Vorlage - VO/2023/12471-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft hat am 31.08.23 den u. a. Antrag an den Hauptausschuss mit anschließend erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:
Antrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im November 2023 zu berichten,
a) welche Ziele er mit der Anordnung der Gendersprache in der Verwaltung im Jahr 2019 verfolgt hat,
b) ob die Ziele erreicht wurden,
c) wie sich die Anordnung auf die Verständlichkeit von Texten ausgewirkt hat, wie sich insbesondere die Anordnung zum Beschluss der Bürgerschaft zur Verwendung “einfacher Sprache” verhält,
d) wie die Stadt damit umgeht, dass sie selbst im Auftreten nach außen die Gendersprache verwendet, während die Gendersprache in ihren Schulen gemäß offizieller Anordnung der Landesregierung als Fehler gewertet wird.
Die Bürgerschaft wird auf Grundlage des Berichts eine Entscheidung über Beibehaltung, Beendigung oder Veränderung des Genderns durch die Verwaltung und für ihre Rechts-setzungsakte (Satzungen) treffen.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.09.23 mit dem Überweisungsauftrag wie folgt befasst:
AM Fürter erläutert den Hintergrund des Antrags und plädiert für einen ergebnisoffenen Prozess.
AM Schule-Ostermann sieht kein Erfordernis für eine Evaluierung der Gendersprache der Verwaltung und begründet dies.
An der weiteren Erörterung der Thematik beteiligen sich Herr Böhm, der Vorsitzende, AM Peterereit, AM Voht, AM Siegenbrink, AM Möller und erneut der Vorsitzende.
Anschließend lässt der Vorsitzende über den Überweisungsantrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 10 | |
Nein-Stimmen | 4 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Empfehlung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Annahme des Antrags.
Begründung
Anlagen
Keine
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