Vorlage - 2023/11967-01-01
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Beschlussvorschlag
ergänzender Fragenkatalog des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) VO/2023/11967)
Begründung
Handlungsfeld Kindheit, Jugend und Familie
Barrieren 2+3
Frage Müller-Lornsen:
Der Ausbau der niederschwelligen Hilfsangebote wurde vorangetrieben.
Beratungsangebote kann jede:r Ratsuchende nun über das Geoportal suchen und einsehen. Diese Möglichkeit ist aber eine neue Barriere, da die Handhabung, die Bedienung nicht niederschwellig ist.
Was wird unternommen, um diese Barriere zu beseitigen?
Antwort DOS:
Das Geoportal der Smart City Plattform Lübeck ist ein Kanal, über den Daten öffentlich zugänglich sind. Um diesen Kanal barrierearm zugänglich zu gestalten, wurde das Geoportal in die Webseite der Hansestadt Lübeck eingebunden und ist unter der Adresse Geoportal - Stadtentwicklung (luebeck.de) zu erreichen. Durch die dort verfügbaren technischen Funktionalitäten, beispielsweise die Visuelle Hilfe Eye-Able, kann das Geoportal ebenso barrierearm genutzt werden wie die Webseite www.luebeck.de insgesamt.
Barriere 7 - Wohnortnahe Kitas
Frage Müller-Lornsen:
Welche bestehenden Bedarfe wurde seitens der Jugendhilfeplanung und der
Eingliederungshilfe identifiziert? Wurde in diesem Rahmen auch leistungsberechtigte Menschen gehört, wenn ja mit welchem Resultat, wenn nein, warum nicht?
Antwort Kitaplanung:
Das Angebot der Kindertagesbetreuung wird weiter ausgebaut, um für alle Kinder die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein darf die Aufnahme eines Kindes in eine Kita Gruppe aus Gründen einer Behinderung oder drohenden Behinderung nicht abgelehnt werden. Aktuell werden in 62 Lübecker Kitas 325 Kinder mit Behinderungen betreut und gefördert. Auf Grundlage der Landesförderrichtlinie „Kompetenzteams Inklusion“ hat in Lübeck 2023 das trägerübergreifende Kompetenzteam Inklusion seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Weiterentwicklung eines inklusiven frühkindlichen Bildungssystems. Kitas und Kindertagespflegestellen stehen hierfür umfangreiche Beratungs- und Fortbildungsangebote zur Verfügung.
Die Hansestadt Lübeck hat die Vernetzung von Eltern von Kindern mit Behinderung im Jahr 2023 aktiv unterstützt. Aus dieser Netzwerkarbeit ist die „Initiative Inklusion“ entstanden, die mittlerweile einen Sitz als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss hat, um als selbstorganisierter Zusammenschluss zur Selbstvertretung (§ 4a SGB VIII) die Interessen von Eltern von Kindern mit Behinderung zu vertreten.
Barriere 8 - Chancen auf wohnortnahe Freundschaften
Frage Müller-Lornsen:
Ein Austausch zwischen der EGH und den Jugendzentren hat stattgefunden. Mit welchem Ergebnis? Kinder mit Behinderungen können häufig nicht allein „losziehen“ und Freunde treffen. Hier ist z.B. eine Assistenz notwendig.
Antwort Jugendarbeit:
Ein Austausch zwischen EGH und den Jugendzentren hat zwecks gegenseitigem Informationsaustausch stattgefunden. Da sich aufgrund einer Umorganisation der EGH (künftig Zugehörigkeit zum Bereich Familienhilfen) noch vieles ändern wird, konnten noch keine näheren Absprachen zur Kooperation getroffen werden. Grundsätzlich besteht hierzu jedoch auf beiden Seiten eine hohe Bereitschaft.
Frage Müller-Lornsen:
Spielplätze – Bei der Wartung eines jeden Spielplatzes müssen inklusive Spielelemente in jedem Spielplatz eingefügt werden. Ein neuer großer inklusiver Spielplatz, der viele Kilometer weit entfernt ist, hat nur Nutzen für Familien, die in einem unmittelbaren Umfeld wohnen. Die Umsetzung eines neuen Spielplatzes in 2025 ist zeitlich weit entfernt.
Wurde bereits mit der Umsetzung von sozialräumlichen Angeboten wie bspw. Spielplätze oder Multifunktionsplätzen begonnen, wenn ja, wo und wann ist die Fertigstellung geplant, wenn nein wieso nicht?
