Zu:
- Zur Steigerung der Einnahmen werden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Die Parkgebühren auf städtischen Flächen werden um 20 % erhöht.
Während die Buspreise laufend erhöht werden (kürzlich von 2,80 auf 3,00 Euro in Preisstufe 2), ändern sich die Parkgebühren auf städtischen Flächen seit Jahren nicht, obgleich die Unterhaltungs- und Baukosten erheblich gestiegen sind. Ein Auto kann für 6 Euro 24 Stunden auf städtischen Flächen geparkt werden. Eine Tageskarte für den Stadtverkehr kostet dagegen 8,70 Euro in Preisstufe 2. Um die Mobilitätswende zu beschleunigen braucht es „push & pull“ Maßnahmen. Deshalb – und auch um die Haushaltseinnahmen zu steigern, wollen wir die Parkgebühren um 20 Prozent erhöhen.
- Eine mit Übernachtungen verbundene Bettensteuer /Kulturabgabe wird zum 1.1.2024 in Lübeck eingeführt. Der Wegfall der Kurabgabe für den Kurbetrieb Travemünde wird durch die Einnahmen kompensiert.
Begründung: Die Verwaltung hatte im Jahr 2020 berechnet, dass eine Bettensteuer/Kulturabgabe in ganz Lübeck Mehreinnahmen bon bis zu 2,8 Mio Euro jährlich bedeuten würde. Viele andere Städte, so z.B. Hamburg, Lüneburg, Wismar, Flensburg oder Bremen haben diese Gebühr eingeführt. So werden Tourist*innen und Geschäftsreisende, die in Lübeck übernachten an sämtlichen kulturellen Angeboten, Infrastruktur und touristischen Dienstleistungen beteiligt. Deshalb wollen wir die Einführung einer solchen Gebühr in 2024 endlich umsetzen.
- Die Ausstattung des öffentlichen Raumes der Hansestadt Lübeck mit Abfallsammelbehältern (VO/2023/12289) wird nicht innerhalb von drei Jahren umgesetzt. Die geplanten jährlichen Kosten in Höhe von 658.100 EUR (über die Gesamtlaufzeit 1.974.300 EUR) werden somit nicht im Haushaltsplan vorgesehen, bzw. erheblich reduziert. Es werden immer nur dort neue Abfallbehälter aufgestellt,
wo ein Behälter fehlt, ergänzt oder ersetzt werden muss.
Begründung: Einerseits sehen wir, dass es sinnvoll ist, ein einheitliches System einzuführen, um mittelfristig eine Umstrukturierung vorzunehmen. Jedoch sehen wir andere Themen mit erheblichem Vorrang gegenüber dem Konzept, einheitliche Müllbehälter einzuführen – insbesondere da an sehr vielen Stellen in unterschiedlichen Stadtteilen ganz neue Müllbehälter aufgehängt – und aufgestellt wurden. Deshalb wollen wir zwar das Konzept unterstützen, es jedoch auf einen längeren Zeitraum strecken als die vorgesehenen drei Jahre. Es sollen nur dort Müllbehälter aufgestellt werden, wo sie derzeit fehlen oder kaputt gehen. So kann Jahr um Jahr auf ein einheitliches System umgestellt werden, ohne dass es gleich knapp 2 Millionen Euro kostet.
- Kinder und Jugendliche erhalten kostenfreien Eintritt in Museen und Theater bis zum Ende ihrer Ausbildung/ihres Studiums. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
- Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz, Kita- oder Schulplatz in Lübeck können den ÖPNV bis zum Ende ihrer Ausbildung /ihres Studiums kostenfrei nutzen. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
- Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz, Kita- oder Schulplatz in Lübeck erhalten in den Sommerferien bis zum Ende ihrer Schulausbildung in den Hallen- und Freibädern kostenfreien Eintritt. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
Begründung für 3., 4. und 5.: Mit diesen Anträgen legen wir unseren ersten Schwerpunkt fest. Wir wollen dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern – teilhaben können an Mobilität und Bildung und zwar kostenfrei. Wer in den Sommerferien aus finanziellen Gründen nicht mit den Eltern in den Urlaub fahren kann, soll wenigstens freien Eintritt zu den Bademöglichkeiten erhalten.
6. Folgende Personalstellen werden geschaffen, haushalterisch geordnet und
intern sowie extern ausgeschrieben:
6.1 Zusätzlich 0,75 Stellenanteil für das Change-Management, FB 1
6.2 Zusätzlich 3 Personalstellen in Vollzeit für Schulsozialarbeit, FB 4
6.3 Zusätzlich 1 Personalstelle in Vollzeit für Kinder- und Jugendbeteiligung, FB 4
Begründung:
Zu 6.1 Change-Management: die hierfür bisher vorgesehene 0,25 Personalstelle ist keinesfalls ausreichend für die Aufgaben.
Zu 6.2 Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren in Lübeck ausgebaut. Der Bedarf ist jedoch bei weitem noch nicht gedeckt. Es ist immer noch so, dass Mitarbeitende an mehreren Schulen eingesetzt werden und sie dadurch nicht während der gesamten Schulzeit an fünf Tagen die Woche an einem Standort sein können. Da absehbar ist, dass auch die bereits im Haushalt eingeplanten Personalstellen nicht ausreichend sein werden, beantragen wir drei weitere.
