Vorlage - VO/2024/13179  

Betreff: Zustimmung zur Wiederwahl der Stadtwehrführung sowie zur Wahl/Wiederwahl von Ortswehrführungen und stellvertretenden Ortswehrführungen in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Kuhlmann, Katja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.05.2024 
6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Wiederwahl von Sven Klempau (Freiwillige Feuerwehr Moisling) zur Stadtwehrführung wird gem. § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) zugestimmt.

 

Der Wahl/Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu Ortswehrführungen bzw. stellvertretenden Ortwehrführungen wird gem. § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) zugestimmt.

 

Zu Ortswehrführungen

Dietrich-Michael Morr  Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Wiederwahl)

Philipp Abraham  Freiwillige Feuerwehr Wulfsdorf-Vorrade (Neuwahl)

Daniel Andre Falk  Freiwillige Feuerwehr Padelügge-Buntekuh (Neuwahl)

Peer Nielsen   Freiwillige Feuerwehr Moorgarten (Neuwahl)

Oliver Teß   Freiwillige Feuerwehr Moisling (Wiederwahl)

Ralf Gutjahr   Freiwillige Feuerwehr Groß Steinrade (Wiederwahl)

Pascal Steffien  Freiwillige Feuerwehr Ivendorf (Neuwahl)

 

Zu stellvertretenden Ortswehrführungen

Roman Stödt   Freiwillige Feuerwehr Dänischburg (Wiederwahl)

Nico Grallert   Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Wiederwahl)

Mike Schuppenhauer  Freiwillige Feuerwehr Wulfsdorf-Vorrade (Neuwahl)

Pascal Schulte   Freiwillige Feuerwehr Padelügge-Buntekuh (Neuwahl)

Sebastian Blieffert  Freiwillige Feuerwehr Moisling (Wiederwahl)

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

entfällt

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 11 Abs. 3, § 15 Abs. 3 BrSchG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Stadtwehrführung
 

Die Mitgliederversammlung des Stadtfeuerwehrverbandes der Hansestadt Lübeck hat am 15.03.2024 die Wahl vollzogen und Herrn Sven Klempau erneut zur Stadtwehrführung gewählt.

 

Gem. § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) bedarf die Wahl der Stadtwehrführung der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) ist zur Stadtwehrführunghlbar, wer am Wahltage

 

  1. als Kreis-, Stadt-, Amts-, Gemeinde-, oder Ortswehrführung oder Stellvertretung tätig ist oder war oder als Zugführung oder Stellvertretung einer freiwilligen Feuerwehr angehört,
  2. an Lehrgängen zum Führen von Verbänden und Leiten einer Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat und
  3. zur Ortwehrführung wählbar ist.

 

Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) ist zur Ortswehrführung wählbar, wer am Wahltage

 

  1. die Truppführerausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Führungslehrgänge an der Landesfeuerwehrschule des Landes Schleswig-Holstein erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch dieser Führungslehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und
  4. das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Diese Voraussetzungen werden von dem Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Die Niederschrift über die vollzogene Wahl und der Personalbogen liegen vor. Die Leitung der Berufsfeuerwehr befürwortet

gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.

 

 

Ortswehrführungen/stellvertretende Ortswehrführungen

 

Die aktiven Mitglieder:innen der Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ortswehrführungen bzw. stellvertretenden Ortswehrführungen gewählt.

 

Gem. § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.

Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren in den kreisfreien Städten ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BrSchG das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

 

Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) ist zur Ortwehrführung wählbar, wer am Wahltage

 

  1. die Truppführerausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Führungslehrgänge an der Landesfeuerwehrschule des Landes Schleswig-Holstein erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch dieser Führungslehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und
  4. das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Diese Voraussetzungen werden von den Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Niederschriften über die vollzogenen Wahlen und die Personalbögen liegen vor. Die Leitung der Berufsfeuerwehr befürwortet

gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.

 

 


Anlagen