Vorlage - VO/2023/12745  

Betreff: CDU: Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Hansestadt Lübeck als Immobilieneigentümer
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Entscheidung
18.12.2023 
8. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt zu berichten, welche energetisch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für die Immobilien der Hansestadt Lübeck durch das Gebäudeenergiegesetz in den nächsten Jahren erfolgen müssen.

 

Dabei ist auch eine Auflistung der Immobilien, ihr jeweiliger Sanierungsbedarf und die erwarteten Kosten dieser Maßnahmen darzulegen.

 

Ebenso ist darzustellen, welche Immobilien der Hansestadt Lübeck mit welchem Aufwand zur Einhaltung der Klimaneutralität 2035, resp.2040 saniert werden müssen.

 

Ferner wird der Bürgermeister gebeten zu berichten, wie die Bundesrepublik Deutschland und das Land Schleswig-Holstein ihren Immobilienbesitz auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck wann und wie gemäß GEG sanieren wollen.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung

Durch das inzwischen verabschiedete GEG sind Immobilienbesitzer aufgefordert, ihren teils erheblichen Beitrag zum Klimaschutz zu erfüllen.

 

Da die öffentliche Hand ebenfalls Immobilienbesitzer ist, sollten Stadt, Land und Bund mit gutem Beispiel in der erforderlichen energetischen Sanierung vorangehen und erst danach auch Firmen und private Immobilienbesitzer zur Sanierung anhalten.
 


Anlagen