Vorlage - VO/2023/12378
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Beschlussvorschlag
Überarbeitung des Berechnungsschlüssels für die Wochenarbeitszeitbedarfe der
Schulsekretariate.
Begründung
Im Zuge der im 4. Quartal 2022 im Bereich Schule und Sport durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch die Firma Motio hat in der Berufsgruppe der Sachbearbeiter:innen im Schulbüro u.a. der Themenbereich „passende mengenmäßige Arbeit“ eine signifikante Soll-Ist-Abweichung aufgezeigt. Im Workshop zur Gefährdungsbeurteilung haben die Belastungen „Stundenberechnung entspricht nicht dem tatsächlichen Arbeitsaufwand“ und „Aufstockung von Arbeitszeit nur befristet oder gar nicht möglich“ die höchste Priorisierung erhalten, versehen mit dem Verbesserungsvorschlag, eine neue Stundenberechnung vorzunehmen und im Rahmen der Fürsorge die durch Zeitdruck entstehenden Arbeitsbelastungen der Berufsgruppe zu reduzieren.
Der Bereich Schule und Sport hat daraufhin eine Neuberechnung der Personalausstattung der Schulsekretariate vorgenommen, nachdem die letzte Anpassung im Jahr 2017 erfolgt ist. Das hierbei zugrundeliegende Berechnungsmodell basiert im Kern auf einer Arbeitszeitbemessung für Schulsekretariate der Landeshauptstadt Kiel aus den Jahren 2010 und 2018. Um den aktuellen Anforderungen im Schulbüro zu entsprechen, wurde das Berechnungsmodell für die Schulen der Hansestadt Lübeck einer fundierten Überprüfung und Neubemessung unterzogen. Details über die Zusammensetzung der Berechnung sind den Anlagen beigefügt.
Laut bisherigem Berechnungsmodell besteht eine Personalausstattung in Höhe von 60,6 Vollzeitäquivalenten für die Schulbüros der Hansestadt Lübeck. Die Neuberechnung ergibt über alle 56 Schulbüros einen Mehrbedarf von 281 Wochenstunden, was 7,2 Vollzeitäquivalenten entspricht.
Eine Ausweitung des Stellenplans ist für die Realisierung der Neuberechnung nur im Umfang von 3,0 Vollzeitäquivalenten erforderlich, da der aktuelle Stellenplan des Bereiches 4.401 freie Stellenanteile im darüber hinausgehenden Umfang enthält.
Die Personalkosten zur Realisierung des Mehrbedarfs beziffern sich für 7,2 VZÄ nach EG 6 auf Basis der Personalkostendurchschnittswerte 2022 auf jährlich 393.696,00 Euro. Da sich nicht jede rechnerisch ermittelte Wochenarbeitszeit in die Praxis umsetzen lässt, ist zunächst von einem deutlich geringeren Personalkostenmehrbedarf auszugehen.
Zukünftig wird eine Neuberechnung und Anpassung der Wochenarbeitszeit in einem Turnus von jeweils 5 Jahren stattfinden. Auf Antrag der Schulleitung wird eine vorzeitige Anpassung vorgenommen, wenn die Zahl der Schüler:innen einer Schule um mindestens 10 % gestiegen ist. Der Abbau von Überhängen erfolgt ab einem Schwellenwert von 10 % der Gesamt-arbeitszeit.
Die erforderlichen Stellen wurden zum Haushalt 2024 angemeldet.
Anlagen
1. Finanzielle Auswirkungen konsumtiv
2. Vergleich Berechnungsschlüssel WAZ Schulsekretariate 2017 – 2023
3. Übersicht Wochenarbeitszeit je Schule
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 1. VO-2023-12378 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV (193 KB) | ||
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2 | öffentlich | 2. Vergleich Berechnungsschlüssel WAZ Schulsekretariate 2017 - 2023 (423 KB) | ||
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3 | öffentlich | 3. Übersicht Wochenarbeitszeit je Schule (441 KB) |