Antwort Stadtgrün und Verkehr:
Grundsätzlich wird mittlerweile bei sämtlichen Neuplanungen und Grundüberholungen berücksichtigt, dass Spielplätze und Freiräume zum Spielen für alle Menschen erreichbar und nutzbar sein müssen. Das bedeutet, dass wir noch verstärkter ein Augenmerk auf die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Spielflächen selbst, einzelner Spielgeräte und Aufenthaltsbereiche, auf die Ausgestaltung und Materialität der einzelnen Oberflächen der unterschiedlichen Wege- und Fallschutzflächen sowie das Ansprechen aller Sinne legen.
Der Kinderspielplatz Ostpreußenring in Kücknitz beispielsweise berücksichtigt all diese Grundsätze, ist fertiggestellt und seit einigen Monaten in der Nutzung. Für 2024/2025 sind unter anderem der Spielplätze Waisenhofstraße in St. Lorenz Nord sowie Kanalstraße in der Innenstadt für eine inklusive und möglichst barrierefreie Umgestaltung vorgesehen. Bei der Projektplanung wird der Bedarf aller Stadtteile bewertet und berücksichtigt.
Barriere 9, 10 fehlen:
9: Außerschulische Freizeit- und Bildungsangebote sollen auch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Anspruch genommen werden können.
Antwort Jugendarbeit:
In allen Jugendzentren haben in 2023 spezielle Aktionen mit dem Schwerpunkt Inklusion stattgefunden - z. B. ein Talentcampus, Angebote im Offenen Ganztag für Förderschulen, Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Special Olympic Games, Ferienangebote in Kooperation mit den Marli-Werkstätten, Ferienpassaktionen, Kinder-Hanse-Tage, Sporthallenangebote, etc.
Weiterhin wurden im Ferienpass Assistenzen für Kinder mit Behinderung angeboten, die Eltern kostenfrei in Anspruch nehmen konnten.
Die Einrichtungen haben ihre Flyer und Aushänge in leichter Sprache verfasst, zudem an der Inklusionsmesse teilgenommen, um sichtbarer zu werden.
Grundsätzlich sind alle (!) jungen Menschen in den Jugendzentren willkommen, gleichgültig ob mit oder ohne Behinderung. Die Mitarbeitenden leisten viel Aufklärungsarbeit, um diesen Gedanken zu verbreiten.
10: Übersicht über inklusive Kinder- und Jugendfreizeitangeboten für Familien, Kinder und Jugendliche schaffen.
Wurden die Ziele erreicht, wenn ja, welches Konzept wird verfolgt, welche Angebote und wo ist die Übersicht nachzulesen, wenn nein, wieso nicht?
Antwort Schule & Sport:
Im Bildungsportal findet sich unter www.luebeck.de/foerderbedarf eine Übersicht über inklusive Angebote.
Antwort Jugendarbeit:
Der Lübecker Jugendring hat die Aufgabe übernommen, eine Auflistung der Vereine zu erstellen, die inklusive Angebote bereithalten. Diese ist noch in Arbeit.
Nach Auskunft von Herrn Bernet sind alle Vereine offen für Kinder/Jugendliche mit Behinderung.
Der Ferienpass wurde bereits im letzten Jahr mit Hinweis auf Assistenzmöglichkeiten und Fortbildungsangeboten für die Anbieter der Ferienpassaktionen hinsichtlich Inklusion gedruckt und wird auch in diesem Jahr entsprechend gestaltet.
Barriere 11- Gewalt
Frage Müller-Lornsen:
Ein Konzept zur Gewaltprävention wird eingefordert und festgeschrieben. Wann ist das Konzept fertig? Wann kann mit der Umsetzung begonnen werden?
Antwort Jugendarbeit:
Die städtischen Jugendzentren und die freien Träger arbeiten auf der Grundlage eines „Schutzkonzeptes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“, das vom Bereich Jugendarbeit erstellt wurde. Dieses gilt für alle (!) Kinder und Jugendliche und damit selbstverständlich auch für Personengruppen mit Behinderung.
Barriere 12 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Verzahnung Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Gesundheitsfürsorge.
Wurde eine Fachärzt:in innerhalb der Veraltung angesiedelt, wenn nein, aus welchem Grund?
Hierzu liegt keine Rückmeldung vor.
Barriere 14 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Freiflächen: Plätze der Begegnung im Quartier fehlen
Wurde die Verzahnung von Schulen und Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit und anderen sozialen Einrichtungen, um ausreichend Freiflächen zu schaffen und inklusive Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, vorangetrieben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort Jugendarbeit:
Der Bereich Jugendarbeit arbeitet derzeit daran, freie Flächen für Kinder und Jugendliche freizugeben. Deren Ausgestaltung wird unter inklusiven Gesichtspunkten bearbeitet.
