Vorlage - VO/2023/12437-10
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Beschlussvorschlag
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung des Haushalts der Hansestadt Lübeck vom 20.12.2023
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Begründung
Die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 28.09.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2024 ist seitens der Kommunalaufsicht am 20.12.2023 vollständig genehmigt worden. Die vom Bürgermeister am 21.12.2023 ausgefertigte Haushaltssatzung wurde am 22.12.2023 öffentlich bekannt gemacht und konnte damit am 01.01.2024 in Kraft treten. Somit besteht Planungssicherheit für anstehende Investitionen. Alle geplanten Haushalts-mittel können seit Jahresbeginn bewirtschaftet sowie neu geplante Stellen besetzt werden.
In dem Genehmigungserlass würdigt die Kommunalaufsicht die positive Finanzentwicklung der Hansestadt Lübeck insbesondere mit dem Abbau der aufgelaufenen Defizite und bescheinigt, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit „trotz des im Jahr 2024 ausgewiesenen Defizits annähernd wiederhergestellt ist“. Nun obliege es der Hansestadt Lübeck, dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs auch künftig gerecht zu werden.
Die Kommunalaufsichtsbehörde weist auf die Bedeutung der Umsetzungsquoten für Investitionen hin. Der für 2022 zu geringe Wert von 46% wurde der Kommunalaufsicht vor der Genehmigung erläutert. Für das Haushaltsjahr 2023 beträgt die Quote 60,2 % und erfüllt damit die Mindestvoraussetzungen. Die in dem Genehmigungserlass genannten Sondervermögen und Gesellschaften der Hansestadt Lübeck, die diese Quote nicht erfüllen, sind seitens des Bereichs Haushalt und Steuerung darüber informiert und um Aufgabe von Gegensteuerungsmaßnahmen zumindest für das Jahr 2024 gebeten worden.
Weiterhin wird in dem Genehmigungserlass im Einzelnen auf die Haushaltspläne der von der Hansestadt Lübeck verwalteten Stiftungen eingegangen, sowie nicht vorliegende Jahresabschlüsse der Stiftungen bemängelt. Nachdem in Vorjahren jeweils mehrere Jahresabschlüsse der Stiftungen pro Jahr erstellt und der Bürgerschaft zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden konnten, befinden sich aktuell noch sechs Stiftungsabschlüsse für das Jahr 2022 in der Bearbeitung. Alle aus Vorjahren nachzuholende Stiftungsabschlüsse sind aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen worden. Im Jahr 2024 werden dann für alle Stiftungen auch die Jahresabschlüsse 2022 fertiggestellt, und die Abschlüsse für das Jahr 2023 zeitgerecht erstellt werden können.
Der Genehmigungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Anlagen
Genehmigungserlass für das Haushaltsjahr 2024
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Genehmigung HL 2024 (187 KB) |
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