Vorlage - VO/2023/12503
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Beschlussvorschlag
1. Für die in der Anlage 4 und 5 umgrenzten Bereiche entlang der Artlenburger Straße
und der südlichen Bornhövedstraße sind Bebauungspläne aufzustellen.
2. Der Bebauungsplan 04.06.03 ist für den in der Anlage 3 umgrenzten Bereich entlang
der Ziegelstraße zu ändern.
3. Die Geltungsbereiche sind ggf. gemäß fachlicher Einschätzung des Bereichs
Stadtplanung und Bauordnung anzupassen. Ziel der Bebauungspläne ist jeweils der
weitgehende Ausschluss von gewerblichen Ferienwohnungen, um insbesondere die
zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.
4. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
5. Für die in der Anlage 1 und 2 umgrenzten Bereich ist zu erläutern, ob hier ergänzend
zu den bestehenden Bestimmungen im B-Plan 03.56.00 weitere Festsetzungen
erforderlich sind, um eine Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu
verhindern.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Stadtteile St. Lorenz Süd und
St. Lorenz Nord sowie ggf. für weitere altstadtnahe Stadtteile eine „Soziale
Erhaltungsverordnung“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
erlassen werden kann.
Begründung
In den in Anlage 1 – 5 genannten Gebieten hat ein Immobilien-Investor aus München in großem Stil Mietshäuser mit ehemaligen Sozialwohnungen erworben und lässt diese über ein Property Management in Frankfurt verwalten und verkaufen. Hauptzielgruppe sind dabei Personen und Institutionen, die am Erwerb von Wohneigentum mit der Möglichkeit zur Umwandlung in Ferienwohnungen interessiert sind.
Ziel des Antrags ist es, angesichts des Umstands, dass in Lübeck ein angespannter Wohnungsmarkt besteht, möglichst viele Mietwohnungen vor einer Umwandlung in Ferienwohnungen und Zweitwohnungen zu schützen. Wohnen ist DIE soziale Frage unserer Zeit und muss darum Schwerpunkt kommunalen Handelns sein.
Anlagen