Antwort Stadtgrün und Verkehr
Für die Entwicklung der städtischen Grün- und Freiflächen steht der Bereich Stadtgrün und Verkehr unter anderem in engem Austausch mit den Bereichen Jugendarbeit, Schule und Sport aber auch den Kindertageseinrichtungen.
So könnte mit dem Projekt „Beim Drögenvorwerk“ mit Unterstützung des Bereichs Jugendarbeit ein neuer Stadtteilpark entstehen, der sein Hauptaugenmerk auf das inklusive Begegnen, Bewegen und Spielen der Menschen im Quartier legt. Die Umsetzung der Maßnahme war für 2025 vorgesehen. Durch einen Begleitbeschluss zum Haushalt 2025 ist diese Maßnahme auf 2026 geschoben worden. Zudem soll eine Planungsvariante mit verringerten Kosten vorgelegt werden.
Barriere 15 – Verselbständigung
Frage Müller-Lornsen:
Um welche Wohngemeinschaft handelt es sich, wann wird diese voraussichtlich umgesetzt, wie sieht das Konzept aus, gibt es einen Leistungserbringer im Hintergrund und wenn ja, welchen? Was beinhaltet die Leistungsvereinbarung? Wäre es auch möglich die Leistung im Rahmen des Persönlichen Budgets zu beantragen, um so die Wahlmöglichkeiten der leistungsberechtigten Menschen zu erhöhen? Wenn ja, zu welchem Satz wäre das möglich?
Antwort der EGH:
Eine Wohngruppe ist umgesetzt worden. Die Wohngruppe ist nicht an einen Leistungserbringer gekoppelt, daher gibt es keine Leistungsvereinbarung. Die leistungsberechtigten Personen können ihren Leistungserbringer frei wählen. Eine Leistungserbringung im Rahmen des Persönlichen Budgets ist möglich, die Budgethöhe wird im Einzelfall ermittelt.
Frage Müller-Lornsen:
Im Teilhabeplan steht die Handlungsempfehlung: Bereits bestehende Konzepte sollten erprobt werden. Wurden bislang bestehenden Konzepte erprobt und wenn nein, warum nicht?
Antwort der EGH
Eine Verwirklichung neuer ambulanter Angebote im Bereich Wohnen ist erfolgt und wird noch in den nächsten Jahren erfolgen.
Barriere 17 fehlt:
Isolation: Freundschaften / Partnerschaften vom M.m.B.
Welche inklusiven Freizeitangebote konnten etabliert werden?
Antwort Jugendarbeit:
Wie unter Barriere 9 beschrieben gibt es bereits diverse Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Diese ermöglichen durchaus Kontakte untereinander und auch das Entstehen von Freundschaften. Insbesondere in der Einrichtung „Mixed Pickles“, die sich auf Menschen mit Behinderung spezialisiert hat, findet das Knüpfen von Freundschaften und Partnerschaften bereits lange statt.
Barriere 18 - Eltern mit Behinderung
Frage Müller-Lornsen:
Die Empfehlung war, dass das Netzwerk „Frühe Hilfe“ ausgebaut werden soll. Ist das geschehen, und wenn ja in welchem Umfang. Wenn nein, warum nicht?
Antwort Jugendhilfeplanung:
Für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wurde bei der Hansestadt Lübeck im Bereich Familienhilfen eine Koordinatorinnenstelle besetzt. Mindestens zweimal jährlich findet ein umfangreiches Netzwerktreffen statt, bei dem zahlreiche Lübecker Institutionen der Kinder und Jugendhilfe vertreten sind. Regelmäßige Qualitätszirkel vertiefen den Austausch zu aktuellen Themen. Im Netzwerk wird die Zusammenarbeit unterschiedlicher für die Frühen Hilfen relevanten Einrichtungen und deren Fachkräfte koordiniert, um Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten.
Handlungsfeld Schule und Bildung
Barriere 1 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase:
Wurde die flexible Schuleingangsphase umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort Schulamt:
Die flexible Schuleingangsphase wird selbstverständlich an allen Lübecker Grundschulen schulgesetzkonform umgesetzt. Die Feststellung des Förderbedarfes erfolgt als Einzelfallentscheidung individuell auch schon vor Klasse 3. Grundlage ist die geltende Sonderschulverordnung.
