Vorlage - VO/2023/12752
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Beschlussvorschlag
Dem Wirtschaftsplan (inkl. fünfjährigem Finanz- und Ergebnisplan) des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) wird zugestimmt.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
entfällt
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 16 Abs. 1 Landesverordnung über Kommunalunternehmen / § 9 Abs. 4 Nr. 3 Organisationssatzung ZSR AöR | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Begründung
Die Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) ist ein durch alle Rettungsdienstträger (die Kreise und kreisfreien Städte) im Land Schleswig-Holstein zum 01.03.2022 errichtetes Kommunalunternehmen im Bereich des Rettungsdienstes. Der Zweck des Unternehmens ist die Umsetzung der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes übertragen worden. Der Beitritt der HL zur ZSR AöR wurde am 27.01.2022 von der Bürgerschaft beschlossen (VO/2021/10508).
Ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts hat gemäß § 16 Abs. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans der ZSR AöR.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurde am 10.10.2023 vom Verwaltungsrat festgestellt. Die Feststellung des Wirtschaftsplans bedarf neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats gem. § 9 Abs. 4 Nr. 3 der Organisationssatzung der ZSR AöR auch der Zustimmung aller Träger der ZSR AöR, sowie des Landes Schleswig-Holstein.
Grundlage für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind eigene Recherchen der ZSR AöR und Einschätzungen aus vergleichbaren Organisationen bzw. Einrichtungen des Rettungsdienstes. Er basiert im Wesentlichen auf den Planungen zur Errichtung der ZSR AöR aus dem Jahr 2022 und wurde entsprechend fortgeschrieben. Da der operative Betrieb der ZSR AöR erst im August 2023 begonnen hat, wurden wesentliche Bestandteile des Wirtschaftsjahres 2023 nach 2024 übertragen. Der auf die HL entfallende Kostenanteil für 2024 beträgt 49.110 € (40.216 € für laufende Kosten zzgl. 8.894 € Investitionsanteil).
Die anfallenden Kosten für die Aufgabe der ZSR AöR sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 SHRDG Kosten des Rettungsdienstes und als solche durch Benutzungsentgelte refinanzierbar. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt beim Produkt 127001 – Rettungsdienst.
Anlagen
Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Wirtschaftsplan 2024 der ZSR AöR
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (110 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Wirtschaftsplan ZSR 2024 (404 KB) |