Vorlage - VO/2024/13160-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Andreas Müller (LINKE & GAL): Bezahlkarten für Asylsuchende in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Timmermann, Gitte
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
07.05.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die von AM Müller gestellten Fragen gem. der VO/2024/13160 beantwortet der Bereich Soziale Sicherung wie folgt:

 

 


Begründung

Frage 1:

Welche zusätzlichen Belastungen kommen auf die Mitarbeitenden des Bereichs Soziale Sicherung zu, sollte in Lübeck die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen im Herbst eingeführt werden müssen und das bisherige System ablösen? Wie hoch ist der voraussichtliche (zeitliche) Aufwand der Umstellung der Systeme? Wer wird diese zusätzliche Aufgabe übernehmen?

 

Antwort zu 1:

Da die konkrete Umsetzung noch aussteht, kann der genaue (zeitliche) Aufwand noch nicht beziffert werden. Es ist in jedem Fall mit der notwendigen Eingabe der Kartennummer der neuen Debit-Karte pro Fall zu rechnen. Aufgrund der rechtlichen Änderungen muss dann noch ein Änderungsbescheid pro Fall erlassen werden. Diese Aufgaben müssen die Sachbearbeiter:innen, die für die Fallakte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, übernehmen.

 

Frage 2:

Wie viele Menschen würde die Einführung der Bezahlkarte in Lübeck voraussichtlich betreffen?

 

Antwort zu 2:

Rund 1300 Personen (ca. 700 Haushalte/Fälle) erhalten Asylbewerberleistungen in Lübeck. Es ist noch unklar, ob auch diejenigen, die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ebenfalls eine Bezahlkarte bekommen sollen.


 

 

 

Frage 3:

Wie viele Karten wird es für Paare und Familien geben und was passiert bei Verlust der Karte?

 

Antwort zu 3:

In der Neufassung des § 5 Satz 2 Asylbewerberleistungsgesetzes wird klargestellt, dass volljährige Leistungsberechtigte voneinander unabhängig die Bezahlkarte nutzen können müssen. Dies wird in der Regel bedeuten, dass jeder Erwachsene über eine eigene Bezahlkarte verfügen muss.

Regelungen zum Verlust einer Karte sind bisher noch nicht bekannt.

 

 

Frage 4:

Welche Kosten kommen auf die Hansestadt Lübeck zu, um diese Bezahlkarte einzuführen?

 

Antwort zu 4:

Die Kosten sind noch nicht bekannt. Ebenso ist nicht entschieden, wer die Kosten trägt (Bund, Land oder Kommune).

 

Frage 5:

Wurde oder wird die Hansestadt Lübeck bei der momentanen Entscheidungsfindung auf Landesebene einbezogen?

 

Antwort zu 5:

Die Kommunen werden über die Kommunalen Landesverbände einbezogen. Es gibt eine Arbeitsgruppe, wo der Städteverband beteiligt ist. Über den Sdteverband laufen dann die Informationen an die kreisfreien Städte.

 

Frage 6:

Rechnet der Bereich Soziale Sicherung nach heutigen Kenntnisstand damit, dass der Verwaltungsaufwand damit vereinfacht oder erschwert wird oder gleichbleibt?

 

Antwort zu 6:

Der Aufwand kann erst eingeschätzt werden, wenn die Rahmenbedingungen klar sind.

 

 


Anlagen

 

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