Fragen dazu können ans Schulamt gerichtet werden.
Barriere 2 – Grundschulkinder mit Erziehungshilfebedarf
Frage Müller-Lornsen:
Wie wurde das Angebot ausgebaut? Um welche Angebote wurde es erweitert?
Antwort Schulsozialarbeit:
Der Ausbau der Schulsozialarbeit an den Lübecker Schulen ist nachzulesen unter
https://www.luebeck.de/files/stadtleben/bildung/2022-04-Bericht_%20Schulsozialarbeit.pdf
Barriere 4 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Schulübergänge optimieren. Wurden Konzepte für die Gestaltung der Übergänge erarbeitet und wenn ja, wie sehen diesen aus? Wenn nein, warum nicht?
Antwort Schulamt:
Es gibt eine Reihe von Konzepten zur Gestaltung der Übergänge, die erfolgreich umgesetzt werden. Die Vernetzung der Schulen zur Begleitung der Übergänge ist in Lübeck vorbildhaft und sehr gut organisiert. Fragen hierzu beantwortet das Schulamt.
Barriere 5 – Baulicher Zustand der Schulgebäude und Barriere 6 – Schulraumprogramm
Frage Müller-Lornsen:
Wann rechnet die Hansestadt Lübeck damit, alle Schulen barrierefrei umgestaltet zu haben? Welche Schulen in Lübeck sind aktuell barrierefrei nutzbar?
Antwort GMHL:
Eine wirklich komplette Barrierefreiheit, die sich auf alle funktionalen Einschränkungen (physische und psychische) von möglichen Schüler: innen bezieht, wird im derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich sein. Derzeit verfügt die HL über 56 Schulen, für die sie die Schulträgerschaft inne hat. 23 dieser Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz und schränken daher bauliche Maßnahmen ein. Bei allen umfassenden investiven Maßnahmen werden sämtliche, dem Gebäudebestand entsprechend mögliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit in die Planung einbezogen und, in Abstimmung mit dem FB 4 (Schule & Sport), im Rahmen des Projektes umgesetzt.
Parallel dazu werden anlassbezogen Einzelmaßnahmen durchgeführt (z. B. Akustikmaßnahmen für Gehörthemen, Beleuchtungsanpassungen für Sehthemen etc.). Auch kleinere Maßnahmen, wie der Einbau eines Treppenliftes, sind baugenehmigungspflichtig und daher nicht immer kurzfristig umsetzbar.
Als barrierefrei kann derzeit nur die Prenski-Schule bezeichnet werden. Ansonsten liegt eine Barrierefreiheit zumindest im Bereich der Erschließung z. B. in folgenden Schulen vor (bzw. ist in Umsetzung bzw. ist geplant): Albert-Schweitzer-Schule, Bugenhagen-Schule (geplant), Kaland-Schule (Umsetzung), Matthias-Leithoff-Schule (geplant), Maria-Montessori-Schule (geplant), Julius-Leber-Schule, Carl-Jacob-Burghardt-Gymnasium, Schule Lauerholz, Baltic-Schule, Schule Falkenfeld, Schule Grönauer Baum (geplant), Hanse-Schule, Schule an der Wakenitz, Emil-Possehl-Schule und weitere. Barrierefreie Sanitäranlagen sind teilweise vorhanden.
Barrieren 7,8,9 fehlen
7: Personalsituation an allen Schulen verbessern:
8: Klassenstärke reduzieren
9: Pflegeassistenz auch an Regelschulen vorhalten
Ist das geschehen, wenn ja, wie sieht es in der Umsetzung aus, wenn nein, warum nicht?
Antworten des Schulamtes
zu 7: Lübeck steht vergleichsweise sehr gut da bei der Ausstattung mit Lehrkräften. Bis auf wenige Sonderpädagog:innenstellen sind momentan alle Planstellen besetzt trotz Fachkräftemangel.
zu 8: Kleinere Klassen sind aufgrund der Ressourcenlage nicht möglich. Kleinere Klassen bedeuten mehr Bedarf an Lehrkräften und an Klassenräumen. Beides ist leider nur begrenzt vorhanden.
zu 9: Pflegeassistenz ist gemäß der Landesverordnung nur an den Förderzentren vorhanden. Die Einstellung von Pflegepersonal ist nicht Kernaufgabe der Schule.
Weitere Fragen hierzu beantwortet das Schulamt.
