Vorlage - VO/2023/12829
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Beschlussvorschlag
In den vergangenen Sitzungen des Hauptausschusses war das Thema Akteneinsichtnahme der Bürgerschaftsmitglieder mehrfach Thema. Detailreich wurde das Verfahren und dessen Verwaltungsaufwand geschildert. Verschiedentlich wurde Optimierungs- und Vereinfachungsbedarf gefordert. Völlig unklar blieb jedoch, wie viele Vorgänge zur Akteneinsicht die Verwaltung überhaupt zu bearbeiten hatte und ob es hier zu einer Steigerung gekommen ist und welche Personalkapazitäten hierfür benötigt werden.
1. Wie häufig wurde von Bürgerschaftsmitgliedern/Ausschussmitgliedern in der Wahlperiode 2018/2023 Akteneinsicht bei der Verwaltung genommen?
2. Wie häufig wurde von Bürgerschaftsmitgliedern/Ausschussmitgliedern in der Wahlperiode 2023/2028 bisher Akteneinsicht bei der Verwaltung genommen?
3. Zu welchen Vorgängen wurde in der Wahlperioden 2023/2028 bisher Akteneinsicht bei der Verwaltung genommen?
4. Welche Bürgerschaftsmitglieder/Ausschussmitglieder haben in der Wahlperiode 2023/2028 wie häufig Akteneinsicht bei der Verwaltung genommen? Jeweils zu welchen Vorgängen?
5. Sollte es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein Frage 4 zu beantworten, bitte ich um teil-anonymisierte Mitteilung oder anonymisierte Beantwortung (Bürgerschaftsmitglied A 4x zu Vorgang X, 2x zu Vorgang Y und 2x zu Vorgang Z)
6. Wie lange dauert die Vorbereitung der Akteneinsicht verwaltungsseitig durchschnittlich? Wie lange dauerte es im längsten und kürzesten Fall?
7. Wie lange nahmen die Bürgerschaftsmitgliedern/Ausschussmitgliedern durchschnittlich Einsicht? Wie lange dauerte es im längsten und kürzesten Fall?
Begründung
Anlagen