Zu 6.3 Demokratie muss erlernt werden. Hierzu braucht es regelmäßige Beteiligungsformate, wie es sie bereits in der Hansestadt Lübeck gibt. Um bei der Stadtplanung und -gestaltung Kinder und Jugendliche von vornherein angemessen zu beteiligen und dies nicht nur, wenn es aufgrund von Paragrafen vorgeschrieben ist, braucht es eine weitere Personalstelle im FB 4.
6.4 Für die Umsetzung des MAKS
Begründung:
Der Fachbereich 5, hier die Klimaleitstelle hat mit dem Masterplan Klimaschutz ein gutes und fachbereichsübergreifendes Handlungskonzept vorgelegt, worin beschrieben wird, was alles zu tun ist, damit die Hansestadt Lübeck das Klimaziel in der vorgegebenen Zeit erreichen kann, bzw. wir unseren Beitrag dazu leisten, damit die Erderwärmung gegrenzt wird.
Gleichzeitig wird darin beschrieben, welche personellen Kapazitäten es für die Maßnahmen und Aktionen braucht, um zum Beispiel Geh- und Radwege zu sanieren und neu zu planen, Fahrradstraßen auszuweisen, kommunale Gebäudedächer mit Photovoltaik auszustatten, Straßenbäume zu schützen und neu zu pflanzen, ein Energiemanagement einzuführen (übrigens hat die GAL bereits vor 5 Jahren eine Personalstelle für das Energiemanagement beantragt – wir könnten hier schon viel weiter sein) oder für die Einrichtung und Verwaltung eines Klimafonds der Hansestadt Lübeck.
Wir fordern alle Fraktionen auf, dem Vorschlag der Fachleute in der Klimaleitstelle zu folgen, den Masterplan Klimaschutz und folgerichtig auch die Personalstellen zu beschließen, die für eine Umsetzung des Masterplans Klimaschutz notwendig sind.
6.5 Es werden 2 Personalstellen in Vollzeit geschaffen, haushalterisch geordnet und intern sowie extern ausgeschrieben für die Annahme, Auswertung, Bearbeitung und Beantwortung von Anliegen, die über die App Anliegenmelder der Hansestadt Lübeck gemeldet werden, FB 1.
Begründung:
Lübeck wird eine App einführen, mit der Bewohner*innen und Gäste der Hansestadt Lübeck Anliegen und Mängel melden können. Damit übernehmen Bürger*innen eine Aufgabe, die Verwaltung und Politik dabei hilft, schneller auf mögliche Missstände zu reagieren und diese zu beseitigen. Hierbei ist klar, dass es Personal geben muss, das dafür zuständig ist, diese Anliegen zu sichten und weiterzuleiten sowie den Bürger*innen Rückmeldung zu geben, wie mit ihrem Anliegen umgegangen wird. Deshalb beantragen wir zwei Personalstellen in Vollzeit.
6.6 Es wird zusätzlich eine 0,75 Personalstelle für die Umsetzung der European
Coalition of Cities against Racism (ECCAR) geschaffen und haushalterisch geordnet.
Begründung:
Bisher ist eine 0,25 Personalstelle für das Thema Rassismus und dem Beitritt in das Städtebündnis ECCAR zuständig. Um diese Städtemitgliedschaft im Bündnis der Europäischen Städte gegen Rassismus für Lübeck konstruktiv zu nutzen und mit Leben zu füllen, um erstarkendem Rassismus, Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit aufklärend, beratend und solidarisch entgegenzutreten, braucht es insgesamt mindestens eine volle Personalstelle. Deshalb beantragen wir ergänzend eine 0,75 Personalstelle.
6.7 Es wird 1 Personalstelle in Vollzeit für die Einstellung einer/eines Inklusionsbeauftragten geschaffen, haushalterisch geordnet und ausgeschrieben.
Begründung:
In Lübeck gibt es fachbereichsübergreifend niemanden der oder die für das Thema Inklusion zuständig ist. In Anbetracht der Tatsache, dass wir hier erheblichen Nachholbedarf auf vielen Ebenen haben, beantragen wir die Personalstelle einer Inklusionsbeauftragten.
6.8 Es wird 1 zusätzliche Personalstelle bei der Stabsstelle Ehrenamt geschaffen, haushalterisch geordnet und ausgeschrieben.
Begründung:
Sehr viele Menschen sind in der Hansestadt Lübeck ehrenamtlich engagiert. Davon lebt unsere Demokratie und es profitiert unsere gesamte Gesellschaft. Ehrenamt braucht aber auch Unterstützung. Damit ehrenamtlich engagierte Menschen weiterhin entlastet werden können, wo es um Koordinierung, Vernetzung, Beratung und vieles andere geht, braucht es eine weitere Personalstelle, angesiedelt bei der Stabsstelle Ehrenamt.
