Vorlage - VO/2024/13327  

Betreff: Farbliche Markierung der Gefahrenbereiche von Radwegen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Dreilich, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
01.07.2024 
17. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Zweirichtungsradfurten_Roteinfärbungen
Anlage 2_Hinweise Auszug ERA 2010

Beschlussvorschlag


Antrag der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 (VO/2020/8561):

 

Bis zum Ende des Jahres 2021 werden alle Gefahrenbereiche (Kreuzungen, Kreisel, etc.) von Radwegen farblich vollflächig markiert. Da dieses in vielen Fällen bereits vorliegt, sollennun auch die noch ausstehenden Gefahrenbereiche markiert werden. Eine Auflistung der Gefahrenbereiche mit der geplanten, bzw. bereits erledigten Umsetzung ist dem Bauausschuss bis zum 30.06.2020 vorzulegen.“


 


Begründung

 

Wie in der Vorlage VO/2020/08528 Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Radwegen an der Ratzeburger Allee bereits erläutert, würde das Roteinfärben aller Furten zu einem nicht gewünschten Gewöhnungs- und Abnutzungseffekt führen und die warnende Wirkung auf besondere Konfliktbereiche verlieren. Somit erfolgen gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010 (Kap. 3.3, 3.5 und 11.1.4) Einfärbungen von Radverkehrsanlagen aus Sicherheitsgründen nur an besonderen Konfliktbereichen, insbesondere an Radfahrstreifen in Mittellage (z. B. Luisenstraße, Rehderbrücke) und Zweirichtungsradfurten. Um Unfallhäufungspunkte zu entschärfen, kann die Unfallkommission weitere Roteinfärbungen als Maßnahmen festlegen. Rechtlich haben Einfärbungen der Oberfläche von Radverkehrsanlagen keine Bedeutung.

 

Ratzeburger Allee

 

In der Ratzeburger Allee/Landstraße sind zwischen Bei der Schafbrücke und St. Hubertus alle acht Zweirichtungsradfurten rot gefärbt. Zwischen Mühlentorplatz und Osterweide wird zeitnah der Radschnellweg gebaut, wobei die Knotenpunkte und Einmündungen teilweise baulich umgestaltet werden. GemäßHinweisen zu Radschnellverbindungen 2021“ der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen, die für die Planung des Radschnellwegs verbindlich sind, werden nur Zweirichtungsradfurten von Radschnellverbindungen rot eingefärbt.

 

Aus vorgenannten Gründen wird die Hansestadt Lübeck auf die Roteinfärbung der Einrichtungsradwegfurten entlang der Ratzeburger Allee verzichten.

 

Zweirichtungsradwege und -furten

 

Im Lübecker Stadtgebiet gibt es 74 Zweirichtungsradwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege für beide Richtungen des Radverkehrs. Die Zweirichtungsradwege führen über 132 Einmündungen, an denen die Furten standardmäßig rot eingefärbt werden sollen. 79 Zweirichtungsradfurten sind bereits rot eingefärbt, 51 Einmündungen sind nicht rot markiert (s. Anlage). Insgesamt muss die Hansestadt Lübeck noch 40 Furten rot einfärben, da elf Furten zeitnah aufgehoben oder die Straßen umgebaut werden bzw. ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für die Markierung zuständig. Die Roteinfärbungen erfolgt wegen laufender Unterhaltungsarbeiten von Fahrbahnmarkierungen sukzessive, wie z. B. im letzten Jahr im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in der Friedhofsallee. In diesem Jahr soll es jedoch eine gesonderte Ausschreibung für weitere Roteinfärbungen geben.

 

Zweirichtungsradfurten an Lichtsignalanlagen werden (außer an Radschnellverbindungen) generell nicht rot eingefärbt, da dort der Schutz der Radfahrenden durch die Signalisierung erfolgt.


 


Anlagen

 

Anlage 1: Roteinfärbung von Zweirichtungsradfurten

Anlage 2: Hinweise der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Zweirichtungsradfurten_Roteinfärbungen (448 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Hinweise Auszug ERA 2010 (1882 KB)