Barriere 10 - Inklusive Kinder- und Freizeitangebote
Frage Müller-Lornsen:
Geht es nicht um „inklusive Kinder-Freizeitangebote“, sondern um das Pflegepersonal in Förderzentren. Wurde die Situation verbessert, wenn ja, wie? Und wenn nein, warum nicht?
Antwort Schule & Sport:
Das Pflegepersonal soll kurzfristig auf 1 sozialpädagogische Fachkraft pro 18 Schüler:innen aufgestockt werden.
Die Einstellung medizinischer Fachkräfte ist aktuell noch in Prüfung. Hierfür soll vorerst eine Rückkopplung mit anderen Kommunen stattfinden, ob dort medizinische Fachkräfte an Förderzentren tätig sind.
Aktuell stehen im Stellenplan keine Stellen zur Einstellung medizinischen Personals zur Verfügung. Diese könnten frühestens je nach Ergebnis der Auswertung für den Haushalt 2025 Stellen beantragt werden.
Barriere 11 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Vernetzung der Schulen optimieren. Finden regelmäßig auch nicht-schulamtsgebundene Treffen statt, um die Vernetzung untereinander zu verbessern, wenn nicht, warum nicht?
Antwort Schulamt:
Die Lübecker Schulen aller Schularten sind gut miteinander vernetzt. Es gibt eine Fülle von Austauschformaten zu unterschiedlichen Themen.
Barriere 12 - Nachmittagsbetreuung an offenen Ganztagsschulen
Frage Müller-Lornsen:
Unter welchen Voraussetzungen ist die Nachmittagsbetreuung an offenen Ganztagsschulen einkommens- und vermögensfrei und somit für alle Schüler:innen zugänglich?
Antwort der EGH:
Angebote des Offenen Ganztags sind der Teilhabe an Bildung zugeordnet und damit einkommens- und vermögensunabhängig, wenn sie im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen und unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt werden, an den stundenplanmäßigen Unterricht anknüpfen und in den Räumlichkeiten der Schule durchgeführt werden.
Frage Müller-Lornsen:
Gibt es eine AG, an denen Kinder mit Behinderungen teilnehmen können? Wenn ja, an welchen Schulen und was für eine AG ist das genau? Gibt es mehrere AGs? Wenn nein, aus welchem Grund?
Antwort Schule & Sport:
Wenn es sich um eine Teilhabe an Bildung/ AGs der offenen Ganztagsschule handelt, ist die Voraussetzung für eine Beantragung einer Schulbegleitung bei der EGH einkommens- und vermögensfrei möglich.
Grundsätzlich stehen an den Schulen die vielfältigen AG-Angebote auch für Kinder mit einer Behinderung offen. Die AG-Teilnahme ist jedoch immer abhängig von der Behinderung bzw. dem Assistenzbedarf.
Ein gutes Beispiel ist die Paul-Klee-Schule. Hier werden aktuell 13 Kinder mit einem Förderstatus zur Geistigen Entwicklung (GE) beschult. Der Träger CVJM bietet unterschiedliche AGs an, an denen Kinder mit Behinderung teilnehmen können, z.B. Theater-AG, Gitarren-AG oder auch Basteln mit Naturmaterialien. Die Teilnahme ist von den individuellen Voraussetzungen des Kindes abhängig. Grundsätzlich stehen alle AG-Angebote der Schule auch den Kindern mit einem GE-Status offen.
Antwort der EGH:
Schule und Sport hat gemeinsam mit der Eingliederungshilfe an einigen Schulen gemeinsam modellhaft den „Ganztag an Schule“ implementiert, so dass an diesen Schulen Kinder mit Behinderungen an Angeboten teilhaben können.
Barriere 13
Frage Müller-Lornsen:
Ausbau an Schulsozialarbeit an den Förderzentren. Wie hat sich hier die Personalstärke in den Jahren 2018-2023 verändert?
Antwort Schulsozialarbeit:
Alle FÖZ sind inzwischen mit Schulsozialarbeit versorgt im Umfang von mindestens 7 Wochenstunde pro Schule. Die Personalstärke ist seit 2018 von 0,5 Stellen um 0,7 Stellen auf 1,2 Stellen aufgestockt worden und hat sich damit mehr als verdoppelt.
Barriere 14 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Schülerinnen mit Behinderungen sollen die Schulnetzwerkangebote im Stadtteil nutzen können. Wurde die Barriere bearbeitet, wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort Schule & Sport:
Stadtteilbezogen existieren Schulnetzwerk-Angebote, diese beziehen sich v.a. auf die Angebote in Jugendzentren, Vereinen o.ä. / Im Prinzip sind die Nachmittagsangebote offen für alle.
