Vorlage - VO/2023/12782
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Beschlussvorschlag
Die Geldspenden der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 130.000,- EUR zugunsten der wissenschaftlichen Dokumentation und Rekonstruktion des Travewracks des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege Lübeck wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Der Bürgermeister ist von der Bürgerschaft mit der Bergung und der wissenschaftlichen Dokumentation des historischen Holzwracks aus der Untertrave beauftragt worden (VO/2022/11604).
Ein Ziel der Bergung ist die vollständige Dokumentation aller geborgener Hölzer, so dass sämtliche Bestandteile des Schiffs in 3D, fotographisch und beschreibend dokumentiert und analysiert werden können. Dadurch wird es möglich das Schiff und seine Bestandteile mit anderen frühneuzeitlichen Schiffsfunden abzugleichen, um sich dem Schiffstyp und der Schiffsbautechnik zu bestimmen. Es dient der Erstellung einer virtuellen Rekonstruktion des Schiffs auf Grundlage der Dokumentation und wissenschaftlichen Auswertung. Mit diesem Modell lassen sich einerseits hydrodynamische Simulationen durchführen, andererseits Wissenschaft und Öffentlichkeit mit Informationen versorgen. Durch die Annahme der Spende der Possehl-Stiftung ist dieser Punkt gegenfinanziert und verringert so in erheblichen Maße die Gesamtkosten des Projektes.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der o. a. Spenden in einer Gesamthöhe von 130.000,00 EUR nicht verbunden.
Es handelt sich bei diesen Spenden um Mehrfachspenden.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende von 130.000,00 Euro (erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 3.801.536,00 EUR (Stand: 08.11.2023). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende von 130.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
keine