Lübeck hat sich ein ambitioniertes Klimaschutzziel gesetzt. Zur Erreichung dieses Ziels müssen alle Ebenen ins Handeln kommen und Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gemeinschaftsaufgaben – mit dem Umsetzen des Klimafonds zeigt die Hansestadt Lübeck, dass an gelingendem Klimaschutz alle Akteur:innen der Gesellschaft aktiv teilhaben können.
Die langfristig angelegten Vorhaben des Masterplans Klimaschutz und des Klimaanpassungskonzeptes geben die Maßnahmen für die Verwaltung vor. Der Lübecker Klimafonds ergänzt diese Bemühungen und ermöglicht die Umsetzung von Maßnahmen außerhalb der Stadtverwaltung. So können wirksame Sofortmaßnahmen gefördert werden. Sie schließen Handlungslücken im (kommunalen) Klimaschutz und der Klimaanpassung, die bislang nicht über bestehende Konzepte und Maßnahmen erreicht werden können. Der Klimafonds bringt kleinteiligere, aber wichtige Projekte schnell in die Umsetzung. So können kurzfristig und unkompliziert Treibhausgasemissionen reduziert und Anpassungen an Klimawandelfolgen getätigt werden.
Zudem können durch den Klimafonds zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und die Klimaanpassung mobilisiert werden. Private Mittel aus Stiftungsgeldern und freiwilligen Spenden von Unternehmen und Privatpersonen ergänzen den Betrag an öffentlichen Mitteln und entlasten so den städtischen Haushalt.
Am Ende profitieren alle: der Gemeinschaftssinn und der Zusammenhalt in unserer Stadt, die lokale Wirtschaft und je nach Projekt auch Handwerksbetriebe, die Vereinslandschaft und der gelebte Klimaschutz vor Ort.
Idealerweise zeichnen sich die durch den Klimafonds geförderten Projekte durch eine hohe Klimawirksamkeit aus, eine messbare Treibhausgasminderung oder Abmilderung der Folgen des Klimawandels und weitere soziale und ökologische Zusatznutzen. Der Fokus liegt hierbei auf der Multifunktionalität der Projekte (Beispielprojekte siehe Konzept Anlage 2).
Projekte aus den Themenfeldern Bauen & Wohnen, Energie, Kommunikation & Bildung, Lebensstil & Konsum und Mobilität sollen gefördert werden. Die Projektauswahl wird durch eine Förderrichtlinie sichergestellt. Die Förderrichtlinie des Lübecker Klimafonds (Anlage 3) beschreibt, wie und durch wen Anträge gestellt werden können, bewilligt und abgewickelt werden. Unwesentliche Änderungen der Förderrichtlinie können von der Verwaltung vorgenommen werden (z.B. elektronische Kommunikation). Anhand der Richtlinie findet eine Vorauswahl an geeigneten Projekten statt. Ein zu bildender Klimafonds-Beirat aus Expert:innen wird die finale Projektauswahl unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel vornehmen.
Die Senkung der Treibhausgase ist abhängig von den beantragten und geförderten Projekten des Klimafonds und wird im jährlichen Bericht berücksichtigt.
Der Beirat besteht aus verschiedenen Akteursgruppen. Die 4 politischen Vertreter:innen setzen sich wie folgt zusammen: Jeweils eine Person wird aus dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Soziales entsendet. Vorschläge für die Besetzung der übrigen Beiratsmitglieder erfolgen durch die Klimaleitstelle. Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Besetzung der übrigen Beiratsmitglieder.
Die Anschubfinanzierung gilt nur für die Jahre 2025 und 2026. Anschließend soll sich der Klimafonds durch Spendenmittel selbst tragen. Die Personalstellen werden auch darüber hinaus benötigt.
Der European Energy Award bewertet die Gründung eines lokalen Klimafonds als „TOP-Projekt“ für die Auszeichnung mit dem Gold-Standard.
Mit diesem Beschluss werden die folgenden Aktivitäten aus dem Masterplan Klimaschutz (MAKS) zur Umsetzung beschlossen:
- Ü_KF_1: Struktur aufbauen und eine Satzung erarbeiten
- Ü_KF_2: Personalstellen schaffen
- Ü_KF_3: Kommunikationsstrategie erarbeiten und umsetzen
- Ü_KF_4: Konzept erarbeiten
Mit dem Klimafonds wird den Lübeckerinnen und Lübeckern tangible Unterstützung bei der Transformation angeboten werden (siehe Punkt 5 in VO/2023/11957-01-04-01).