Vorlage - VO/2023/12831
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Beschlussvorschlag
Für die Wahlperiode 2023-2028 werden 5 Mitglieder in den Stiftungsrat der Stiftung Lübecker Altstadt gewählt.
Peter Petereit (SPD)
Christopher Lötsch (CDU)
Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90/ Die Grünen)
Justus Deecke (Architekt und qualifizierter Bürger)
Ingo Siegmund (Architekt und qualifizierter Bürger)
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 7 der Stiftungssatzung | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die 1979 errichtete Stiftung ist mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.04.1980 in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck übernommen worden. Sie wird mittlerweile im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften durch die Abteilung Stiftungsverwaltung verwaltet.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude.
Nach § 7 der Satzung der Stiftung gehören dem Stiftungsrat an:
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als Vorsitzender.
2. Der Leiter des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege.
3. Fünf weitere Mitglieder:innen, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.
Drei der weiteren Mitglieder:innen müssen der Bürgerschaft angehören. Bei der Auswahl sind nach Möglichkeit alle Fraktionen zu berücksichtigen im Übrigen steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen nach ihrer Stärke zu.
Zwei an der Denkmalpflege besonders interessierte und qualifizierte Bürger:innen der Hansestadt Lübeck werden der Bürgerschaft vom Vorsitzenden des Stiftungsrates als weitere Mitglieder:innen vorgeschlagen.
Nach Ablauf der Wahlperiode 2018-2023 ist eine Neubildung des Stiftungsrates erforderlich. Für die Wahlperiode 2023-2028 stehen die in dieser Vorlage aufgeführten fünf Vertreter:innen zur Wahl.
Anlagen