Vorlage - VO/2024/13003
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Beschlussvorschlag
Am Freitag, den 19. Januar 2024 wurde ein Kfz. auf der Nördlichen Wallhalb-insel vermutlich versehentlich im Travewasser des Hafens versenkt. Gem. einer Presseberichterstattung rückte die alarmierte Polizei wieder ab, weil es sich nur um einen Sachschaden handelte, also kein Menschenleben bedroht war.
Scheinbar verneinte auch die Feuerwehr Lübeck die Bergung des FZ, da zu dem Zeitpunkt sichtbar kein Benzin oder Öl austrat.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
- 1) Besteht nicht immer eine Gefahr für die Natur und Umwelt wenn sich ein
mit Öl und Benzin bestücktes KFZ. im Wasser befindet?
- 2) Warum wurde nach dem Schadenseintritt der wasserseitige Uferbereich nicht
gekennzeichnet und für den Schiffsverkehr gesperrt (unwissende, anlegende
oder vorbeifahrende Schiffe hätten sich und das Fahrzeug beschädigen
können)?
- 3) Warum wurde das versenkte Kfz. nicht sofort, z.B. durch den Einsatz der
Feuerwehrtaucher:innen, zumindestes gekennzeichnet und gesichert?
- 4) Wer war seitens der Verwaltung für eine Schadensabwendung zuständig und
kam der Bereitschaftsdienst des UNV (Gefahrenabwehrgruppe bei Unfällen
mit wassergefärdenen Stoffen) zum Einsatz um zuständigkeitshalber das
Fahrzeug sofort bergen zu lassen (u.a. Gewässerschutz)?
- 5) In welchen zeitlichen Abständen wurde die Unglücksstelle kontrolliert und
wer tat dieses mit welchem Ergebnis?
Fazit: Leider entsteht der Eindruck, dass hier nicht wie gewohnt professionell bei der
Beseitigung des Schadensereignisses agiert wurde.
Nach ersten Erkenntnissen hat „Lübeck Glück gehabt“ und uns ist eine große
Gewässerverunreinigung erspart geblieben.
Begründung
Anlagen