7. Die Hansestadt Lübeck verzichtet in 2024 auf die Ausschüttung durch die
Grundstücksgesellschaft Trave mbH zugunsten energetischer Sanierungsarbeiten und der Schaffung sozialen Wohnungsbaus.
Begründung:
Wir wollen, dass die Trave weiterhin die nötigen Mittel für energetische Sanierungen und für die Schaffung sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung hat. Deshalb wollen wir auf die Ausschüttung verzichten.
8. Mit dem Verein „Wahlverwandtschaften Alt & Jung Lübeck e.V.“ werden im Haushaltsjahr 2024 10.000 Euro für Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt, mit der Perspektive, ab dem Haushalt 2025 einen Budgetvertrag zu schließen.
Begründung:
Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Brücken zwischen den Generationen zu bauen. Ältere und Familien mit kleinen Kindern helfen sich gegenseitig – individuell und persönlich. Bisher hat der Verein eine jährliche Förderung der Dräger-Stiftung erhalten. Da diese Förderung nun nicht weiter fortgeführt werden kann, braucht es eine andere finanzierung. Wir halten das Engagement dieses Vereins für so wertvoll, dass wir es weiterhin mit einem Budgetvertrag erhalten möchten.
9. Mit dem Verein Fairtrade Stadt Lübeck e.V. wird in 2024 ein Budgetvertrag über Personal- und Sachkosten geschlossen. Das Budget soll jährlich 30.000 Euro betragen und u.a. das Ziel verfolgen, Aktivitäten im Bereich Fairer Handel in der Fairtrade Stadt Lübeck zu unterstützen sowie zur Verwendung als Eigenmittel, wenn Förderanträge bei Dritten gestellt werden.
Begründung:
Durch das Engagement einzelner, ehrenamtlich Tätigen konnte 2011 erreicht werden, dass Lübeck als Fairtrade Stadt ausgezeichnet wurde und seither diesen Titel tragen darf. Eben diese ehrenamtlich Tätigen haben im Jahr 2016 den gemeinnützigen Verein Fairtrade Stadt Lübeck gegründet, und können somit Fördermittel beantragen. Das vielfältige ehrenamtliche Engagement für Fairen Handel und globale Gerechtigkeit zeigt sich in der geleisteten Bildungsarbeit, zahlreichen eigenen Veranstaltungen, Beteiligungen an z.B. Klimaaktionstagen mit Workshops für Schüler*innen, Kooperationen mit der VHS und Museen der Hansestadt Lübeck, mit LTM oder zum Beispiel auch durch die Herausgabe eines Fairtrade Stadtplans für Lübeck, der Bewohner*innen und Besucher*innen auf Papier und digital zur Verfügung gestellt wird. Bisher werden Förderanträge für Projekte wie z.B. die Erstellung einer Fairen Stadtrallye für Lübeck in ehrenamtlicher Arbeit gestellt. Auch die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschieht im Ehrenamt. Hierbei stoßen die Mitglieder immer wieder sowohl zeitlich als auch finanziell an Grenzen. Denn für Förderanträge muss in der Regel ein Eigenanteil von 25 Prozent geleistet werden. Die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge sind begrenzt, während die Aufgaben und das Interesse sowie Nachfragen an den Themen Fairer Handel, Nachhaltigkeit und globale Gerechtigkeit stetig wachsen – was sehr erfreulich ist. Deshalb beantragen wir, dass die Stadt Lübeck einen Budgetvertrag mit dem Verein Fairtrade Stadt Lübeck e.V. schließt, der ein Budget von 30.000 Euro vorsieht.
10. Das Budget für den Sprachmittler*innenpool „Komm Mit“ wird verdoppelt.
11. Der Integrationsfonds der Hansestadt Lübeck, Stabsstelle Integration in FB2, wird verdoppelt.
Begründung:
Die Zunahme der Anzahl von Menschen, die nach Lübeck fliehen oder migrieren erfordert auch, dass die Sprachverständigung und das Engagement für Integration mehr gefördert wird. Deshalb beantragen wir jeweils eine Verdoppelung der bisherigen Mittel.
12. Das Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. erhält ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich zusätzlich 42.185,46 €
13. Freien Trägern, die einen Budgetvertrag mit der Hansestadt Lübeck geschlossen haben, soll zukünftig bei Bedarf finanziell ermöglicht werden, Personalstellen bis zu 3
Monate doppelt zu besetzen. Dies wird als notwendig erachtet, um dem Fachkräftemangel frühzeitig entgegenwirken zu können, wenn bestehendes Personal z.B. auf Grund von Verrentung den Träger verlässt und Neueinstellungen inklusive Einarbeitung vorher erfolgen können.
Begründung:
Bisher kann eine Neueinstellung erst erfolgen, wenn die Person, die die Stelle bisher besetzt hat, nicht mehr im Dienst ist. Dadurch wird der Fachkräftemangel noch verstärkt. Damit es zukünftig flexibler möglich ist, Personal zu gewinnen, einzustellen und auch einzuarbeiten, soll freien Trägern, die einen Budgetvertrag mit der Stadt Lübeck haben, bei Bedarf die doppelte Besetzung von Personalstellen bis zu 3 Monate finanziert werden.