Vorlage - VO/2023/12666
|
Beschlussvorschlag
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 27.08.2020 (VO/2020/08999) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten des Lübecker Stadtgebiets sogenannte Fahrrad-Servicestationen errichten werden können. Die Servicestationen sollen kostenlos genutzt werden können und 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen. Die Verwaltung soll darüber hinaus ein Betreiberunternehmen finden.
Begründung
Bereits 2020 hat die Verwaltung drei Servicestation an großen Verwaltungsstandorten errichtet. Die Umsetzung wurde im Rahmen der personalpolitischen Eckpunkte (Maßnahme „Förderung der Mobilität“) umgesetzt. Die drei Stationen befinden sich am Verwaltungsstandort Fackenburger Allee / Ziegelstraße, Mühlendamm sowie am Verwaltungszentrum Mühlentor. Die Station am Verwaltungszentrum Mühlentor steht der Öffentlichkeit ohne Beschränkung zur Verfügung. Die Servicestationen am Mühlendamm und an der Fackenburger Allee können während der Öffnungszeiten der Verwaltung regulär genutzt werden.
Aktuell plant die Verwaltung weitere Servicestationen, die für die öffentliche Nutzung vorgesehen sind. Es wurden bereits fünf Servicestationen bestellt, die noch bis zum Jahresende geliefert werden. Die Servicestationen werden in der Nähe der Tourist:innen-Information am Holstentorplatz, am Knotenpunkt Hüxtertorallee / Moltkestraße / Rehderbrücke, am Meesenring, am Burgfeld sowie an der Stadtteilbibliothek in Kücknitz errichtet. Für dieses Projekt erhält die Hansestadt Lübeck Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“.
Es ist vorgesehen, zukünftig weitere Servicestationen aufzustellen. Es soll eine zuverlässige Abdeckung aller Stadtteile der Hansestadt Lübeck geschaffen werden. Dabei wurden die aktuellen und sollen die zukünftigen Standorte für Servicestationen nach den folgenden Anforderungen gewählt:
- Radverkehrsaufkommen
- Welche Standorte und Routen werden von möglichst vielen Radfahrenden genutzt?
- Welche Standorte sind wichtig für den Alltags- und Schüler:innenverkehr?
- Weist der Standort ggf. bereits Radverkehrsinfrastruktur auf wie bspw. Abstellanlagen?
- Flächenverfügbarkeit
- Liegt die Fläche im Eigentum der Stadt?
- Werden keine anderen Nutzungen in der unmittelbaren Nähe dadurch gestört oder eingeschränkt?
- Ist die Fläche nutzbar und uneingeschränkt zugänglich?
- Gibt es Konflikte durch Leitungen / wurden alle Medienträger abgefragt?
- Sicherheit
- Ist die Beleuchtung ausreichend?
- Ist eine ständige Einsehbarkeit gegeben?
Es ist darüber hinaus vorgesehen, die Lübecker Bildungseinrichtungen und Schulstandorte mit Servicestationen auszustatten. Es werden bereits Absprachen mit interessierten Schulen geführt, im nächsten Jahr sollen diese verstärkt werden.
Der Betrieb der bestehenden vier Stationen wurde bisher vor allem durch die engagierten Hausmeisterdienste des GMHL vor Ort übernommen. Durch die Ausweitung des Angebots und die zukünftige Stationsanzahl, kann der Betrieb und die Wartung allerdings nicht mehr durch diese geleistet werden. Der Betrieb der Stationen wird daher ausgeschrieben und an externe Firmen vergeben. Der Entwurf für einen Wartungsvertrag ist aktuell in Erarbeitung.
Anlagen