Vorlage - VO/2023/12684
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Beschlussvorschlag
Für das Haushaltsjahr 2024 werden gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto
- 111020 000.5315000 – Grundstücksmanagement / Zuschüsse an Sondervermögen 820.000 EUR für einen Zuschuss an die Stiftung HGH zur Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung des HGH
- 111020 999.7815000 – Grundstücksmanagement / Investitionszuschüsse an Sondervermögen 716.600 EUR für einen Zuschuss an die Stiftung HGH zur Durchführung der Investitionen im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung des HGH
außerplanmäßig bewilligt.
Zur Deckung werden folgende Ansätze im Haushaltsjahr 2024 reduziert:
Zu 1. 111029 000.521100 GMHL / Unterhaltung der Hochbauten 820.000 EUR
Zu 2: 111029 349.7851000 GMHL / Kalandschule, Sanierung und Dachgeschosserweiterung 716.600 EUR
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Erläuterung zur Notwendigkeit der Vorlage
Mit Hinweis auf die Beschlüsse zum Weiterbetrieb des Heiligen-Geist-Hospitals als Alten- und Pflegeheim“ (VO/2023/11920-01-01-01 vom 23.02.2023 und VO/2023/12266-01 Heiligen-Geist-Hospital – Zukunftsperspektiven vom 29.06.2023)
wurde die Verwaltung der Stiftung HGH in der BÜ-Sitzung vom 28.09.2023 aufgefordert, die geltende Beschlusslage im Stiftungshaushalt abzubilden.
Dieser liegt nun mit veränderter Ertragslage (Mieterträge und Zuschüsse der Hansestadt Lübeck) und veränderter Aufwandslage (Planung von weiteren Brandschutzmaßnahmen) vor (VO/2023/12371-01) und sieht zudem Zuschüsse der HL in o.g. Größenordnung für das Jahr 2024 vor.
Im Haushaltsplan 2024 der Hansestadt Lübeck sind diese Zuschüsse nicht enthalten, sodass die Mittelordnung im Wege der Außerplanmäßigen Bewilligung gem. § 82 GO SH erforderlich wird, um die haushaltsmäßige Ordnung herzustellen.
Die Stiftung ist nach eigener Darstellung auf die Unterstützung Dritter (Zuschüsse der HL und zweckgebundene Mittel Dritter) angewiesen.
Im Einvernehmen mit der Stiftungsaufsicht bei der Kommunalaufsicht des Landes S.-H. ist ein externes Gutachten in Auftrag gegeben worden. Hierbei soll unter anderem die Rechtmäßigkeit von Zuwendungen der Hansestadt Lübeck an die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital geprüft werden. Die Beauftragung erfolgte am 27.09.2023. Das Prüfungsergebnis wird voraussichtlich zum Jahresende vorliegen. Somit stehen die geplanten Zuwendungen (konsumtiv und investiv) an die Stiftung HGH zunächst unter dem Vorbehalt der kommunal- und EU-beihilferechtlichen Rechtmäßigkeit.
Eine positive Entscheidung für dieses Projekt im investiven Bereich bedeutet in den nächsten Haushaltsplanungen, dass die o.g. Gesamtsumme in Form von Kreditermächtigungen nicht für andere städtische Investitionen genutzt werden kann. Bei den Prioritätensetzungen der kommenden Jahre ist deshalb ein Ausleseprozess zu Lasten z.B. von Kita- oder Schulbauprojekten oder im Wegebau nicht auszuschließen. Im Rahmen der Investitionsplanungen der nächsten Jahre wird abzuwägen sein, welche Projekte in welchen Jahren abzuwickeln sind. Zuwendungen für Bauunterhaltung sind eine konsumtive Maßnahme. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die in Konkurrenz zu anderen freiwilligen Leistungen steht in Abhängigkeit von der Haushaltssituation.
Erläuterung zu den Deckungsmitteln
Zu 1
Das GMHL wird hier als Dienstleister für die Stiftung tätig, sodass entgegen der ursprünglichen Haushaltsplanung Personalkapazitäten für dieses Projekt eingesetzt werden. In der Folge ist es vertretbar auch das im GMHL zentral veranschlagte Unterhaltungsbudget zu diesem Zweck zu verlagern.
Zu 2
Der Umsetzungsstand und die in 2023 verfügbaren, finanziellen Mittel dieser Maßnahme rechtfertigen die vorgeschlagene Reduzierung des Ansatzes für 2024. Der Maßnahmenfortschritt wird hierdurch nicht eingeschränkt. Im Zweifel würden hier die Ansätze verstärkt und die haushaltsmäßige Ordnung gesichert werden.
Anlagen