Vorlage - VO/2024/13372
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 2 beigefügte Honorarordnung sowie die als Anlage 3 beigefügte Entgeltordnung für die VHS Lübeck werden beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit der vorgelegten Entgeltordnung und der Honorarordnung sollen Entgelt- und Honorarordnung vom 28.05.2020 abgelöst werden. Beide sollen mit Wirkung zum Start des Frühjahrssemesters 2025 in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen nur den offenen Programmbereich, der die Themenbereiche Gesellschaft, Kultur, Gesund leben, Fremdsprachen, IT und Beruf, Schulabschlüsse sowie Grundbildung beinhaltet. Für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) geförderten Deutschkurse gelten andere Vorgaben.
Bei der Honorarordnung gibt es folgende relevante Änderungen:
zu 2.2 Honorarordnung:
Der Honorarsatz pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) für Kurse des offenen Programmbereichs wird um 3,00 Euro auf 25,00 Euro erhöht. Hierdurch entstehen bei einem Planungsumfang wie für das Jahr 2025 voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 37.800 Euro.
Die letzte Anpassung des Honorars liegt bei Inkrafttreten zum Frühjahr 2025 über 4 Jahre zurück. Eine Erhöhung ist angemessen, aber auch notwendig, damit die freiberuflichen Lehrkräfte nicht aus finanziellen Gründen zu anderen Bildungsanbietern wechseln.
zu 2.3 Honorarordnung:
Für Vorträge wird in der Regel ein Honorar in Höhe von 120,00 Euro gezahlt. Bisher war hier ein Rahmen von 60 Euro bis 120 Euro festgesetzt, der in der Praxis nicht mehr genutzt wird. Über begründete, zulässige Ausnahmen entscheidet die Bereichsleitung der VHS Lübeck.
Der in der bislang gültigen Honorarordnung unter 2.7 enthaltene Absatz zu Honoraren für weitere Tätigkeiten (Beratung, Prüfungsabwicklung, IT-mäßige Vorbereitungen, Projekte) wird ersatzlos gestrichen.
Bei der Entgeltordnung gibt es folgende relevante Änderungen:
zu 2.3 Entgeltordnung:
Der Grundbetrag pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) für Kurse des offenen Programmbereiches mit einer Anzahl von mindestens 10 Teilnehmer:innen wird um 0,50 Euro auf 3,60 Euro erhöht. Die Anhebung ist erforderlich, um die Mehraufwendungen durch die Honorarerhöhung zu decken (0,30 Euro) und um auf die allgemeinen Preissteigerungen zu reagieren (0,20 Euro).
Bei einem Planungsumfang wie für 2025 kann mit Mehrerträgen bei den Kursentgelten in Höhe von 78.000 Euro kalkuliert werden.
zu 2.8 Entgeltordnung:
Dieser Absatz ist neu hinzugefügt:
„Bei steuerpflichtigen Angeboten erhöht sich das Entgelt um den jeweils gültigen, gesetzlich festgeschriebenen Steuersatz.“
Die Leistungen im Zusammenhang mit dem VHS-Kursgeschehen sind bisher nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte es durch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes eine Neuregelung geben, würden die Kursentgelte entsprechend erhöht werden müssen.
zu 4.1 Entgeltordnung:
Die Anzahl der Kursteilnehmer:innen mit einer Ermäßigungsberechtigung ist deutlich niedriger als vor Ausbruch des Coronavirus. Es handelt sich hier vor allem um Inhaber:innen der LübeckCard, um Schüler:innen, Berufsschüler:innen und Studierende. In den Jahren vor 2020 waren es stets über 600 Anmeldungen mit Ermäßigung. In den Jahren 2022 und 2023 waren es nur rund 270. Um für diese Gruppe die Erhöhung des Grundbetrages abzufedern, wird das Grundentgelt um 50 % ermäßigt, statt wie bisher um 40 %. Die VHS erhofft sich dadurch, diese Anmeldezahlen auch nach der Entgelterhöhung zumindest stabil zu halten. Die Entwicklung wird beobachtet, um diese Gruppe ggf. mit weiteren Maßnahmen abzuholen.
zu 9.2 Entgeltordnung | Vermietung von Räumen, Ausleihe von Geräten
Die Räume der VHS Lübeck werden kostenpflichtig extern vermietet, sofern Belange der VHS Lübeck nicht beeinträchtigt werden. Die Raumnutzungsentgelte werden mit der neuen Entgeltordnung erhöht, um den mit der Vermietung verbundenen Verwaltungs- und Betreuungsaufwand tragen zu können. Z. B. sind für die dreistündige Nutzung eines Kursraumes 80 Euro statt 60 Euro zu zahlen, für die dreistündige Nutzung der Aula, Falkenplatz 10, 250 Euro statt 200 Euro zu zahlen und für die dreistündige Nutzung des Aufenthaltsraumes, Falkenplatz 10, mit Küchen- und Geschirrnutzung 250 Euro statt 120 Euro.
Der geplante Kostendeckungsgrad steigt für 2025 durch die Veränderungen von 66,67% auf 67,80%.
Anlagen
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 Neufassung der Honorarordnung VHS Lübeck
Anlage 3 Neufassung Entgeltordnung der VHS Lübeck
Anlage 4 Synopse Honorarordnung
Anlage 5 Synopse Entgeltordnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Finanzielle AuswirkungenVO202413372 (105 KB) | ||
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2 | öffentlich | VHS_Honorarordnung_2024_E (56 KB) | ||
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3 | öffentlich | VHS_Entgeltordnung_2024_E (139 KB) | ||
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4 | öffentlich | Synopse_HonorarordnungVHS (352 KB) | ||
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5 | öffentlich | Synopse_EntgeltordnungVHS (481 KB) |