Vorlage - VO/2023/12645
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Beschlussvorschlag
- Die IEK-Fortschreibung wird beschlossen und der weiteren Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling zu Grunde gelegt.
- Die Hansestadt Lübeck stellt auf Grundlage der IEK-Fortschreibung weiterführende Anträge auf Zuwendungen der Städtebauförderung und stellt die haushalterische Ordnung der kommunalen Anteilfinanzierung in den anstehenden Haushaltsplanungen her.
- Die Hansestadt Lübeck setzt die dargestellten Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung unter Einbindung der Sanierungsträgerin Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH um.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Sanierungsträgerin Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH einen Umsetzungsplan zu erstellen und diesen der anstehenden Haushaltsplanung zu Grunde zu legen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
| X | freiwillig | ||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (siehe Begründung und IEK, Kap. 12)) | ||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind in den Programmstrategien der Städtebauförderung als besonders relevante Querschnittsthemen herausgestellt, die folglich bei der Durchführung der Gesamtmaßnahmen sowie der Planung und Realisierung von Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen sind. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich seit 2012 mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Nach Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB (2013-14) wurde 2015 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) zur einheitlichen, planerischen Vorbereitung der Gesamtmaßnahme aufgestellt. Das IEK wurde 2016 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen und bildete die Grundlage für die bislang erfolgten Zuwendungen der Städtebauförderung und die Realisierung entsprechender Einzelmaßnahmen.
Gem. geltender Städtebauförderungsrichtlinien ist eine Zwischenevaluierung der Gesamtmaßnahme durchzuführen und eine Aktualität der städtebaulichen Planung sicherzustellen. Folglich wird eine IEK-Fortschreibung vorgelegt, die eine Überprüfung der Zielerreichung beinhaltet und eine neue planerische Ausrichtung der Gesamtmaßnahme aufstellt. Die IEK-Fortschreibung ist als Steuerungsinstrument für die zukünftige Stadtteilentwicklung zu begreifen (§ 171e (4) BauGB), welche konkrete Maßnahmen und Projekte benennt, die integriert zur weiteren Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils Moisling beitragen sollen. Das IEK ist Voraussetzung und Grundlage für die Förderung von investiven Maßnahmen der Durchführung im Rahmen der weiterführenden Umsetzung der Städtebauförderung. Eine Verpflichtung zur Umsetzung geht mit der Aufnahme zunächst nicht einher.
Die IEK-Fortschreibung bildet einen umfassenden, integrierten Ansatz ab, der zahlreiche neue städtische Einzelmaßnahmen insbesondere in den Bereichen der sozialen, kulturellen, bildungs- und freizeitbezogenen Infrastruktur beinhaltet. Den Schwerpunkt bildet dabei die Herstellung des neuen Stadtteilzentrums, der „Neuen Mitte“ Moisling. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat mit ihrem Beschuss zur städtebaulichen Rahmenplanung (VO/2022/11716, 23.02.2023) bereits diese Zielsetzung aufgestellt. Die Neuausrichtung des IEK ermöglicht also umfassende Investitionen in öffentliche Infrastruktur und Gemeinbedarfs- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen, die dazu beitragen sollen, den sozialen Herausforderungen im Stadtteil zu begegnen. Es gilt, den Zugang zu sozialen und kulturellen Infrastrukturen zu verbessern, neue Wohn- und Lebensqualitäten zu schaffen und öffentliche Räume für Begegnung, Austausch und Freizeit zu realisieren.
