinschaftssinn und der Zusammenhalt in unserer Stadt, die lokale Wirtschaft und je nach Projekt auch Handwerksbetriebe, die Vereinslandschaft und der gelebte Klimaschutz vor Ort.

Idealerweise zeichnen sich die durch den Klimafonds geförderten Projekte durch eine hohe Klimawirksamkeit aus, eine messbare Treibhausgasminderung oder Abmilderung der Folgen des Klimawandels und weitere soziale und ökologische Zusatznutzen. Der Fokus liegt hierbei auf der Multifunktionalität der Projekte (Beispielprojekte siehe Konzept Anlage 2).

Projekte aus den Themenfeldern Bauen & Wohnen, Energie, Kommunikation & Bildung, Lebensstil & Konsum und Mobilität sollen gefördert werden. Die Projektauswahl wird durch eine Förderrichtlinie sichergestellt. Die Förderrichtlinie des Lübecker Klimafonds (Anlage 3) beschreibt, wie und durch wen Anträge gestellt werden können, bewilligt und abgewickelt werden. Unwesentliche Änderungen der Förderrichtlinie können von der Verwaltung vorgenommen werden (z.B. elektronische Kommunikation). Anhand der Richtlinie findet eine Vorauswahl an geeigneten Projekten statt. Ein zu bildender Klimafonds-Beirat aus Expert:innen wird die finale Projektauswahl unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel vornehmen.

Die Senkung der Treibhausgase ist abhängig von den beantragten und geförderten Projekten des Klimafonds und wird im jährlichen Bericht berücksichtigt.

 

Der Beirat besteht aus verschiedenen Akteursgruppen. Die 4 politischen Vertreter:innen setzen sich wie folgt zusammen: Jeweils eine Person wird aus dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Soziales entsendet. Vorschläge für die Besetzung der übrigen Beiratsmitglieder erfolgen durch die Klimaleitstelle. Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Besetzung der übrigen Beiratsmitglieder.

Die Anschubfinanzierung gilt nur für die Jahre 2025 und 2026. Anschließend soll sich der Klimafonds durch Spendenmittel selbst tragen. Die Personalstellen werden auch darüber hinaus benötigt.

Der European Energy Award bewertet die Gründung eines lokalen Klimafonds als „TOP-Projekt“r die Auszeichnung mit dem Gold-Standard.

Mit diesem Beschluss werden die folgenden Aktivitäten aus dem Masterplan Klimaschutz (MAKS) zur Umsetzung beschlossen:

  • Ü_KF_1: Struktur aufbauen und eine Satzung erarbeiten
  • Ü_KF_2: Personalstellen schaffen
  • Ü_KF_3: Kommunikationsstrategie erarbeiten und umsetzen
  • Ü_KF_4: Konzept erarbeiten

 

Mit dem Klimafonds wird den Lübeckerinnen und Lübeckern tangible Unterstützung bei der Transformation angeboten werden (siehe Punkt 5 in VO/2023/11957-01-04-01).
 


Anlagen

Anlage_1_Finanzielle Auswirkungen

Anlage_2_Konzept Lübecker Klimafonds

Anlage_3_Förderrichtlinie_Klimafonds
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Finanzielle Auswirkungen_Klimafonds (109 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_Konzept Lübecker Klimafonds (571 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage_3_Förderrichtlinie_Klimafonds (156 KB)