Vorlage - VO/2024/12955
|
Beschlussvorschlag
Werden sich die EBL beim Umweltbundesamt registrieren lassen, wie hoch ist der verwaltungstechnische Aufwand für die Registrierung und das Erstellen der Punkte Liste?
Begründung
Ziel des Gesetzes ist, die Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern sowie innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Wertstoffe zu fördern.
Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll das Gesetz auch das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.
Dieses Gesetz regelt die Produktverantwortung der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten.
Der Einwegkunststofffond wird vom Umweltbundesamt verwaltet.
Hersteller müssen sich beim Umweltbundesamt bis zum 15.05.2024 registrieren lassen.
Die Summe der von den Herstellern zu zahlende Abgabe wird auf bis zu 434 Millionen Euro/Jahr geschätzt.
Öffentliche Entsorgungsträger (EBL), die eine Erstattung ihrer Kosten aus dem Fond geltend machen wollen, müssen sich beim Umweltbundesamt bis zum 15.05.24 registrieren lassen.
Die Höhe der Auszahlung wird nach einem Punktesystem erfolgen:
Leistungen innerorts
Reinigungsleistung Strecke 10 Punkte pro 1km Reinigungsstrecke
Sammlungsleistung Papierkorb 1,0 Punkte pro 100 Liter Papierkorbvolumen
Reinigungsleistung Fläche 3,0 Punkte pro 1000 Quadratmeter Reinigungsfläche
Reinigungsleistung Sinkkasten 2,4 Punkte pro 1 Sinkkasten
Entsorgungsleistung Abfallmenge 31,5 Punkte pro 1 Tonne Abfall
Sensibilisierungsleistung 15,8 Punkte pro 1 Mitarbeiterstunde
Anlagen