Vorlage - 2024/12941-01-01
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Beschlussvorschlag
In einem Informationstermin am 26.02.2024 zum Projekt Buddenbrookhaus, ist durch den Vertreter des Ministeriums als Fördermittelgeber deutlich gemacht worden, dass die aktuelle Beschlusslage der Bürgerschaft zu einem Verlust der Fördermittel führt.
Die Bürgerschaft beschließt zur Beibehaltung der Förderfähigkeit durch das Land Schleswig-Holstein, die Variante, die ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen kann.
Daher beschließt die Bürgerschaft folgendes Vorgehen:
- Der am 30.09.2021 gefasste Beschluss (VO/2021/10358 Erweiterung, Umbau und Sanierung) wird erneut beschlossen und die Realisierung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird fortgesetzt.
- Der ablehnende Beschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck") sowie der Beschluss vom 29.06.2023 (VO/2023/12331-01 AT - CDU, Bü90/Grüne, Unabhängige, VOLT-PARTEI, BM Möller (BfL): Änderungsantrag zu VO/2023/12255-01 Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" werden aufgehoben.
- Bei der Umsetzung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird der vom Eingriff betroffene Gewölbeteil zurückgebaut und entweder an anderer Stelle wieder auf- bzw. eingebaut oder sicher für eine spätere Rekonstruktion verwahrt. Eine Translozierung wird bereits bei der Fassade der Mengstraße 6 angewandt und wird auch beim Gewölbekeller als vertretbar angesehen.
Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird. Dieser Ausschuss kann mit bis zu zwei Vertreter:innen aus jeder Fraktion (und einem fraktionslosen Mitglied der BFL) besetzt werden und ist rein beratend tätig
Begründung
Herr Johannes Hartwig (Abteilungsleitung im Wirtschaftsministerium; Technologie, Tourismus und Marketing) hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 26.02.2024 deutlich gemacht, dass das Ministerium an der Realisierung des Neuen Buddenbrookhauses sehr interessiert ist, aber “erhebliche Zweifel” hat, dass die Mittel gemäß des Zuwendungsbescheides abgerufen würden. Der Bewilligungszeitraum läuft zum 31.12.2027 aus. Bei der aktuellen Beschlusslage der Bürgerschaft geht er davon aus, dass es erhebliche Abweichungen zum Bewilligungsbescheid gibt. Dies sehe er in inhaltlichen Themen, z.B. in der Museumspädagogik, in baulicher Hinsicht (neuer Bauantrag erforderlich) und insbesondere auch in den zeitlichen Verzögerungen des Projekts. Die jetzige Planung geht bei optimalem Ablauf von einer Fertigstellung des Gebäudes von Juni 2029 aus. Dabei sei die Prüfzeit durch das GMSH aus seiner Sicht sehr knapp bemessen und er würde eher 6 bis 9 Monate für realistisch halten und somit mit einer Fertigstellung im Jahre 2030 rechnen. Er habe es in seiner Praxis noch nicht erlebt, dass der Fördermittelantragsteller selbst solche erheblichen Abweichungen und Verzögerungen nach einem positiven Zuwendungsbescheid verursacht. Dieses würde bei der Beurteilung mitberücksichtigt. Die bewilligte Summe in Höhe von 19,1 Mio. € sei als Einzelförderung außerordentlich hoch. Andere Fördermittelnehmer würden zu gerne auf dieses Geld zugreifen. Ca. 9 Mio. € kämen zudem aus Bundesmitteln des GRW (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Hier sieht sich das Land in der Pflicht diese Mittel auch zweckgemäß zu nutzen.
Auf eine angesprochene mögliche Klage gegen die denkmalrechtliche Genehmigung des Bauvorhabens, äußert Herr Hartwig deutlich, dass das Ministerium auf Basis der vorliegenden Fakten handelt. Dies sind die vorliegenden Baugenehmigungen und der darauf genehmigte Förderantrag. Insofern spiele eine mögliche Klage keine Rolle.
Fazit:
Herr Hartwig, als Vertreter des Fördermittelgebers, schätzt den Verlust der Fördermittel bei der jetzigen Beschlusslage als sehr wahrscheinlich ein. Die Rückkehr zur ursprünglichen Planung, die die Grundlage des Zuwendungsbescheides darstellt, würde den Erhalt der Fördermittel sichern.
Anlagen