Die Barriere Freizeitmöglichkeiten am Nachmittag wird bearbeitet durch eine Arbeitsgruppe von
Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit zum Ansatz der inklusiven Jugendarbeit.
Barriere 16 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Barrierefreie Informationsmöglichkeiten über bestehende Angebote und barrierefreier Zugang zu den Veranstaltungen. Wurde das Ziel umgesetzt, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?
Antwort VHS:
Mit dem Relaunch der Webseite der VHS Lübeck im Sommer 2023 wurde eine Vorlesefunktion integriert. Die Veranstaltungsräume der VHS am Falkenplatz 10, die barrierefrei zugänglich sind, sind auf der Webseite entsprechend gekennzeichnet. Dies soll zeitnah durch weitere Informationen ergänzt werden. Auch für die von der VHS Lübeck genutzten Räume in externen Gebäuden sollen entsprechende Hinweise erfolgen.
Im gedruckten Programmheft werden zukünftig ebenfalls detailliertere Informationen aufgenommen.
Ist bekannt, dass eine Kursteilnehmerin oder ein Kursteilnehmer einen barrierefreien Zugang zum Kursraum benötigt, wird der Kursort nach Möglichkeit entsprechend gewählt. Das Gebäude in der Hüxstraße 118-120 kann ohne die Nutzung von Treppen nicht betreten werden, so dass Kurse möglichst an den Falkenplatz verlegt werden, wenn der Bedarf vorhanden ist.
Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung
Barriere 1 - Wissensdefizite/ Vorurteile durch Arbeitgeber:innen
Frage Müller-Lornsen:
Wie viele Menschen nutzen das Budget für Arbeit? Wie hat sich die Anzahl seit der Einführung dieser Leistungsform jährlich verändert?
Antwort der EGH:
Drei oder weniger Personen nutzen das Budget für Arbeit oder haben dieses beantragt.
Barriere 2 – Zugänglichkeit
Frage Müller-Lornsen:
Wie genau ist der aktuelle Umsetzungsstand der Übersetzung von Verwaltungspapieren in „leichte Sprache“? Wäre es für die Verwaltung nicht von der Umsetzung günstiger, wenn man sich in Zukunft nur noch auf Verwaltungsdokumente in „leichte Sprache“ einigt? Wenn nein, wieso nicht?
Antwort vom FBC 1:
Wie bereits mitgeteilt, ist der Internetauftritt der Hansestadt Lübeck überarbeitet und deutlich barrierefreier gestaltet geworden. Es besteht die Möglichkeit durch individuelle Einstellungen die Internetseite für viele Einschränkungen „lesbarer“ zu machen. Auch die Möglichkeit des Vorlesens ist gegeben.
Eine generelle Nutzung von Leichter Sprache für Verwaltungsdokumente ist nicht möglich, z.B. Verwaltungsakte/Bescheide beinhalten auch formale Erfordernisse, wie u.a. eine Rechtsbehelfsbelehrung. Im FB 2, Stabsstelle Migration und Ehrenamt, wird derzeit der Bedarf für, in Leichte Sprache zu „übersetzende“ Verwaltungsdokumente erhoben. Dies stellt die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe zur Übersetzung in Leichte Sprache im weiteren Verfahren dar. Alternative Übersetzungsmöglichkeiten werden geprüft.
Barriere 3,4,5, fehlen:
3: Selbstständiges Erreichen der Arbeitsstätte.
4: Ausbau der Beratung von Arbeitgeber:innen
5: Bewährte Projekte langfristig bzw. dauerhaft umsetzen.
Wurde das Ziel erreicht, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?
Hierzu liegt keine Rückmeldungen vor.
Handlungsfeld Bauen, Wohnen, Verkehr
Barriere 2 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Informationen über das Angebot barrierefreier / barrierearmer Wohnungen verbessern.
Wurde das Ziel erreicht, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?
Antwort Wohnungsbauförderung/Wohnungsvermittlung:
Grundsätzlich würde der Bereich Soziale Sicherung eine Übersicht über die barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen für sehr sinnvoll halten. Für ein entsprechendes Verzeichnis über barrierefreie/barrierearme Wohnungen in der HL fehlt aber jegliche Datenbasis, da vor allem private Anbieter auf dem Wohnungsmarkt aktiv sind, über deren Angebot keinerlei Überblick besteht. Die Schaffung einer solchen Übersicht würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern, zumal es keine Meldeverpflichtung der Vermieter an diese „Börse“ gibt und das Verzeichnis ständig aktualisiert werden müsste. Daher wurde diese Idee nicht weiterverfolgt.
