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Vorlage - VO/2023/12636  

Betreff: Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH): Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

 

Gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H wird:

 

1 Der Jahresabschluss 2015 mit einem Fehlbetrag von -43.615,02 € festgestellt.   Dieser               wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

2 Der Jahresabschluss 2016 mit einem Fehlbetrag von -61.183,09 festgestellt.   Dieser               wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

3 Der Jahresabschluss 2017 mit einem Überschuss von +133.173,85 € festgestellt.   Dieser wird anteilig der Freien und der Zweck-cklage zugeführt.

 

4 Der Jahresabschluss 2018 mit einem Überschuss von +76.249,17 festgestellt.   Dieser wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage zugeführt.


5 Der Jahresabschluss 2019 mit einem Fehlbetrag von -104.259,21 € festgestellt.   Dieser               wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

6 Der Jahresabschluss 2020 mit einem Überschuss von +176.359,90 € festgestellt.   Dieser wird anteilig dem Stiftungskapital (aufgrund eines Grundstücksverkaufs),               der Freien und der Zweck-Rücklage zugeführt.

 

7 Die dazugehörigen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes sind am 28.06.2023 im  Prüfungsausschuss (VO/2023/12290) abschließend beraten worden.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Satzungsgemäß sind aufgelaufene Verluste zuerst aus einer vorhandenen Rücklage zu bedienen, erwirtschaftete Überschüsse füllen diese wieder auf.
 


Anlagen

+ Jahresabschlüsse 2015 bis 2020

+ dazugehörige Prüfberichte