Vorlage - VO/2023/12745
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt zu berichten, welche energetisch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für die Immobilien der Hansestadt Lübeck durch das Gebäudeenergiegesetz in den nächsten Jahren erfolgen müssen.
Dabei ist auch eine Auflistung der Immobilien, ihr jeweiliger Sanierungsbedarf und die erwarteten Kosten dieser Maßnahmen darzulegen.
Ebenso ist darzustellen, welche Immobilien der Hansestadt Lübeck mit welchem Aufwand zur Einhaltung der Klimaneutralität 2035, resp.2040 saniert werden müssen.
Ferner wird der Bürgermeister gebeten zu berichten, wie die Bundesrepublik Deutschland und das Land Schleswig-Holstein ihren Immobilienbesitz auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck wann und wie gemäß GEG sanieren wollen.
Begründung
Durch das inzwischen verabschiedete GEG sind Immobilienbesitzer aufgefordert, ihren teils erheblichen Beitrag zum Klimaschutz zu erfüllen.
Da die öffentliche Hand ebenfalls Immobilienbesitzer ist, sollten Stadt, Land und Bund mit gutem Beispiel in der erforderlichen energetischen Sanierung vorangehen und erst danach auch Firmen und private Immobilienbesitzer zur Sanierung anhalten.
Anlagen