Barriere 3 - Selbstbestimmte Lebensführung
Frage Müller-Lornsen:
Wie sieht der Einsatz der geeinten SHIP Instrumente aus und wie werden leistungsberechtigte Menschen konkret in der selbstbestimmten Lebensführung unterstützt? Wie haben sich hier die Zahlen seit Einführung verändert, und was kann noch getan werden, um die selbstbestimmte Teilhabe weiter zu fördern?
Antwort der EGH:
SHIP – Instrumente werden genutzt und eingesetzt, immer personenzentrierte Einzelfallbetrachtung, Bedarfsermittlung und Unterstützung.
Barriere 4 - Verkehrsinfrastuktur
Frage Müller-Lornsen:
Wie viele bestehenden Haltestellen gibt es, die barrierefrei umgebaut werden müssen und gibt es Prioritäten, welche Haltestellen als erstes, zweites, usw. umgebaut werden?
Antwort Stadtgrün und Verkehr:
Auf dem Lübecker Stadtgebiet gibt es etwas über 400 Haltestellen, wobei jeder Haltestelle mehrere Haltepunkte zugeordnet sind. So sind am exemplarischen Beispiel der Bushaltestelle Talweg drei Haltepunkte zugeordnet (Haltepunkt 2331 für den gesamten Verkehr stadteinwärts, 2332 für die Linie 5 stadtauswärts, 2333 für die Linien 6 und 16 stadtauswärts).
Die Hansestadt Lübeck ist dazu verpflichtet, für alle Bushaltestellen im Stadtgebiet die Barrierefreiheit herzustellen. Dafür sind die Bushaltestellen in vier Prioritätenklassen aufgeteilt. Die Aufteilung in die Prioritätenklassen erfolgte nach einer Gewichtung der Bedeutung der Bushaltestelle bezüglich des Fahrgastaufkommens, der Nähe zu Aufkommensschwerpunkten, der in Teilen bereits bestehenden Barrierefreiheit, sowie der Machbarkeit des Umbaus. Gerade aufgrund der Machbarkeit kann es jedoch vorkommen, dass im Laufe von Fahrbahnsanierungen, bzw. generellen Baustellen, Bushaltestellen mit einem relativ geringen Fahrgastaufkommen vorgezogen werden, da die bereits bestehende Baustelle den Ausbau enorm erleichtern kann.
Es ist jedoch auch zu bedenken, dass Barrierefreiheit nicht ein binärer Zustand ist, sondern sich auf einem Spektrum bewegt. Einschränkungen in der Mobilität können sowohl motorisch, sensorisch und kognitiv sein. Eine Haltestelle, die z.B. Bodenindikatoren (Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder) aufweist, sonst aber nicht weiter ausgebaut ist, ist zumindest teilweise barrierefrei. Es ist das Ziel, den Grad der Barrierefreiheit insgesamt zu erhöhen, jedoch entwickeln sich die Lösungsansätze zur Barrierefreiheit stetig fort. Von daher sind auch die bereits ausgebauten Bushaltestellen auf der Prioritätenliste zum erneuten Ausbau erfasst, wenn auch mit einer geringen Priorität.
Handlungsfeld Gesundheit und Pflege
Barriere 1,2 fehlt:
1: Zugänglichkeit sicherstellen
2: Einer Vereinsamung entgegenwirken
Wurde die Ziele erreicht, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?
Hierzu liegt keine Rückmeldung vor.
Barriere 4 fehlt:
Frage Müller-Lornsen:
Sensibilisierung erreichen: Gab es bereits Infoveranstaltungen, wo dieses Ziel erreicht wurde, wenn nein, warum nicht?
Antwort der EGH:
Teilnahme der EGH an unterschiedlichsten AG des GA, beim Pflegebedarfsplan, dadurch Vernetzung und Sichtbarkeit der EGH Themen
Handlungsfeld Handlungsbedarf in der Verwaltung und den Eigenbetrieben
Barrieren 2 und 3 – Baulicher und Räumlicher Zustand der Dienstgebäude und Einrichtungen
Frage Müller-Lornsen:
Wurden die Ziele erreicht, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?
Antwort GMHL:
Unter Bezugnahme unserer Antwort zur Anfrage vom 19.05.2023 verweisen wir darauf, dass die Aussage, dass ein Großteil der Lübecker Dienstgebäude nicht barrierefrei zugänglich oder nutzbar sei, nicht mehr der Realität entspricht.