Über die IEK-Fortschreibung wird ein erweiterter Finanzierungsbedarf der Gesamtmaßnahme i. H. v. ca. 41,7 Mio. € definiert, der aus Mitteln der Städtebauförderung getragen werden soll. Auf Grundlage der IEK-Fortschreibung kann die Hansestadt Lübeck weiterführende Anträge auf Zuwendungen stellen. Eine Abbildung des o. g. Finanzierungsbedarf in dargestellter Höhe über Städtebauförderungsmittel würde eine kommunale Anteilsfinanzierung i. H. v. ca. 13,9 Mio. € (33 %) auslösen. Sollte der kommunale Eigenanteil aufgrund der Haushaltslage auf 10 % abgesenkt werden, betrüge er ca. 4,2 Mio. €. Ein weiterer kommunaler Eigenanteil fällt i. H. v. etwa 2,7 Mio. € insbesondere für die Tätigkeiten des Quartiersmanagements und der Sanierungsträgerin an.
Somit stehen Zuwendungen i. H. v. ca. 27,8 Mio. € (66 %) bzw. 37,5 Mio. € (90 %) aus Städtebauförderungsmitteln kommunalen Mitteln i. H. v. von etwa 16,6 Mio. € bzw. 6,9 Mio. € gegenüber.
Die Höhe der Zuwendungen hängt zum einen von der Mittelzuweisung durch den Fördermittelgeber ab und steht in Relation zu anderen Gesamtmaßnahmen auf Landesebene. Zum anderen wird das grundsätzliche Fördervolumen der Städtebauförderung und die Ausgestaltung der Programme in einem zweijährigen Turnus zwischen Bund und Ländern in den sog. Verwaltungsvereinbarungen definiert. Mit einem weiterführenden Antrag auf Zuwendungen wird die Gesamtmaßnahme Moisling in ein neues Programm überführt. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtmaßnahme Moisling in 2024 voraussichtlich dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zugeordnet wird. Mit Überführung in die Programmkulisse ist die Gesamtmaßnahme nach spätestens 15 Jahren - also bis 2039 - abzuschließen.
Hervorzuheben ist, dass der o. g. Finanzierungsbedarf bzw. Mitteleinsatz einem weiteren öffentlichen und privaten Mitteleinsatz i. H. v. mind. 101,0 Mio. € in Moisling gegenübersteht, wie in der städtebaulichen Rahmenplanung zur „Neuen Mitte“ aufzeigt wurde. Damit ist nachgewiesen, dass in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein gebündelter, konzentrierter Mitteleinsatz stattfindet und eine Anstoßwirkung ausgelöst wird, die nachhaltige Investitionen in Infrastruktur, Wohnen und Wohnumfeld sowie Daseinsvorsorge ermöglicht.
Wesentliche Aufgaben zur Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme, das heißt u. a die Planung und Realisierung von baulichen Einzelmaßnahmen, werden auf die städt. Sanierungsträgerin Grundstücks-Gesellschaft TRAVE übertragen, um eine zügige Umsetzung sicherzustellen. In Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsbereichen wird im nächsten Schritt ein Umsetzungsplan für die Gesamtmaßnahme aufgestellt, den es fortlaufend zu aktualisieren gilt. Dabei erfolgt eine Priorisierung der Maßnahmen, um insbesondere die Schaffung der „Neuen Mitte“, die eine enge Verzahnung von Einzelmaßnahmen verlangt, sowohl fördertechnisch als auch zeitlich umzusetzen.
Der Umsetzungsplan mit Maßnahmenpriorisierung, Zeitplanung und Projektmanagement wird den politischen Gremien vorgelegt und soll in die künftigen Haushaltplanungen einfließen, um die für die Umsetzung erforderlichen Kapazitäten sicher- bzw. bereitzustellen.
Über den Sachstand der Gesamtmaßnahme Moisling sowie die Umsetzung bedeutender Maßnahmen wird kontinuierlich im Bauausschuss berichtet.
Anlagen
1 – IEK-Fortschreibung
2 – Maßnahmenplan Fördergebiet
3 – Maßnahmenplan Neue Mitte
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 1_IEK-Moisling_klein (12793 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 1 - Maßnahmenplan Fördergebiet (5223 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 2 - Maßnahmenplan Neue Mitte (1973 KB) |