Im Zuge der räumlichen Re-Organisation der Verwaltung wurden seit 2018 diverse Gebäude angemietet, die allesamt barrierefrei zugänglich bzw. nutzbar sind und darüber über beispielsweise Behinderten-WCs oder ausreichend große Aufzüge (wo erforderlich) verfügen. Die entsprechenden Standorte sind der Antwort zur Anfrage vom 19.05.2023 zu entnehmen. Zudem sind alle Verwaltungsstandorte die über externen Kund:innenverkehr verfügen mit einem taktilen Leitsystem ausgerüstet worden (siehe ebenfalls unsere Antwort zur Anfrage vom 19.05.2023).
Mit diesen Maßnahmen konnten, auf die genannten Objekte bezogen, die Ziele der Barrieren 2 und 3 erreicht werden.
Zu den weiteren Standorten der Verwaltung nehmen wir hinsichtlich der Zielerreichung wie folgt Stellung:
- Fleischhauerstraße 20: Hierbei handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt aufgrund dessen die vollständige Barrierefreiheit nicht zu erreichen ist. Das Gebäude verfügt zwar über einen Aufzug, dieser befindet sich jedoch im „Hochparterre“. Um dieses Podest zu erreichen ist es zumindest gelungen, einen Treppenlift zu installieren, der eine spürbare Verbesserung erzielt, auch wenn dadurch keine vollumfängliche Barrierefreiheit erreicht werden konnte.
- Fischstraße 1-3: Aufgrund des schmalen Gehwegs lässt sich vor dem Eingang keine Rampe errichten, sodass ein man dieses Gebäude stets nur durch die Überwindung einer Stufe erreichen wird. Im Gebäude sind die Flächen barrierefrei nutzbar und es verfügt über 2 ausreichend große Aufzüge. Zu beachten ist, dass es bei diesem Objekt zu keinem externen Kund:innenverkehr kommt.
- Fischstraße 2-6: Das Gebäude ist barrierefrei nutzbar und zugänglich. Es verfügt über ein Behinderten-WC. Im Zuge der geplanten Sanierung wird geprüft, ob der Aufzug vergrößert werden kann.
- Fackenburger Allee 27-29: Das Gebäude (Nr. 29) ist barrierefrei zugänglich und verfügt über einen Aufzug.
- Meesenring 7: Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich bzw. nutzbar und verfügt über einen Aufzug, sowie über ein Behinderten-WC.
- Meesenring 8: Das Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich, hat aber auch keinen externen Kund:innenverkehr. Im Zuge der vorgesehenen Sanierung ist die Errichtung eines Aufzugs und eines Behinderten-WCs vorgesehen.
- Mühlendamm 10-14/Kleiner Bauhof 11: Hierbei handelt es sich um ein zum Großteil denkmalgeschütztes Objekt aufgrund dessen die vollständige Barrierefreiheit nicht zu erreichen ist. Der Gebäudebereich, der über Publikumsverkehr verfügt, wurde kürzlich baulich angepasst, ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Großer Bauhof 12-14: Der Standort ist nicht barrierefrei und aufgrund seines Denkmalstatus auch nicht barrierefrei herrichtbar.
- Moislinger Berg 1: Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und im durch Publikum genutzten Bereich barrierefrei nutzbar. Es verfügt über ein Behinderten-WC.
- Kirchplatz 7b: Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und im durch Publikum genutzten Bereich barrierefrei nutzbar. Es verfügt über ein Behinderten-WC.
- Ziegelstraße 2: Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und nutzbar. Es verfügt über ein Behinderten-WC und über einen ausreichend großen Aufzug.
- Adolf-Ehrtmann-Straße 3: Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und im durch Publikum genutzten Bereich barrierefrei nutzbar. Es verfügt über ein Behinderten-WC.
- Schildstraße 12-14: Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und im Erdgeschoss barrierefrei nutzbar. Aufgrund seines Denkmalstatus sind weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit schwer umzusetzen.
Barriere 5 – Information und Kommunikation
Frage Müller-Lornsen:
Wann ist mit der Fertigstellung der Schriftstücke zu rechnen?
Mit Beteiligung der Stabsstelle Migration und Ehrenamt wird zurzeit eine Ausschreibung vorbereitet; alternative Übersetzungsmöglichkeiten werden geprüft. Die Bedarfserhebung wird in 2024 abgeschlossen. Der weitere Zeitstrahl hängt vom Bedarfsumfang und dem Prüfergebnis der alternativen Übersetzungsmöglichketten ab. Er wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Anlagen
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